- AG Weißwasser
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Das Amtsgericht Weißwasser ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 30 Amtsgerichten im Freistaat Sachsen.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Weißwasser umfasst alle Gemeinden des Landkreises Niederschlesischer Oberlausitzkreis mit Ausnahme der dem Amtsgerichtsbezirk Görlitz zugeordneten Gemeinden. Dies sind seit dem 1. Januar 2001 im einzelnen die Städte und Gemeinden Bad Muskau, Boxberg/O.L., Gablenz, Groß Düben, Hähnichen, Hohendubrau, Klitten, Krauschwitz, Kreba-Neudorf, Mücka, Niesky, Quitzdorf am See, Rietschen, Rothenburg/O.L., Schleife, Trebendorf, Waldhufen, Weißkeißel und Weißwasser selbst. [1]
Für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Güterrechtsregisters ist jedoch für sämtliche Städte und Gemeinden des Bezirks das Amtsgericht Dresden zuständig.[2]
Das Gericht hat seinen Sitz in Weißwasser.
Geschichte
Das Amtsgericht besteht seit 1911. Das Gebäude des Gerichtes am Marktplatz wurde von der Gemeinde errichtet und dann an die Justizverwaltung vermietet. Das derzeit noch vom Amtsgericht benutzte Gebäude ist für den Betrieb des Amtsgerichtes mittlerweile zu klein. Es bestehen daher Planungen, Räumlichkeiten des unmittelbar benachbarten Rathauses von Weißwasser durch den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilienverwaltung anzumieten. Die Erweiterungen können allerdings frühestens 2009 stattfinden.[3] [4]
Organisation
Direktor des Amtsgerichts ist seit Dezember 1999 Martin Hinrichs (* 1957).
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Weißwasser ist das Landgericht Görlitz unmittelbar übergeordnet. Das zuständige Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Dresden.
Entscheidungen
Ein Verweisungsbeschluss des Amtsgerichtes, in dem dieses eine von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung abweichende Meinung über die örtliche Zuständigkeit vertrat, führt 2002 zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Der Bundesgerichtshof stellte in dieser Entscheidung klar, dass entgegen der Auffassungen des OLG Schleswig und des OLG Naumburg nicht ausreicht, dass ein Verweisungsbeschluss von der fast einhelligen oder ganz überwiegenden Auffassung abweiche, damit er willkürlich und damit nicht bindend sei. Die damalige Entscheidung des AG Weißwasser, einen Rechtsstreit an das AG Alsfeld zu verweisen sei daher nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindend.[5]
Siehe auch
Weblink
Einzelnachweise
- ↑ Sächsisches Justizgesetz (§ 74 und Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 -> lfd. Nr. 28)
- ↑ Amtsgericht Dresden: Konzentration von Registerzuständigkeiten
- ↑ "Brandgefahr und Barrieren im Amtsgericht", Radio Lausitz vom 7.7.2008
- ↑ Martina Hanold, Amtsgericht Weißwasser will wachsen, Lausitzer Rundschau
- ↑ BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002, Az. X ARZ 110/02
51.5053314.645301Koordinaten: 51° 30′ 19″ N, 14° 38′ 43″ O
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