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Der Arbeitskreis Volkszahl-Register (AKVZ) ist ein loser Verbund von ehrenamtlich Tätigen und historisch Interessierten.

Die Mitarbeiter haben es sich zur Aufgabe gemacht und zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse der amtlichen, aber eben handschriftlichen, Volkszählungsunterlagen der zurückliegenden 200 Jahre in die, der heutigen Verkehrssitte entsprechende, lateinische Schrift zu übertragen und zu digitalisieren.

Das erklärtes Ziel des AKVZ ist es, dieses historische und personengeschichtliche Kulturgut einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und via Internet weltweit verfügbar zu machen.

Diese Volkszählungen wurden seinerzeit durch die damaligen Regierungen veranlasst und erstmals flächendeckend im Jahre 1769 im Herzogtum Schleswig und im Herzogtum Holstein durchgeführt. Später, 1819 auch in dem Fürstbistum Lübeck und dem Groß-Herzogtum Mecklenburg, bestehend aus dem Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogtum Mecklenburg-Strelitz. Das letzte erhaltene Volkszahl-Register dieser Norddeutschen Region datiert vom Jahre 1864. Alle Personenlisten der später, in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein durchgeführten Erhebungen wurden unmittelbar nach deren statistischer Auswertung durch die Berliner Zentral-Regierung vernichtet. Als einzige Ausnahme hiervon kann für Schleswig-Holstein die von der britischen Besatzungsmacht im Jahre 1946 durchgeführte Volkszählung angesehen werden.

Die Ergebnisse der Volkszählungen des Zeitraumes von 1769 bis 1864 sind fast vollständig in den Staats- bzw. Landesarchiven in Schleswig, Kopenhagen, Hamburg, Oldenburg und Schwerin bewahrt.

Und hier setzt die Arbeit des AKVZ an: Diese Archivalien, in handschriftlicher alter deutscher Kurrentschrift, werden durch den AKVZ in die jetzt gebräuchliche lateinische Schrift transkribiert. Seit der Gründung des Arbeitskreises im Jahre 2002 haben die Mitarbeiter des AKVZ es geschafft, 1481 Volkszählungen mit 752.159 Personen-Datensätzen verfügbar zu machen (Stand 3. Mai 2009).

Ziele

  • Die Volkszahl-Register in eine heute lesbare Schrift zu übertragen (transkribieren) und in digitalisierter Form als Datenbank im Internet zu verfügbar zu machen.
  • Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der historischen und genealogischen Forschungen zu fördern.
  • Eine intensive Zusammenarbeit mit den mit den Staats- und Landesarchiven sowie den kommunalen und kirchlichen Archiven zu pflegen, soweit im Rahmen der Projekte des AKVZ auf deren Bestände zurückgegriffen wird.

Kooperationen

Archiv:

Historische Forschung:

Weblinks


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