- Bischöfe
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Ein Bischof (von episkopos „Vorsteher, Aufseher, Wächter“ aus griechisch επισκέπτομαι episkeptomai „beobachten, beaufsichtigen, besuchen“; Lehnwort aus dem 2. oder 3. Jh.[1]) ist in vielen christlichen Kirchen ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zahlreiche lokale Gemeinden umfasst. Das Bischofsamt und auch die Gesamtheit der Bischöfe werden als Episkopat bezeichnet.
Alte Kirche
Im Neuen Testament bezeichnet Bischof (episkopos) ebenso wie Ältester (griechisch πρεσβύτερος presbyteros) und Diakon (griechisch διάκονος diakonos, „Diener“) eine Führungsfunktion in der lokalen Gemeinde, wobei es keine durchgehenden Rangunterschiede zwischen Bischof und Ältester gibt und die Ausdrücke oft austauschbar verwendet werden.
Daraus entwickelte sich dann seit ca. 100 n. Chr. das dreifache geistliche Amt Bischof, Ältester (Presbyter) und Diakon mit unterschiedlichen Amtsfunktionen. In den ältesten Berichten war der Bischof der Leiter der lokalen Gemeinde, predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten christlichen Kirchen vorhanden. Nach dem Apostolischen Zeitalter kam es ab dem zweiten Jahrhundert neben den weiterhin vorhandenen örtlichen Bischöfen mehr und mehr auch zu Bischöfen, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde Bistum oder Diözese (von griech. oikos „Haus“, vgl. Ökonomie, Ökologie; Diözese heißt ungefähr „Verwaltungsbezirk“) genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. (Als Deutschland und andere nord- und osteuropäischen Gebiete christianisiert wurden, gab es dort noch keine Städte, daher wurden die Diözesen ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als im Mittelmeerraum, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um den wahren christlichen Glauben von abweichenden Lehren zu unterscheiden: der Kanon der Schrift, die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse und das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht. In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).
Orthodoxe Kirche
Die orthodoxe Kirche schließt sich in ihrem Verständnis des Bischofsamts eng an das der Alten Kirche an. Die orthodoxen Bischöfe stehen wie die katholischen in der apostolischen Sukzession.
Zur liturgischen Kleidung orthodoxer Bischöfe gehört der Sakkos, das dem römisch-katholischen Pallium entsprechende Omophorion, die mit einem Kreuz versehene Mitra oder Stephanos und das auf der rechten Seite getragene Epigonation.[2]
Es gibt das dreifache Amtsverständnis, und beim Bischofsamt verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen.
Die orthodoxe Kirche kennt jedoch keine geistliche Hierarchie der Bischöfe: Patriarch und Metropolit sind nur primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Bischof ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Bischof gebunden ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.
Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Priester und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchstum - ein verwitweter Priester kann aber ebenfalls Bischof werden.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für „er ist würdig“) als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; beispielsweise hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.
Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Bischof vorbehalten, sondern wird direkt nach der Taufe durch den Priester gespendet. Das Wesen der altkirchlichen Tradition der Herabbittung des Heiligen Geistes auf den Getauften durch den Bischof wird dennoch beibehalten, indem das zur Firmung verwendete Öl nur von bestimmten Bischöfen geweiht werden darf (meist durch den Vorsteher der jeweiligen autokephalen Kirche oder sogar nur durch den Ökumenischen Patriarchen).
Römisch-Katholische Kirche
Beim Bischofsamt handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich und muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Je nach Bistum werden Bischöfe direkt vom Papst ernannt oder von verschiedenen Wahlgremien (in der Regel Domkapitel) in verschiedenen ortstypischen Verfahren gewählt. Die Wahl gilt als rechtmäßig, wenn sie vom Papst bestätigt wird [3]. Die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben. Wenn der zum Bischof Ernannte noch kein Bischof (Weih- oder Titularbischof) ist, erfolgt vor Amtsantritt die Weihe zum Bischof durch mehrere - in der Regel drei - andere Bischöfe.
Dies gilt auch für den Papst: Zwar kann jeder männliche römisch-katholische Christ, der zur Amtsübernahme fähig (sowohl physisch als auch psychisch) und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt werden, doch ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, werden ihm noch im Konklave die nötigen Weihen erteilt. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium. Als bis dato letzter Papst, der bei seiner Wahl kein Bischof war, wurde Gregor XVI. 1831 in dieses Amt gewählt.
Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen „Reihe der Handauflegungen“ (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum so genannten „göttlichen Recht“. Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Apostels Petrus (siehe Papst).
Hierarchie
Ein Bischof ist entweder Diözesanbischof (auch „Residierender Bischof“ oder „Ortsbischof“ genannt) oder Titularbischof.
Der Diözesanbischof ist Vorsteher seiner Diözese (Bistum) und hat über sie die volle Leitungsgewalt (oberste Lehr- und Rechtsvollmacht) inne. Er ist allein dem Papst verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Kleriker zur Seite, die mit ihm die bischöfliche Kurie bilden; unter anderen der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs), der Offizial (Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktionen. Bischöfe beraten sich über Bistumsgrenzen hinaus in der meist nationalen Bischofskonferenz. Bei Bedarf kann ein Bischof für seine Diözese auch eine Diözesansynode einberufen.
Der Diözesanbischof wird in der Regel durch Weihbischöfe unterstützt, die meist jeweils einen Teil des Bistums im Auftrag des Diözesanbischofs betreuen. Weitere Weihbischöfe haben besondere seelsorgerische Aufgaben oder sind Teil der bischöflichen Kurie.
Ein Erzbischof ist ein Ehrentitel eines Bischofs, der z. B. im diplomatischen Dienst vergeben wird. Auch der Diözesanbischof eines Erzbistums trägt traditionell diesen Titel.
Ein Metropolit ist der Vorsteher einer Kirchenprovinz, die aus mehreren Bistümern (den Suffraganen) besteht. Der Metropolit ist gleichzeitig der Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz. In der Regel ist diese Diözese ein Erzbistum der Kirchenprovinz und der Metropolit ist daher gleichzeitig Erzbischof. Der Metropolit hat gemäß dem Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass „der Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden“, und soll „Missbräuche dem Papst mitteilen“. Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe.
Manche römisch-katholischen Bischöfe tragen den Ehrentitel eines Patriarchen (Venedig, Lissabon, Ostindien), andere sind Patriarchen im Sinne einer eigenen Jurisdiktion über ihr Patriarchat (Unierte Ostkirchen und Jerusalem), verbunden mit besonderen Vorrechten. Bis 2005 gehörte „Patriarch des Abendlandes“ (auch: „Patriarch der Westkiche“, „Patriarch des Westens“) zur offiziellen Papsttitulatur und kennzeichnete den Papst als Patriarchen mit der Jurisdiktion über die Westkirche.
Ein weiterer Titel ist der des Kardinals, der vom Papst in der Regel nur Bischöfen verliehen wird. Die Kardinäle wählen nach dem Tod des Papstes seinen Nachfolger.
Der Papst leitet als Bischof von Rom die Weltkirche und hat die oberste Jurisdiktion über alle Bischöfe inne (Jurisdiktionsprimat). Zur Verwaltung der Weltkirche steht dem Papst die römische Kurie zur Seite, die aus bestimmten Kardinälen (Kurienkardinälen) und Bischöfen gebildet wird.
Aufgaben
Der Bischof ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Spendung des Weihesakramentes (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die Firmung (diese ist im Ausnahmefall, so meist bei einer Erwachsenentaufe, an Priester delegierbar). Auch die Spendung bestimmter Sakramentalien – wie etwa die Jungfrauenweihe, die Weihe der Heiligen Öle und die Kirch- und Altarweihe – bleiben dem Bischof vorbehalten.
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Mmit Vollendung des 75. Lebensjahres sind jedoch alle Diözesanbischöfe gemäß Kirchenrecht Can. 401 §1 CIC verpflichtet, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof). Ein solcher Amtsverzicht wird allerdings nicht immer angenommen.[4]
Insignien
Die sogenannten Pontifikalien eines Bischofs sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Bischofsring (bzw. Fischerring des Bischofs von Rom), und Brustkreuz). Des Weiteren kommen hierzu die nur noch selten verwendeten Pontifikalschuhe und Pontifikalhandschuhe sowie die unter dem Messgewand getragene Dalmatik (beim Bischof spricht man von Pontifikaldalmatik), die eigentliche Kleidung des Diakons, welche die sakramentale Vollmacht des Bischofs symbolisieren soll. Ein Diözesanbischof ist berechtigt, in allen Kirchen seines Bistums mit der sogenannten Cappa magna einzuziehen.
Einige dieser Insignien finden sich auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Pontifikalschuhe, -handschuhe, oder -dalmatiken zu verwenden.
Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, das ihnen vom Papst verliehen wird.
Anrede
Die standesgemäße Anrede eines Bischofs ist „Exzellenz“ oder „Hochwürdigster Herr“ (abgekürzt: „H.H.“). Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war darüber hinaus die Anrede „Euer Bischöfliche Gnaden“, die im Schriftverkehr mit „Ew. Bischöfliche Gnaden“ abgekürzt werden konnte, verbreitet. Seit den 1960er Jahren wird ein Bischof auch mit „Herr Bischof“ angeredet, ein Erzbischof entsprechend mit „Herr Erzbischof“. Die protokollarische Anrede eines Kardinals lautet dagegen „Eure Eminenz“ oder „Herr Kardinal“.
Siehe Hauptartikel: Anrede
Altkatholische Kirche
Nach altkatholischem Verständnis ist das Bischofsamt das höchste Amt der Kirche und an eine tatsächlich existierende Diözese gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck, der von Urs Küry um den zweiten Halbsatz erweitert wurde: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche). Daher gibt es in den altkatholischen Kirchen Weihbischöfe nur noch in selten Fällen (z. B. schwere Krankheit oder hohes Alter des gegenwärtigen Bischofs).
Voraussetzung für die Bischofsweihe ist, dass der Kandidat für das Bischofsamt vor der Bischofsweihe bereits zum Diakon und zum Priester geweiht wurde (Ordinationen, die in anderen katholischen Kirchen erfolgten, werden anerkannt und dürfen daher nicht wiederholt werden). Folgende Schritte sind einzuhalten:
- Der Kandidat muss vom dazu berufenen Gremium einer Diözese oder Landeskirche (Domkapitel oder Synode) zum Bischof gewählt werden. Dies ist die heutige Form der altkirchlichen Bischofswahl „durch Klerus und Volk“.
- Die Bischofsweihe erfolgt durch das Weihegebet unter vorausgehender Handauflegung durch einen in apostolischer Sukzession stehenden Bischof und gewöhnlich unter Assistenz wenigstens zweier weiterer Bischöfe.
Merkmal eines altkatholischen Bischofs ist folglich, dass dieser sowohl gewählt als auch geweiht wurde. Fehlt der erste Schritt (wie dies bei Vagantenbischöfen der Fall ist), stellt das die Gültigkeit der Weihe in Frage. Ist dagegen der Konsekrand gültig gewählt, die Weihe jedoch noch nicht vollzogen, kann dieser als „Bischof electus“ – wenn die Ordnung seiner Ortskirche dies zulässt – bereits bischöfliche Funktionen ausüben, die nicht die Bischofsweihe voraussetzen.
Die altkatholischen Kirchen sind autonome Ortskirchen. So kommt dem Erzbischof von Utrecht, der zugleich Präsident der Internationalen Bischofskonferenz der Utrechter Union ist, als Inhaber des ältesten Bischofssitzes der Ehrenvorrang zu, er hat aber keine jurisdiktionellen Befugnisse, die über seinen Sprengel hinausgehen.
Der Eintritt in den Ruhestand und das Höchstalter des Bischofs sind auf ortskirchlicher, d. h. nationaler Ebene geregelt. In Deutschland und der Schweiz etwa gilt 70 als Altersgrenze, nach der ein Bischof in den Ruhestand treten muss. Auch danach kann er in der Liturgie noch bischöfliche Funktionen ausüben, während die Leitung des Bistums allein seinem Nachfolger zukommt.
Die Insignien eines altkatholischen Bischofs entsprechen denen eines römisch-katholischen Bischofs: Mitra, Stab, Ring und Brustkreuz. Aufgrund der Trennung von Rom tragen die Erzbischöfe von Utrecht seit 1723 kein Pallium. Sie nehmen jedoch für sich beim feierlichen Einzug das Privileg in Anspruch, dass ihnen ein Vortragekreuz vorangetragen wird, welches mit dem Korpus zu ihnen gewendet ist. Dieses Privileg war ursprünglich mit der Verleihung des Palliums verbunden.[5]
Entsprechend der altkirchlichen Überlieferung bleiben die Weihen der Heiligen Öle, die Kirch- und Altarweihe sowie die Sakramente der Firmung und der Ordination dem geweihten Bischof vorbehalten.[6] Ist er in einem Gottesdienst anwesend, so kommt ihm in der Regel die Leitung der Eucharistiefeier und die etwaige Spendung anderer Sakramente zu, auch wenn sie ihm nicht ausdrücklich vorbehalten sind. Ein altkatholischer Bischof kann in allen Gemeinden seines Bistums aus seelsorgerlichen Gründen gottesdienstliche Handlungen vornehmen (z.B. Taufen, Trauungen, Krankensalbungen, Requiem).
In einigen altkatholischen Kirchen kann, seit der Ausschluss von Frauen vom dreifachen ordinierten Amt durch Synodenbeschlüsse aufgehoben wurde, Frauen die Bischofsweihe gespendet werden. Altkatholische Bischöfe sind nicht zum Zölibat verpflichtet.
Anglikanische Kirche
Die anglikanische Kirche kennt ebenfalls die Bischofsweihe und eine bischöfliche Hierarchie mit Primas, Erzbischof und Bischof, wobei der Primas der Church of England ehrenhalber als Oberhaupt angesehen wird, jedoch gegenüber andern Kirchen nicht weisungsberechtigt ist. Anglikanische Bischöfe stehen nach vorherrschender Meinung ebenfalls in der apostolischen Sukzession (wobei dies jedoch von der römisch-katholischen Kirche bestritten wird).
Die Diözese ist die wesentliche Einheit innerhalb der anglikanischen Kirche. Das höchste Gremium jeder anglikanischen Kirche ist die Bischofssynode, die Versammlung aller Bischöfe der Kirche. Ein anglikanischer Bischof darf seine Funktionen nur in seiner eigenen Diözese ausüben.
Anglikanische Bischöfe sind oft verheiratet, in wenigen anglikanischen Kirchen kann auch eine Frau Bischof werden. Die Bischofswahl erfolgt nach den Statuten der betreffenden Kirche, gewöhnlich durch ein Gremium von Priestern und Laien.
Evangelisch-methodistische Kirche
Der Beginn der methodistischen Bewegung liegt innerhalb der Anglikanischen Kirche, deren Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen. Die ersten Methodisten nahmen daher die Sakramente der Anglikanischen Kirche in Anspruch.
Mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kam für die Methodisten in den USA eine Zeit, in der es keine anglikanischen Bischöfe in erreichbarer Nähe gab. Zurückgehend auf die orthodoxe Tradition, beispielsweise im Patriarchat von Alexandria im dritten Jahrhundert, als die Presbyter einen der ihren zum Bischof wählten, definierte John Wesley das methodistische Verständnis vom Bischofsamt: zwischen einem Bischof und einem Ältesten (Presbyter, Pfarrer) gibt es keinen Unterschied im Weihegrad, sondern nur einen Unterschied in der Funktion: ein Bischof ist ein Presbyter, der eine leitende Funktion gegenüber den Presbytern seiner Region hat. Daher kann das Bischofsamt in einer methodistischen Kirche zeitlich begrenzt sein, und der Bischof ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder ein Presbyter wie jeder andere, leitet beispielsweise eine Gemeinde. Es gibt allerdings auch lokale Kirchenordnungen, in denen die Wahl eines Bischofs auf Lebenszeit möglich ist. Die ersten Bischöfe der methodistischen Kirche wurden von John Wesley und einigen anderen ordinierten Geistlichen der anglikanischen Kirche gewählt. In der methodistischen Tradition gibt es also keine apostolische Sukzession des Bischofsamts.
Das Bischofsamt in der evangelisch-methodistischen Kirche in Europa ist in vielen Fällen länderübergreifend: der nordeuropäische Sprengel umfasst beispielsweise die skandinavischen und baltischen Länder, der südosteuropäische Frankreich, Mitteleuropa ohne Deutschland, den Balkan und Nordafrika. Deutschland musste aus politischen Gründen in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts ein separater Sprengel werden und ist bis heute ein eigener Sprengel geblieben.
Lutherische Kirchen
In den lutherischen Landeskirchen sowohl in Deutschland (EKD) als auch in Nordeuropa gibt es in der Regel das Amt des Bischofs der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Bischof bezeichnet, daneben ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), als eine von lutherischen Freikirchen in Deutschland, wird von einem Bischof geleitet. Er ist Bischof seiner Kirche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
Unter den lutherischen Kirchen in den USA werden manche von einem Bischof geleitet (z. B. ELCA), bei anderen (z. B. Evangelisch-Lutherische Missouri-Synode) wird der leitende Geistliche als Präses bezeichnet.
Es gibt keine separate Ordination für Bischöfe, diese werden in ihr Amt eingeführt. Die Funktion wird nicht als höherer geistlicher Rang, sondern als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst gesehen. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente und in Deutschland keine apostolische Sukzession (diese ist aber z. B. in den skandinavischen Ländern noch erhalten).
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit (meist bis zum 65. oder 68. Lebensjahr) gewählt.
In den meisten evangelischen Kirchen kann das Amt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt werden. In der SELK ist es Männern vorbehalten.
Reformierte Kirchen
Die meisten reformierten Kirchen haben eine presbyterianische Struktur, in der die Leitung der Kirche nicht bei einem Bischof sondern bei einem Gremium von Ältesten ist, das als Presbyterium, Synode, oder Generalversammlung bezeichnet werden kann. Diese Ältesten sind in der Regel Laien, ihr Amt wird jedoch als geistliches Amt gesehen und oft gibt es eine spezielle Ordination für Älteste.
Die Ältesten beschränken sich jedoch in der Regel im Gegensatz zu Bischöfen auf leitende Funktionen, die Sakramente werden von ordinierten Pfarrern verwaltet - bei den Ältesten liegt jedoch die Verantwortung die Kirche gemäß der Tradition zu führen, die in episkopalen Konfessionen beim Bischof liegt.
Ausnahmen von dieser Regel finden sich heute in der Reformierten Kirche in Ungarn und den weiteren ungarischen Reformierten Kirchen Osteuropas (Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine), die die Funktion des Bischofs, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen. Auch die im 16. Jahrhundert aus der Reformierten Kirche heraus entstandene Unitarische Kirche (existiert heute in Ungarn und Rumänien) kennt das Bischofsamt, da sie die Kirchenorganisation der Reformierten Kirche übernommen hat.
In den Reformierten Landeskirchen in Deutschland heißt die oberste kirchenleitende Person General- oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche), Kirchenpräsident (Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland)) oder Präsident beziehungsweise Schriftführer (Bremische Evangelische Kirche), in unierten Landeskirchen Präses (Rheinland, Westfalen). Die reformierten Kirchen der Schweiz sind presbyterianisch organisiert und kennen keine Bischöfe.
Kongregationalistische Konfessionen
Kongregationalistisch strukturierte Konfessionen, beispielsweise die meisten Baptisten und Pfingstgemeinden, kennen kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Die meisten dieser Gemeinden kennen jedoch unter verschiedenen Bezeichnungen die Funktionen des dreifachen Amtes auf Gemeindeebene: es gibt einen Gemeindeleiter (episkopos), ein Gremium von Ältesten (presbyteroi) und diakonische Funktionen. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Dass das Bischofsamt ursprünglich eine Funktion der Ortsgemeinde war, wird ihres Erachtens auch an der alten katholischen Praxis deutlich, den Bischofstitel mit einem Ortsnamen zu verbinden.
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche (NAK) kennt drei Amtsklassen: Diakone, Priester und Apostel. Die Apostel, im Apostolat zusammengefasst mit dem Stammapostel als Haupt, bilden die höchste Ämterhierarchie.
Unter den priesterlichen Ämtern ist die Amtsstufe des Bischofs die höchste. Bischöfe werden in der Regel, wie auch die Apostel, direkt durch den Stammapostel ordiniert. Sie unterstützen ihren Apostel teils in ehrenamtlicher Tätigkeit, teils auch im festen Dienst der Kirche. Die priesterlichen Ämter in der NAK führen Gottesdienste durch, spenden das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und das Sakrament des Heiligen Abendmahls, nehmen neue Mitglieder in die Kirche auf, segnen die Kirchenmitglieder zu Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen, Hochzeitsjubiläen und führen Trauerfeiern durch.
Das Bischofsamt wird im neuapostolischen Katechismus auch so beschrieben[7]:
„Der Bischof ist die wesentliche Stütze seines Apostels in der Pflege der priesterlichen Ämter. Als Vorbild für die Gottesknechte und Gotteskinder verkörpert er das „mütterliche" Element“ in der Gottesfamilie, der Gemeinde Christi auf Erden.“
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Die Mormonen kennen einen Bischof als den Leiter einer Gemeinde. Das Amt eines Bischofs ist eine eigene Stufe in der streng hirarchisch gegliederten Struktur des Priestertums bei den der Mormonen. Er arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich und leitet alle Belange seiner Gemeinde. Er wird der Gemeinde vom sogenannten Pfahlpräsidenten (er beaufsichtigt mehrere Gemeinden und ist diesbezüglich ungefähr einem Bischof in den großen Kirchen vergleichbar) vorgeschlagen und in allgemeiner Zustimmung durch die Gemeindemitglieder bestätigt. Eine Ablehnung ist ausschließlich dann möglich, wenn der vorgeschlagene Bischof Verfehlungen begangen hat, nicht jedoch auf Grund persönlicher Abneigungen. Die Einsetzung erfolgt durch Handauflegung. Zwingende Bedingung für das Bischofsamt ist die Ehe. Wie alle Priester bei den Mormonen ist ein Bischof immer männlich. Üblicherweise wird ein Bischof nach ca. fünf bis sieben Jahren wieder aus dem Amt entlassen und ein Nachfolger aus den Reihen der Gemeinde berufen. Diese Entlassung wird keinesfalls als Herabstufung oder ähnlich Negatives angesehen, sondern gehört zum normalen Werdegang dazu.
Die Bibel
Von den Bischöfen - 1 Tim 3,1-7 EU:
„Das Wort ist glaubwürdig: Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt nach einer großen Aufgabe. Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen. Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen? Er darf kein Neubekehrter sein, sonst könnte er hochmütig werden und dem Gericht des Teufels verfallen. Er muss auch bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben, damit er nicht in üble Nachrede kommt und in die Falle des Teufels gerät.“
„Ich habe dich in Kreta deswegen zurückgelassen, damit du das, was noch zu tun ist, zu Ende führst und in den einzelnen Städten Älteste einsetzt, wie ich dir aufgetragen habe. Ein Ältester soll unbescholten und nur einmal verheiratet sein. Seine Kinder sollen gläubig sein; man soll ihnen nicht nachsagen können, sie seien liederlich und ungehorsam. Denn ein Bischof muss unbescholten sein, weil er das Haus Gottes verwaltet; er darf nicht überheblich und jähzornig sein, kein Trinker, nicht gewalttätig oder habgierig. Er soll vielmehr das Gute lieben, er soll gastfreundlich sein, besonnen, gerecht, fromm und beherrscht. Er muss ein Mann sein, der sich an das wahre Wort der Lehre hält; dann kann er mit der gesunden Lehre die Gemeinde ermahnen und die Gegner widerlegen.“
Literatur
- Johannes Neumann, Günther Gaßmann, Gerhard Tröger: Art. Bischof I. Das katholische Bischofsamt II. Das historische Bischofsamt III. Das evangelische Bischofsamt IV. Das synodale Bischofsamt. In: Theologische Realenzyklopädie 6 (1980), S. 653-697
- Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Humboldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
- Adalbert Erler: Juristische Kurzlehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch. 4. Auflage, München: C. H. Beck, 1975.
- Martin Leitgöb: Vom Seelenhirten zum Wegführer. Sondierungen zum bischöflichen Selbstverständnis im 19. und 20. Jahrhundert. Die Germanikerbischöfe 1837-1962. Rom: Herder 2004, ISBN 3-451-26458-7
- Johannes Preiser-Kapeller, Der Episkopat im späten Byzanz. Ein Verzeichnis der Metropoliten und Bischöfe des Patriarchats von Konstantinopel in der Zeit von 1204 bis 1453. Saarbrücken, Verlag Dr. Müller, ISBN 3-836-48786-1
Siehe auch
Quellenangaben
- ↑ Vgl. Joachim Grzega, "Ae. bisc(e)op und seine germanischen Verwandten", Anglia 120 (2002): 372-383.
- ↑ http://www.svots.edu/option,com_zoom/Itemid,122/page,view/catid,12/PageNo,4/key,28/hit,1/
- ↑ Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 377 §1
- ↑ Hirtenduell in Himmelspforten Spiegel Online
- ↑ http://www.okkn.nl/wijdinggallery/pages/DSC_5660.htm
- ↑ In Ausnahmefällen, z. B. Firmung im Rahmen einer Erwachsenentaufe, kann Firmvollmacht an einen Priester erteilt werden. Ebenso kann bei Verhinderung des Bischofs die Spendung der Firmung durch einen beauftragten Priester erfolgen. Dies ist in der Regel der Generalvikar. In Todesgefahr kann und muss jeder Priester nichtgefirmten Getauften das Sakrament ohne spezielle Vollmacht spenden.
- ↑ Fragen und Antworten über den neuapostolischen Glauben - S.85
Weblinks
- Pastores Gregis Apostolisches Schreiben von Johannes Paul II. über das Bischofsamt
- 2. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe "Christus Dominus" (1965)
- Radio Vatikan: „Wie ein (Weih-)Bischof ernannt wird“, Markus Graulich 18. Februar 2009
- Die bischöfliche Vollmacht und der Diözesanrat. Kirchenrechtliche Hintergrunderläuterungen zu den Vorgängen im Bistum Regensburg. Am Beispiel der Vorgänge im Bistum Regensburg beschreibt Demel die Rechtsstellung, Rechtsabgrenzung und Rechtsgeschichte der bischöflichen Vollmacht in der katholischen Kirche.
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