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Bizone oder Vereinigtes Wirtschaftsgebiet ist die Bezeichnung für den Teil Deutschlands, der nach dem Zweiten Weltkrieg der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unterstellt war. Die beiden ursprünglich getrennten Besatzungszonen wurden am 1. Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
In einer Konferenz von Vertretern der Länder der amerikanischen und britischen Zone vom 5. bis 11. September 1946 erfolgten Beschlüsse zur Errichtung von Verwaltungsräten für Wirtschaft (Minden), Verkehr (Frankfurt am Main), Ernährung und Landwirtschaft (Stuttgart), Post- und Fernmeldewesen (Frankfurt am Main) sowie eines gemeinsamen Deutschen Finanzrates (Stuttgart). Auf der Konferenz verwies in einer Rede der US-amerikanische Außenminister James F. Byrnes am 6. September in Stuttgart auf die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Einheit Deutschlands und die Belebung seiner wirtschaftlichen Kräfte sowie die Stärkung der deutschen Selbstverantwortung in Politik und Wirtschaft hin.
Auf der Konferenz der Regierungschefs der Länder der britischen und amerikanischen Zone am 4. Oktober 1946 in Bremen wurden Vorschläge zur Bildung eines „Deutschen Länderrates“ diskutiert. Am 2. Dezember 1946 unterzeichneten der britische Außenminister Ernest Bevin und sein US-Kollege James F. Byrnes in New York die wirtschaftliche Vereinigung der amerikanischen und britischen Zone mit Wirkung vom 1. Januar 1947.
Die Wirtschaftsverwaltung der amerikanischen und britischen Zone wurde durch den Verwaltungsrat für Wirtschaft mit Sitz in Minden übernommen. Später folgt auch die administrative Annäherung, der Weg zu einem westdeutschen Teilstaat war vorgezeichnet, wenn viele westdeutsche Politiker auch noch Widerstand dagegen setzten (siehe dazu auch: Koblenzer Beschlüsse). Mit der Bizone wurde einerseits der Grundstein zu einer neuen staatlichen und wirtschaftlichen Entwicklung gelegt, der mit der Währungsreform im Juni 1948 zementiert wurde, andererseits wurden aber auch die Weichen für die endgültige Teilung in West- und Ostdeutschland gestellt. Die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich betonten zwar immer den rein administrativen und ökonomischen Charakter der Bizone, allerdings gilt die Bizone als Grundlage für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, die in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eintrat (Art. 133 des Grundgesetzes).
Am 29. Mai 1947 wird ein Abkommen zwischen der amerikanischen und britischen Militärregierung über die Einrichtung eines Wirtschaftsrates für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit Sitz in Frankfurt am Main unterzeichnet.
Am 7. Januar 1948 erfolgt die erste deutsch-alliierte Konferenz mit Teilnehmern der Ministerpräsidenten und Militärgouverneure der amerikanischen und britischen Zone über die Neuorganisation der Zweizonenverwaltung. Es erfolgten Beschlüsse zur Umbildung des Wirtschaftsrates, die Schaffung einer zweiten Kammer aus Vertretern der deutschen Länder, die Errichtung eines Obergerichtshofes und einer Zentralbank für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet.
Geografie und Einwohner
Zur Bizone gehörten die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Württemberg-Baden – der Nordteil des späteren Baden-Württemberg –, nicht aber Württemberg-Hohenzollern, Baden, Rheinland-Pfalz, das Saarland und West-Berlin. Die Bizone umfasste eine Bevölkerung von etwa 39 Millionen Menschen.
Österreich
In Österreich, das ebenfalls in vier Zonen eingeteilt war, wurde absprachengemäß die Teilung des Landes nicht weiter vorangetrieben. Es dauerte allerdings noch bis 1955, bis das Land seine volle Souveränität (siehe Österreichischer Staatsvertrag) zurückerlangen konnte.
Siehe auch
Weblinks
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