- Blankettgesetz
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Eine Blankettverweisung (in einem sog. Blankettgesetz, einer Blankettnorm oder einer Blankettvorschrift) ist eine Verweisung innerhalb einer Norm auf ein außenstehendes Gesetz. Unterschieden wird dabei zwischen einem dynamischen Verweis, der auf das entsprechende Gesetz in der jeweils aktuellen Fassung verweist, und einer statischen Verweisung, die auf ein Gesetz in einer bestimmten Fassung verweist.
Beispiel für eine dynamische Verweisung ist die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO:
... bestraft wird, wer "den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erheblich Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht".
Was eine steuerlich erhebliche Tatsache ist, richtet sich nach dem Steuerrecht in der Fassung, die zur Tatzeit gilt. Die Norm verweist somit "blank" auf außerhalb stehendes Recht. Dynamisch ist der Verweis, weil sich das Recht unabhängig von der Norm verändern kann.
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