- Blinklichtanlage
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Ein Bahnübergang (Abkürzung: Bü) ist eine höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz. Die Kreuzung einer Eisenbahn mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz auf unterschiedlichem Niveau heißt Überführung oder Unterführung. Übergänge für Reisende zum Erreichen eines Bahnsteigs ohne Sicherung hingegen gelten als Reisendenübergang (Rü).
Inhaltsverzeichnis
Länderspezifische Regelungen
Deutschland
Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind in Deutschland Bahnübergänge unzulässig. Beim Neubau von Eisenbahnstrecken, so genannten Neubaustrecken, ist, auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur bis zu 160 km/h beträgt, der Neubau von Bahnübergängen in der Regel nicht mehr genehmigt. Genaueres regelt hierzu das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Auf den Hauptstrecken im Netz der Deutschen Bahn ist man bestrebt, die Anzahl der Bahnübergänge immer weiter zu reduzieren. Sie werden ersatzlos geschlossen oder durch Über- oder Unterführungen ersetzt.
→ Hauptartikel: Bahnübergang (Deutschland)
Österreich
In Österreich existieren sie unter diesem Namen nur im Volksmund, denn sie werden amtlich Eisenbahnkreuzung genannt
Schweiz
Die Andreaskreuze sind weiß mit rotem Rand gehalten. Sie können hochkant oder quer platziert werden, wobei an mehrgleisigen Strecken doppelte Andreaskreuze angebracht werden. Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 Kilometern pro Stunde sind Bahnübergänge unzulässig.
Blinklichtsignale bestehen aus einer dreieckigen schwarzen Tafel mit zwei auf gleicher Höhe angeordneten roten Wechselblinklichtern oder einem roten Blinklichtsignal. In Fällen fehlender Übersichtlichkeit werden vermehrt Drehleuchten eingesetzt. Bei Bahnübergängen mit Blinklichtsignalen wird den Schildern beschrankter Bahnübergang und unbeschrankter Bahnübergang eine Zusatztafel mit der Aufschrift „Blinklicht“ beigefügt. Sicherungen nur mit Blinklichtsignalen und ohne Schranke sind in der Schweiz auf Straßen, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern pro Stunde befahren werden dürfen, unzulässig. Des Öfteren werden Lichtzeichenanlagen („gelb-rot“) verwendet. Analog zu den deutschen Anrufschranken existieren Bedarfsschranken. Man unterscheidet ebenfalls zwischen Halb- und Vollschrankenanlagen. Außerdem gibt es noch eine Besonderheit von Warnleuchten an Bahnübergängen in Form so genannter Blitzleuchten, die anstatt der normalen Blinklichter verwendet werden, wenn der Übergang nach vielen Seiten anstatt nur in einer Richtung gesichert werden muss.
Frankreich
In Frankreich sind nicht technisch gesicherte Bahnübergänge mit einem Andreaskreuz und zusätzlich mit einem am selben Mast hängenden Stoppschild gesichert. Mehrgleisige Strecken werden durch ein erweitertes Andreaskreuz anzeigt. Die beschrankten Bahnübergänge mit Blinklichtanlage haben kein Andreaskreuz. Unter dem Verkehrsschild Beschrankter Bahnübergang steht in Frankreich bei einer automatischen Anlage immer Signal Automatique, ansonsten ist es ein von einem Posten bedienter Übergang. Es existieren noch einige wärterbediente Anlagen in Frankreich. An sehr vielen Bahnübergängen hängt das Schild „UN TRAIN PEUT EN CACHER UN AUTRE“, welches auf die Gefahr hinweist, dass ein anderer Zug folgen kann. An nicht technisch gesicherten Übergängen werden Pfeiftafeln mit dem Buchstaben S aufgestellt damit der Triebfahrzeugführer pfeift und den Straßenverkehr warnt.
Videobeispiel: Automatischer Bahnübergang mit Vollschranke Frankreich
Belgien
In Belgien zeigen alle gesicherten Bahnübergänge ihre Betriebsbereitschaft durch eine ständig blinkende weiße Lampe an. Wenn ein Zug naht, schaltet diese ab und die roten Blinklichter blinken im Wechsel. Blinkt die weiße Lampe nicht, so ist mit einem Defekt des Bahnübergangs zu rechnen und dieser mit der gleichen Vorsicht wie bei einem nicht technisch gesicherten Bahnübergang zu überqueren. Die einfachen Andreaskreuze zeigen ein Gleis, die doppelten Andreaskreuze zwei oder mehr Gleise an (siehe Bild). Häufiger ist an den Schranken das Zeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250) angebracht (Bild).
Videobeispiel:
- Belgischer Bahnübergang mit Schranke (extern)
Dänemark
In Dänemark stehen bei den Bahnübergängen Andreaskreuze, die rot-weiß sind. Unter den Andreaskreuzen befindet sich ein nach unten zeigendes schwarzes Dreieck mit weißen Rand. In diesem Dreieck befindet sich die rote Blinklichtanlage, welche bei Annäherung eines Zuges zu blinken beginnt. Gleichzeitig ertönt ein Läutwerk, was die Autofahrer zusätzlich warnen soll. Dieses Läutwerk läutet nur bei unbeschrankten Bahnübergängen solange weiter, bis das rote Blinklicht ausgeht. Ansonsten geht es aus, wenn sich die Halbschranke oder die Vollschranke geschlossen hat (bei 2 Schrankenteilen: Wenn sich 1 Schrankenteil geschlossen hat).
Videobeispiel:
- Bahnübergang Nærum mit Halbschranke (extern)
Finnland
In Finnland sind die Warnkreuze und Schranken in der Farbgebung Rot-Gelb zu finden. In den Schranken der automatischen Bahnübergänge sind Warnleuchten integriert.
Die technisch gesicherten Übergänge haben Warnglocken über den Andreaskreuzen. Verläuft über dem Übergang eine Oberleitung, so wird dies durch ein gelbes Zusatzschild mit Blitzsymbol angezeigt. Im ungesicherten Zustand blinkt eine weiße Lampe unter dem Warnkreuz. Naht ein Zug, so erlischt die weiße Lampe und die roten Blinklichter, heute meist Wechselblinklichter, blinken und die Warnglocken läuten. Manchmal stoppt die Warnglocke mit dem Läuten, wenn der Zug den Bahnübergang erreicht hat. Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge haben mindestens ein Warnkreuz pro Fahrtrichtung. Wie in anderen Ländern wird auch hier durch einfache Andreaskreuze angezeigt, dass die Bahnstrecke eingleisig ist und durch doppelte Andreaskreuze, dass die zweigleisig ist.
Videobeispiele:
- Ältere Blinklichtanlage mit Halbschranken (extern)
- Moderne Blinklichtanlage mit Halbschranken (extern)
Großbritannien
In Großbritannien gibt es an gesicherten Bahnübergängen Warnblinkanlagen ähnlich der luxemburgischen Anlagen. Wenn ein Zug naht, leuchtet für 4 Sekunden ein gelbes Dauerlicht, welches anschließend erlischt, und zwei rote Wechselblinklichter werden aktiv. Diese Warnblinkanlagen gibt es alleine ohne Schranken oder in Kombination mit Halb- und Vollschranken. Außerdem gibt es auch häufiger noch wärterbediente BÜs. Man kann des Öfteren noch auf Bahnübergänge mit Klapp- oder Schiebetoren treffen. An unbeschrankten Bahnübergängen sind in jedem Fall Andreaskreuze angebracht.
Videobeispiel:
- Britischer BÜ mit Blinklichtern, Warnsirene und Halbschranken (extern)
- Britischer BÜ mit Schwenktoren (extern)
Luxemburg
In Luxemburg werden die meisten Bahnübergänge mit einer Blinklichtanlage gesichert, welche der deutschen stark ähnelt. Anders als in Deutschland gibt es dort an beschrankten Bahnübergängen keine Andreaskreuze. An beschrankten BÜs steht pro Fahrtrichtung ein weiß-rot gestreifter Mast. An diesem ist eine schwarze Fläche angebracht, in der zwei Blinklichter installiert sind, welche abwechselnd blinken, wenn der Übergang gesichert ist. Diese Anlagen sind ausschließlich signalgesteuert. Nicht technisch gesichterte sowie technisch gesicherte unbeschrankte Bahnübergänge verfügen über ein waagerechtes Andreaskreuz.
Niederlande
In den Niederlanden ähnelt das Aussehen der beschrankten Bahnübergänge dem der USA mit Wechselblinklichtern. Vor jedem BÜ steht mindestens ein Andreaskreuz pro Fahrtrichtung. Wie in anderen Ländern wird auch hier durch einfache Andreaskreuze angezeigt, dass die Bahnstrecke eingleisig ist oder durch doppelte Andreaskreuze, dass sie zweigleisig ist. Alle Bahnübergangsarten haben meist auf beiden Seiten weiß-rot schraffierte Warnbaken, an denen oft auch ein blaues Warnschild befestigt ist.
Unbeschränkte Bahnübergänge mit einer Lichtzeichenanlage gibt es seit 2007 nicht mehr. Sie wurden alle entweder mit Schranken versehen oder stillgelegt.
Videobeispiel:
Schweden
In Schweden dürfen die Züge maximal mit folgender Geschwindigkeit über Bahnübergänge fahren: 140 km/h ohne Schranken, 160 km/h mit Schranken, 200 km/h mit Schranken und Hindernisdetektor. Autos maximal 70 km/h ohne Schranken mit Signal, 90 km/h mit Schranken. In Schweden gibt es rund 8.500 Bahnübergänge (Stand: 2005), davon rund 2.000 mit Schranken[1]. Es gibt 26 auf der E45 und fünf auf anderen Europastraßen.
Tschechien und Slowakei
In Tschechien und der Slowakei zeigen die Straßensignale der technisch gesicherten Bahnübergänge ihre Betriebsbereitschaft und Grundstellung durch eine weiß blinkende Lampe an. Straßenverkehrsteilnehmer dürfen den Überweg in diesem Fall mit 50km/h befahren. Nähert sich ein Zug, blinken die beiden oberen roten Lampen abwechselnd. Solange sich der Zug nach der Ausschaltung in der Annäherungsstrecke der Gegenrichtung befindet, sind die Straßensignale dunkel. Der Überweg darf von Straßenverkehrsteilnehmern mit 30km/h passiert werden. Die Straßensignale gibt es als Haltlichtanlagen oder in Kombination mit Halb- oder Vollschranken. In jedem Fall sind an unbeschrankten Bahnübergängen quer liegende Andreaskreuze angebracht. Hinweisschilder mit der roten Aufschrift Pozor Vlak, was soviel bedeutet wie Achtung Zug, ruft außerdem zur besonderen Vorsicht vor allem an unbeschrankten Bahnübergängen auf, die es in Tschechien noch sehr häufig gibt.
USA
In den USA ist jeder Bahnübergang mit mindestens einem „Railroadcross“ pro Fahrtrichtung gesichert. Ist am BÜ mehr als ein Gleis zu überqueren, so wird die Anzahl der Gleise auf einem Zusatzschild unterhalb des Andreaskreuzes angegeben. Kreuzt eine größere Straße eine Bahnlinie, so sichern Halbschranken und Wechselblinklichter den Bahnübergang. Die meisten dieser Schrankenanlagen verfügen über eine mechanische oder elektronische Warnglocke. Früher gab es in den USA anstatt der heutigen Blinklichtanlagen so genannte „Wig-Wags“. Auf einer oder beiden Seiten des BÜs standen Masten mit dem Warnkreuz über dem eine bewegliche Scheibe mit rotem Licht hing. Näherte sich ein Zug so bewegte sich die Scheibe mit dem roten Dauerlicht hin und her (Schaukelbewegung) und eine Warnglocke ertönte. Neuerdings gibt es Warnsysteme, welches das Hupen eines Zuges statt direkt über Lautsprecher am Bahnübergang wiedergibt, um die Autofahrer zu warnen. Damit soll die Lärmbelästigung für die an der Bahnstrecke Wohnenden reduziert werden.
Videobeispiel:
Quellen
- Eisenbahnkreuzungsgesetz
- Staatliche Verkehrsgesetze:
- Straßenverkehrsordnung (Deutschland)
- Straßenverkehrsordnung (Österreich)
- Strassenverkehrsgesetz (Schweiz)
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Einzelnachweise
Literatur
- Ferdinand Hein: Sp Dr 60-Stellwerke bedienen, Eisenbahn-Fachverlag Heidelberg-Mainz, ISBN 3-9801093-0-5
- Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, HAV 12. Auflage, Kirschbaum Verlag GmbH Bonn
- Georg Kerber und Andreas Stirl: Signale und Fahrleitungen auf Modellbahnanlagen, Transpress Verlag, ISBN 3-613-71075-7
- Andreas Braun: Signale der deutschen Eisenbahnen, GeraMond Verlag, ISBN 3-932785-14-2
- Bundesbahndirektion Hannover: 1843-1983. 140 Jahre Eisenbahndirektion Hannover. Hannover o. J. (1983), Seite 91 ff.
- Sicherung von Bahnübergängen (PDF)
Siehe auch
- Themenliste Straßenverkehr
Weblinks
- Deutschland
- „Sicher drüber“ - Broschüre von DB, ADAC und DVR (PDF)
- anschauliche Beschreibung der Funktionsweise von Bahnübergängen
- Beschreibung der Bahnübergangs-Signale auf Stellwerke.de
- HAV Kapitel 3.6 Sicherung der Bahnübergänge
- Grundlagen der Bahnübergangssicherung sowie Beispiele für Einschaltstrecken auf der IfEV-Homepage der TU Braunschweig
- Herstellerseite von Bahnübergängen und Gefahrraumfreimeldeanlagen
- Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen 34-seitige Broschüre auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes
- Österreich
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