- Blutspenden
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Als Blutspenden bezeichnet man die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blutes (etwa 0,5 Liter). Das Blut wird anschließend untersucht und aufbereitet und für medizinische, wissenschaftliche und pharmazeutische Zwecke verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Arten der Blutspende
- Die geläufigste Blutspende ist die Vollblutspende, bei der aus einer Vene, meist in der Ellenbeuge, etwa 500 ml Blut entnommen werden. Das gespendete Blut wird haltbar gemacht (konserviert), untersucht und dann, wenn es geeignet ist, in verschiedene Blutprodukte aufgetrennt. Diese werden in einer Blutbank eingelagert.
- Eine Sonderform der Vollblutspende ist die Eigenblutspende. Dabei gibt man in einem Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor einer Operation bis zu viermal Blut ab, mit dem dann bei (oder nach) der Operation ein etwaiger Blutverlust ausgeglichen wird. Da es sich um das eigene Blut handelt, ist es optimal verträglich.
- Das Spenden von Blutplasma oder Thrombozyten ist nicht so belastend wie eine Vollblutspende, da nur die Flüssigkeit oder einzelne Blutbestandteile entnommen werden. Die roten Blutkörperchen werden dem Körper wieder zugeführt. Dabei kommt teilweise das Verfahren der Apherese (Plasmapherese) zum Einsatz.
Spender
Blutspenden darf jeder zwischen 18 und 68 Jahren, soweit keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. In Österreich wurde im Juni 2008 die obere Altersgrenze aufgehoben, sodass jeder über 18 spenden darf, falls sein Gesundheitszustand es zulässt[1]. In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt zudem für alle ein Mindestgewicht von 50 kg. Eine Blutspende kann bei gesunden Menschen bis zu sechsmal jährlich durchgeführt werden. Es ist eine Ruhezeit von jeweils zwei Monaten einzuhalten, drei werden empfohlen. In Österreich darf man laut Blutsicherheitsgesetz alle zwei Monate spenden. Dabei dürfen Frauen insgesamt nur viermal, Männer insgesamt sechsmal im Jahr spenden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden beträgt sowohl in Deutschland als auch in Österreich 56 Tage (8 Wochen). In der Schweiz dürfen Frauen dreimal und Männer viermal pro Jahr im Abstand von mindestens 12 Wochen spenden. Zum Spenden gibt es verschiedene Örtlichkeiten: Zum einen gibt es in größeren Städten feste Blutspendedienste verschiedener Träger (Universitäten, städtisch, Rotes Kreuz oder privater Träger). Außerdem unternimmt vor allem das DRK in regelmäßigen Abständen externe Besuche an öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen.
Problematisch sind etwa Tätowierungen und Piercings innerhalb der letzten vier Monate (6 Monate in der Schweiz), längere Aufenthalte in Großbritannien (aufgrund von Befürchtungen hinsichtlich der Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit nach dem britischen BSE-Skandal), Risikopersonen in der Familie, häufig wechselnde Sexualkontakte sowie i.v.-Drogen-Heroinabhängigkeit (wegen HIV) und Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate (wegen tropischer Krankheiten). Für den Fall, dass eine solche Kontraindikation vorliegt, der Spender aber aufgrund gesellschaftlichen Drucks dies nicht frei zugeben kann, wird die Möglichkeit des anonymen Selbstausschlusses bereitgestellt (da Blutspenden zu Medikamenten verarbeitet werden, sind die gesetzlichen Richtlinien streng. Ohne die Karte zu einem möglichen vertraulichen Selbstausschluss darf die Spende nicht weitergegeben werden). Hierbei wird - um gesellschaftliche Erwartungen (insbesondere durch Mitspender) zu erfüllen - die Blutentnahme normal durchgeführt, die Spende später aber nicht zur Bluttransfusion freigegeben. Mitunter ist noch eine Verwendung für wissenschaftliche Zwecke möglich. Dieses Verfahren mag ineffizient wirken, es dient aber einem besseren Schutz der Empfänger von Blutspenden, da etwa HIV erst einige Wochen nach einer Infektion im Blut nachgewiesen werden kann. Ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Empfängers, welcher auch auf die Ehrlichkeit des Spenders angewiesen ist, und dem Vertraulichkeitsbedürfnis des Spenders soll so vermieden werden.
Zeitweise zurückgestellt werden etwa Spender, die vorübergehend erkrankt sind, bestimmte Medikamente einnehmen, zu Gruppen mit gewissen (potentiellen) gesundheitlichen Problemen gehören, die zeitweisen Eisenmangel haben oder auch wenn es bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger falsche Anzeigen gegeben hat, sogenannte Falsch positive.
Unabhängig von etwaigem Risikoverhalten sind in Deutschland und in der Schweiz Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen.
Siehe auch detaillierte Liste der Ausschlusskriterien bei der Blutspende.
Empfänger
Bei einer Transfusion werden dem Empfänger meist Blutbestandteile (selten Vollblut) verabreicht, welche sich mit dessen Restblut vermischen. Um Verklumpungen des Blutes (Transfusionsreaktion, Transfusionszwischenfall) zu vermeiden, wird dem Empfänger i. d. R. nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls können aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate eines Spenders mit der Blutgruppe 0− (Universalspender) transfundiert werden. Personen mit der Blutgruppe AB können im Notfall Erythrozyten-Konzentrate von beliebigen Spendern erhalten.
Ablauf
Wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme des Spenders vor und nach der Spende: Etwa 1,5 Liter Flüssigkeit sollten bereits vor der Blutspende im Laufe des Tages getrunken worden sein. Auch eine Kleinigkeit sollte man in den letzten zwei bis drei Stunden gegessen haben. Länger sollte die letzte Mahlzeit nicht zurückliegen. Allerdings sollte man am Tag vor der Spende nach Möglichkeit auf fettreiche Speisen verzichten.
Vor der Spende wird der Spender auf gesundheitliche Tauglichkeit untersucht. Teilweise muss auch ein Fragebogen, die über seinen letzten Gesundheitszustand, wie Operationen oder Medikamenteneinnahme Auskunft gibt, ausgefüllt werden. Aufenthalte in Gebieten, die gewisse Gesundheitsrisken bergen, sind anzugeben. Blutdruck und Puls werden untersucht, und man wird nach Beschwerden und Erkrankungen gefragt. Vor jeder Spende wird der Hämoglobin-(HB)-Wert durch die Abnahme eines Bluttropfens aus der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen getestet. Dieser Wert gibt Auskunft über die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren und seine Höhe ist maßgeblich bei der Zulassung zur Blutspende: Männer müssen einen Mindestwert von 13,5 g/dl, Frauen einen Mindestwert von 12,5 g/dl aufweisen, um vom Spendenarzt zugelassen zu werden. Bestimmt wird der HB-Wert mittels elektronisch messender HB-Photometer. Ist der Eisenwert zu gering, wird der Spender zu dessen eigener Sicherheit abgelehnt und ggf. dahingehend beraten, wie der niedrige HB-Wert bis zum nächsten Blutspendetermin auf ein höheres Maß gebracht werden kann. In diesem Rahmen werden oft Eisenpräparate empfohlen, die über einige Wochen eingenommen werden müssen.
Ist der Spender nach den Vorsorgeuntersuchungen durch den Arzt zur Spende zugelassen, wird zunächst das Blutentnahme-Besteck vorbereitet. Es besteht vollständig aus Einweg-Material. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, sich bei einer Blutspende mit etwa HIV oder Hepatitis zu infizieren. Der Spender nimmt auf einer Liege in Rückenlage Platz und die Nadel wird je nach Wunsch und Venentauglichkeit in die Ellenbeuge des rechten oder linken Arms eingeführt. Es werden zunächst einige Blutproben für Untersuchungen separat abgefüllt und das Vollblut wird in einem Entnahmebeutel gesammelt. Eine Blutspende dieser Art dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Minuten.
Nach der Blutspende muss sich der Körper zunächst auf den Blutverlust einstellen, darum soll eine Ruhephase von etwa zehn Minuten eingehalten werden. Dies geschieht je nach Spenderandrang auf der Entnahmeliege oder auf eigens bereitgestellten Ruheliegen. Nach der Spende wird vom Blutspendedienst oftmals ein kleiner Imbiss angeboten, meist bestehend aus belegten Brötchen, Obst, Wasser, Cola und Kaffee. Besonders wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr nach der Spende. Das Volumendefizit wird (im Gegensatz zur Konzentration der Blutkörperchen) durch die Flüssigkeit binnen weniger Stunden ausgeglichen.
Das abgenommene Blut wird auf die wichtigsten Krankheitserreger, wie die von HIV, Hepatitis B, Hepatitis C und Syphilis untersucht. Trotz dieser Untersuchung besteht keine absolute Sicherheit für erregerfreie Blutkonserven, denn viele Krankheitserreger sind erst nach einer Latenzzeit im Blut nachweisbar. Allerdings ist gerade das Risiko, HIV durch eine Bluttransfusion zu bekommen, ausgesprochen gering (< 1:1.000.000), dank neuester Testmöglichkeiten und der NAT, durch die die Erbsubstanz der Viren bereits im Frühstadium nachgewiesen werden kann.
Der Blutverlust durch eine Blutspende wird nach der Entnahme in nachstehender Reihenfolge ausgeglichen:
- Kreislaufregulation innerhalb von 20 Minuten
- Flüssigkeitsausgleich innerhalb von 24 Stunden
- Plasmaeiweißersatz innerhalb von zwei Tagen
- Ersatz von Blutzellen innerhalb von zwei Wochen
- Ausgleich des Eisenverlustes innerhalb von acht Wochen, bei Frauen auch länger.
Gesetzliche Bestimmungen
Deutschland
In Deutschland wird das Transfusionsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen, die Richtlinien für Hämotherapie angewandt, die vom Paul-Ehrlich-Institut in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer festgelegt werden[2]:
Erstspender dürfen nicht älter als 60 Jahre sein, für alle weiteren Spenden gilt eine Altersobergrenze von 68 Jahren. Die Spender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 50 kg wiegen, Schwangere und stillende Mütter sind ausgeschlossen, gleiches gilt für AIDS-Kranke, Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, homo- oder bisexuelle Männer (jedoch nicht lesbische Frauen) sowie Drogenabhängige und Gefängnisinsassen. Aufgrund des damaligen gehäuften Auftretens der Rinderseuche BSE und der damit verbundenen erhöhten Gefahr einer Infektion mit Erregern der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die in einigen Fällen schon durch Bluttransfusionen übertragen wurde, führen Aufenthalte in Großbritannien zwischen 1980 und 1996, die insgesamt länger als sechs Monate gedauert haben, ebenfalls zu einem Ausschluss. Gleiches gilt für den Fall, dass man zwischen dem 1. Januar 1980 und Ende 2003 in Großbritannien operiert wurde oder Bluttransfusionen erhielt.
Infektionen (Durchfall, eitrige Wunden, Fieber innerhalb der letzten vier Wochen), Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate, Herkunft aus Ländern mit häufigen Infektionskrankheiten, größere Operationen in den letzten sechs Monaten oder blutige Zahnentfernungen in den letzten drei Wochen oder frische Piercings und Tätowierungen (diagnostische Lücke) führen ebenso zu einem Ausschluss wie Antibiotikaeinnahme oder Impfungen in den letzten Wochen sowie bestimmte Psychopharmaka.
Zu beachten ist allerdings, dass die Fragen zu den Ausschlusskriterien durch Selbstauskunft beantwortet werden. Daher bleibt es letztlich dem Gewissen jedes/jeder Einzelnen überlassen, wie er/sie eine Frage beantwortet.
Deutsche Demokratische Republik
Nach (1) §§ 15 und 17 der AO über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 7. März 1962, GBl II 1962 Nr. 18 S. 158 in der Fassung der AO Nr. 2 vom 2. März 1967, GBl II 1967 Nr. 23 S. 144 und der AO Nr. 3 über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 4. Juni 1986, GBl I 1986 Nr. 22 S. 332 waren Blutspender in der DDR Bürger, die beim Blutspende- und Transfusionsdienst in der Regel mehrmals Blut zu medizinischen Zwecken unentgeltlich oder gegen Entgelt spendeten.
Blutspender, die in einem Arbeitsverhältnis standen, waren zu angeordneten ärztlichen Untersuchungen und zur Blutentnahme von der Arbeit freizustellen. Für die Dauer der Freistellung wurde durch die Betriebe, mit denen das Arbeitsverhältnis bestand, ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes gezahlt. Notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die dem Blutspender im Zusammenhang mit der Blutspende oder den ärztlichen Untersuchungen entstanden, waren in der nachgewiesenen Höhe durch die zuständige Einrichtung des Blutspende- und Transfusionswesens zu erstatten.
Blutspender hatten für Zwischenfälle anlässlich von Blutentnahmen einen Anspruch auf erweiterten Versicherungsschutz bei Unfällen.
Österreich
In Österreich wird der Ablauf der Blutspende durch das Blutsicherheitsgesetz detailliert geregelt. Der wohl wichtigste Punkt darin ist die sogenannte freiwillige Spende, welche zum Zwecke der Qualitätssicherung eine Entlohnung für jegliche Blutbestandteile verbietet (§ 8, Abs. 4). Weitere wichtige Regelungen sind unter anderem:
- Bestimmungen zur Blutspendeeinrichtung (§ 6)
- Aufklärung des Spenders (§ 8, Abs. 2)
- der freiwillige Selbstausschluss (§8, Abs. 3)
- Schutz der Privatsphäre (§ 8, Abs. 5,6)
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9)
- Bestimmungen zur Qualitätssicherung (§ 10)
Schweiz
Der Blutspendedienst SRK hat folgende Erlassungen erstellt[1]
- Personen, die seit 1980 selbst eine Blutspende erhalten haben, sind von der Spende generell auszuschliessen
- Männer, die seit 1977 homosexuelle Kontakte hatten, sind von der Spende generell auszuschliessen
- Personen, die seit 1977 gewerbliche sexuelle Kontakte hatten, sind von der Spende generell auszuschliessen
- Personen mit Genitalpiercings, sowie Frauen mit Brustpiercings sind von der Spende generell auszuschliessen
Weiterverarbeitung der Blutspende
In den Anfängen der Transfusionsmedizin wurde den Patienten das gespendete Blut als sogenanntes Vollblut von den Krankenhäusern übertragen. Heutzutage werden aus einer Spende meist mehrere Blutprodukte hergestellt, um dem Patienten auf diese Art nur die Blutbestandteile zu verabreichen, die dieser speziell benötigt. Dadurch wird zum einen das Risiko von Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten stark gesenkt, und zum anderen können durch die Auftrennung des Blutes in seine Bestandteile optimale Bedingungen für Haltbarkeit und Wirksamkeit erreicht werden.
Schon bei der Blutspende wird das Blut in ein geschlossenes Beutelsystem geleitet, das ein gerinnungshemmendes Mittel und eine Nährlösung für die Zellen enthält. Das Beutelsystem ist so konstruiert, dass die einzelnen Blutkomponenten in separate, bereits fest verbundene Beutel überführt werden können, ohne dass das System geöffnet werden muss. Dadurch können Reaktionen mit der Luft und Verunreinigungen mit Keimen oder Staubteilchen vermieden werden.
Der nächste Schritt findet bei einem Blutspendezentrum statt. Dort wird die Auftrennung der Blutspende in ihre Komponenten durch Zentrifugieren erreicht: Die Zellen und Blutbestandteile werden dabei durch ihr unterschiedliches Gewicht in Schichten getrennt. Die Erythrozyten (roten Blutkörperchen) finden sich in der untersten Schicht, darüber die Leukozyten (weißen Blutzellen), dann die Thrombozyten (Blutplättchen) und zuoberst das zellfreie Blutplasma. Die einzelnen Bestandteile befinden sich nun in den entsprechenden Beutelbereichen und werden anschließend durch über einen Lichtsensor gesteuertes Abpressen in ein Erythrozytenkonzentrat, ein Frischplasmapräparat und die Zwischenschicht (Buffy-Coat), die die weißen Blutkörperchen und die Thrombozyten enthält, aufgeteilt. Das Erythrozytenkonzentrat kann bei +4° Celsius über 42 Tage gelagert werden. Das Frischplasma wird tiefgefroren und ist in diesem Zustand über zwei Jahre haltbar. Um ein für eine Transfusion ausreichend großes Thrombozytenkonzentrat herzustellen, müssen vier passende „Buffy-Coat“-Präparate zusammengeführt werden. Von diesem so entstandenen Präparat werden durch ein Filter die Leukozyten abgetrennt. Die Entfernung der Leukozyten erhöht die Verträglichkeit des Thrombozytenkonzentrats, da diese Nebenwirkungen wie Fieber oder Antikörperbildung verursachen können. Das Thrombozytenkonzentrat kann bei +22 °C fünf Tage gelagert werden.
Aufwandsentschädigung
Beim DRK erhält man meistens (in regelmäßigen Abständen) ein kleines Präsent, etwa in Form einer Anstecknadel in Bronze, Silber und Gold mit Spendenanzahl (10,25,50,75...), sowie ab und zu ein kleines Geschenk für das Spenden. Andere Anbieter, insbesondere die staatlich-kommunalen sowie die unabhängigen Blutspendedienste, zahlen eine Aufwandsentschädigung. Diese liegt je nach Anbieter zwischen 15 und 26 Euro pro Vollblutspende. Die Abgabe von Thrombozyten wird deutlich höher entschädigt. In jedem Fall werden Spender kostenlos mit Essen und Getränken versorgt. Das Recht auf eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Spender ist in Deutschland gesetzlich verankert.
Organisationen
Blutspendedienste
In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei denen man teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung spenden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.
Rotes Kreuz
In Österreich und Deutschland wird ein großer Teil des Blutspendedienstes durch das Rote Kreuz organisiert. Nach den Feststellungen der Bundesoberbehörde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 % der Vollblutspenden. Vollblutspenden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Das Rote Kreuz führt in Deutschland täglich mit mobilen Einsatzteams etwa 130 Spendetermine durch (also ca. 15.000 Vollblutspenden), sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. Darüber hinaus werden auch Blutspenden in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen usw. durchgeführt. In Kooperation mit dem Blutspendedienst der Bundeswehr werden auch in Einrichtungen der Bundeswehr Blutspendeaktionen vom DRK durchgeführt. Daneben verfügen die Blutspendedienste auch über Busse, um Blutspendetermine zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen zu ermöglichen.
Personen, die über seltenere Blutgruppen verfügen, werden auch gezielt telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt, wo derartige Aktionen stattfinden. Auch eine Spende von Eigenblut ist bei vielen Blutspendediensten des Roten Kreuzes möglich.
In Deutschland werden vom Roten Kreuz mehrmalige Blutspender in gewissen Abständen mit der Blutspender-Ehrennadel ausgezeichnet.
Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)
75 staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste, darunter 31 universitäre Einrichtungen, sind sowohl örtlich als auch organisatorisch in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern integriert. Wesentliches Kernstück der StKB ist eine streng bedarfsorientierte Herstellung von Blut und Blutprodukten verbunden mit einer rationellen, bedarfsgerechten Therapie mit Blutkomponenten im Sinne einer optimalen patientennahen Versorgung.
Die Leistungsfähigkeit klinikintegrierter Blutspendedienste (StKB) hängt entscheidend von einem registrierten Stamm an zuverlässigen Dauerblutspendern ab, die ihre Bereitschaft erklärt haben, bei Bedarf auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen und in kürzest möglicher Zeit zum Spenden zur Verfügung zu stehen. Die Spender sind hinsichtlich aller relevanten Antigene (seltene Blutgruppenmerkmale, HLA, Thrombozyten) typisiert und praktisch jederzeit verfügbar, ein Umstand, der gerade bei Notfällen, Katastrophen oder sonstigen Engpässen von entscheidender Bedeutung ist. Wesentliches Kernstück der Organisationsstruktur der klinikintegrierten Blutspendeeinrichtungen (StKB) ist die unmittelbare Kopplung der Herstellung von Blut und Blutprodukten mit der patientenbezogenen bedarfsgerechten Versorgung: Herstellung, prätransfusionelle Diagnostik und transfusionsmedizinische Beratung der Klinikärzte erfolgen durch das gleiche Fachpersonal im 24-Stunden-Dienstleistungsbetrieb. Dies beinhaltet neben einer rationellen bedarfsgerechten Hämotherapie mit Blutprodukten im Sinne einer optimalen Patientenversorgung auch die Möglichkeit der flexiblen Reaktion auf Notfälle und Engpässe, die Verhütung vorhersehbarer Engpässe sowie die Minimierung der Verfallsquoten von Blutkonserven, die in vielen Krankenhäusern ohne eigene Blutspendeeinrichtung zum Teil die unerträgliche Größenordnung von 20 % und mehr erreichen.
Jährlich werden von den klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) von über 450.000 Blutspendern ca. 1.400.000 Blutspenden entnommen, davon 950.000 Vollblutspenden, 300.000 Plasmaspenden (mittels maschineller Apherese) und 150.000 Thrombozytenspenden (mittels maschineller Apherese). Daraus werden ca. 2.500.000 Blutkomponenten hergestellt und als 950.000 Erythrozytenkonzentrate, 345.000 Thrombozytenkonzentrate sowie 150.000 Liter gefrorenes Frischplasma für die therapeutische Anwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt. Für die pharmazeutische Herstellung von Spezialpräparaten haben die klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendedienste 220.000 Liter Sourceplasma geliefert.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der klinikintegrierten transfusionsmedizinischen Einrichtungen sind regelmäßige transfusionsmedizinisch-hämostaseologische Konsiliartätigkeit, die Durchführung von Eigenblutspenden, extrakorporale Photopheresen, therapeutische Hämapheresen, wie Leukapheresen, Plasmapheresen oder Thrombozytapheresen, sowie die Gewinnung von peripheren Blutstammzellen zur Stammzelltransplantation bei hämatologischen Erkrankungen. Entsprechend ihrer Herkunft hat die Transfusionsmedizin mit einer Reihe von klinischen Fachdisziplinen enge Verbindungen, so dass gemeinsame Aufgaben entdeckt und viele klinische Fragestellungen auch durch eine gut funktionierende, auch hämostaseologische, Konsiliartätigkeit gelöst werden können, wenn die Fachdisziplinen sich als Ergänzungen verstehen und durch gegenseitige Anregungen, die bereits an vielen Stellen bestehende traditionsreiche und gute Zusammenarbeit vertiefen.
Unabhängige Blutspendedienste (VUBD)
Das Blutspendesystem in Deutschland ruht auf drei Säulen. Neben den fünf großen Blutspendediensten des DRK und den staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) gibt es auch unabhängige, private Blutspendedienste in der Bundesrepublik. Diese sind im Verband unabhängiger Blutspendedienste e.V. (VUBD) organisiert. Mit über 870.000 Spenden im Jahr 2008[3] ist der Leipziger Blutspendedienst Haema der Größte unter den Unabhängigen.
Krankenhäuser
Auch Krankenhäuser organisieren in vielen Fällen eine eigene Blutspendeorganisation, da sie für den normalen Betrieb auch über die notwendigen Laboreinrichtungen verfügen und daher kein zusätzlicher Aufwand notwendig ist.
Pharma-Unternehmen
Weiterhin bieten einige Pharma-Unternehmen Blutspendedienste an, die das Blut für pharmazeutische Zwecke verwenden. Denn obwohl heute viele Medikamente synthetisch hergestellt werden können, verbietet sich dies für einige Wirkstoffe. Ein Hauptgrund liegt in der Chiralität einiger Wirkstoffe. Diese können in der Natur in zwei Formen (linkshändig oder rechtshändig) auftauchen. Im Menschen ist aber nur eine Form wirksam. Im besten Fall ist die andere Form unwirksam, im schlimmsten Fall ist diese andere Form giftig. Da synthetische Verfahren beide Formen in gleichen Teilen produzieren und diese chemisch nur sehr aufwendig zu trennen sind, müssen für diese Stoffe natürliche Vorkommen verwendet werden, z. B. Blutspenden.
Gesundheitliche Risiken beim Blutspenden
Aufgrund des verwendeten Einwegbestecks besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr durch die Blutspende selbst.
Lediglich durch den relativ hohen Blutverlust, den ein gesunder Körper jedoch problemlos kompensieren kann, besteht die Gefahr von Kreislaufschwierigkeiten nach der Spende. Durch anwesende Ärzte wird die Spende jedoch überwacht. Zudem erfolgt zuvor die Feststellung der Spendentauglichkeit anhand des Hämoglobinwerts. Bei einsetzender Schocksymptomatik wird die Spende im Zweifelsfall abgebrochen. Ausnahmen können jedoch gefährliche Komplikationen bewirken. Eine Regeneration des Flüssigkeitsverlusts dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Vorsichtshalber sollte man sich aber noch einige Tage nach der Spende körperlich schonen, da die fehlenden Blutzellen wieder aufgebaut werden müssen. Die entnommene Menge entspricht jedoch nur 10 % der vorhandenen Blutzellen, so dass meist keinerlei Beschwerden auftreten.
Vergleichsweise häufig kommt es zur Bildung eines Blutergusses an der Einstichstelle. In seltenen Fällen kommt es zu einer Nervenirritation. Obwohl das Risiko, dass bei einer fremdnützigen Blutspende eine Nervenverletzung zu einer Traumatisierung des Nervus cutaneus antebrachii medialis führt, gering ist, muss der Spender auch über dieses seltene Risiko aufgeklärt werden. Im Falle der unterlassenen Aufklärung drohen dem Blutspendedienst Schadensersatzansprüche[4]. Das Risiko selbst trägt der Spender. Nur Wegeunfälle sind versichert.
Verwendung der Blutkonserven
Die durch das Blutspenden gewonnenen Blutkonserven werden zum überwiegenden Teil nicht etwa zum Ausgleich unfallbedingten Blutverlustes eingesetzt, sondern im Rahmen regulär geplanter Operationen benötigt. Das DRK nennt hierfür folgende Zahlen (Stand: 2007):
Rang Verwendung Anteil 1 Krebserkrankungen 19% 2 Herzerkrankungen 16% 3 Magen- und Darmerkrankungen 16% 4 Unfallverletzungen 12% 5 Leber-, Nierenerkrankungen 6% 6 Blutarmut, Bluterkrankungen 5% 7 Geburtskomplikationen 4% 8 Knochen-, Gelenkerkrankungen 4% Spenderanteil
Nach Informationen des Deutschen Roten Kreuzes liegt der Anteil der Blutspender in Deutschland bei 2,3 Prozent [5] derjenigen, die als Blutspender in Frage kommen. Der Anteil der Blutspender schwankt regional sehr, teilweise liegt er bei über 12% der Bevölkerung. [6]
Quellen
- ↑ roteskreuz.at: Gesetzesnovelle hebt Altersgrenze für Blutspenden auf
- ↑ Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer
- ↑ Zahlen & Fakten auf haema.de
- ↑ http://www.arzthaftung-recht.de/urteil/details.php?id=9
- ↑ Bericht auf WDR.de
- ↑ hämotherapie, Journal des BRK aus dem Jahr 2003 (PDF, Seite 38)
Analyse des Blutspendemarktes in Deutschland
Weblinks
- DRK - Deutsches Rotes Kreuz, Blutspendedienst (DRK)
- StKB - Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)
- VUBD - Verband unabhängiger Blutspendedienste e. V.
- ÖRK - Österreichisches Rotes Kreuz, Blutspendedienst (ÖRK)
- SRK - Schweizer Rotes Kreuz, Blutspendedienst (SRK)
- DGTI - Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI)
- Frontal21 Spende oder Ware? Der Blutmarkt und das Rote Kreuz
Siehe auch
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