Bogislaw IV.

Bogislaw IV.

Bogislaw IV. († 24. Februar 1309) war Herzog von Pommern und der Sohn von Barnim I.

Bogislaw führte nach dem Tod seines Vaters 1278 während der Minderjährigkeit seiner jüngeren Brüder Barnim II. († 1295) und Otto I. zuerst die Regierung allein und wird noch im Jahr 1295 in der Teilungsurkunde provisor fratrum genannt. In diese Zeit fiel die für die Gestaltung des nordöstlichen Deutschlands hochwichtige brandenburgische Fehde von 1278—1284, an welcher auch Bogislaw wesentlich beteiligt war. Denn obwohl der Herzog durch seine Heirat mit Mechtild, einer Tochter des Markgrafen Johann, mit den Askaniern verschwägert war, so suchte er sich doch durch ein mit Sachsen, Mecklenburg, Rügen und den Hansestädten geschlossenes Bündnis vom 13. Juni 1283 der immer mehr wachsenden und von Dänemark unterstützten Macht Brandenburgs zu entziehen, musste aber am 13. August 1284 den ungünstigen Frieden zu Vierraden schließen. Die gänzliche Beilegung der großen Fehde ging einerseits von der neubegründeten Kaisergewalt, welche nach ihrer Befestigung im südlichen Deutschland auch das nördliche in den Bereich der nationalen Politik hereinzuziehen begann, andererseits von den norddeutschen Fürsten, Ständen und Städten selber aus. Wenn nach der Besiegung Ottokars von Böhmen Kaiser Rudolf von Habsburg den süddeutschen Landen die Segnungen des Friedens gewährte, so einte man sich in Norddeutschland am 15. Mai 1287 zu dem berühmten Rostocker Landfrieden. Von besonderer Wichtigkeit war dieser Vertrag für die Entwicklung der Städte an Ost- und Nordsee - und des von ihnen gestifteten Hansabundes, dessen Macht sich mit jedem Jahr mehr befestigte. Die Ausbreitung des lübischen Rechtes an den baltischen Gestaden schuf Gleichheit der gesellschaftlichen und staatlichen Zustände und verband die Städte zu einer solidarisch haftenden Gesamtheit, deren Kern in den auch von Bogislaw und Witzlaw II. von Rügen durch Erweiterung ihrer Privilegien sehr begünstigten Stadtgemeinden des Wendengebietes beruhte. Unter Adolf von Nassau brach jedoch das sorglich gepflegte Friedenswerk wieder zusammen, indem derselbe 1295 zu Mühlhausen den Markgrafen das von Kaiser Friedrich II. erteilte Anrecht auf Lehnshoheit über Pommern erneuerte. Hieran schlossen sich wiederholte Händel in Mecklenburg und der Erbfolgestreit in Pomerellen; dagegen wurde der nach Barnims Tode 1295 zwischen den überlebenden Brüdern Bogislaw und Otto ausgebrochene Zwist durch Vermittlung der Stände am 12. Juli 1295 in Stettin in der Weise beigelegt, dass Bogislaw das Landgebiet Pommern-Wolgast und Otto I. Pommern-Stettin als sein Erbteil empfing, wodurch fortan beide Herzogtümer für 169 Jahre getrennt blieben.

So in den inneren Verhältnissen seines Landes gestärkt, suchte Bogislaw, als nach Przemysls Tod im Jahr 1296 Władysław I. Ellenlang die vielbestrittene Herrschaft in Polen und Pomerellen antrat, auf seine Erbberechtigung in dem letztgenannten Gebiet gestützt, einen Teil Hinterpommerns in Besitz zu nehmen; doch erhob gleichzeitig Brandenburg Ansprüche darauf, welchen Bogislaw im Bunde mit Wladislaw Lokietek und Bischof Petrus von Cammin zu begegnen suchte (Markgrafenkrieg). Als aber nach dessen Tod sein Nachfolger, Bischof Heinrich, die Partei des Landesherrn verließ und nach Wladislaws Lokietek Thronentsetzung der mit Brandenburg altbefreundete König Wenzel von Böhmen die Oberhoheit über Pommern beanspruchte, musste Bogislaw auf seine Pläne verzichten, namentlich da ihm in dem großen Markgrafen Waldemar, dem gefeiertsten Helden des Nordens, ein überlegener Gegner erwuchs. Auch die nach Wenzels Tode wiederholte Erhebung Wladislaws Lokietek auf den polnischen Thron blieb für ihn ohne günstige Folgen: er musste das jenseits der Persante und des Golm besetzte Landgebiet aufgeben, und schließlich sah sich der alternde Herzog zu einem Frieden genötigt, in welchen auch der abtrünnige Bischof Heinrich von Cammin eingeschlossen wurde. In diesem erlangte er zwar eine Erweiterung der Landesgrenze durch das Belgarder Gebiet, musste aber dagegen die Oberlehnsherrlichkeit Brandenburgs für sich und seine Nachfolger anerkennen. Bald darauf starb Bogislaw nach einer unruhvollen dreißigjährigen Regierung am Matthiastage (24. Februar) 1309 und fand sein Grab in der wiederhergestellten Domkirche zu Cammin. Aus seiner zweiten Ehe mit Margarethe, einer Tochter des Fürsten Witzlaw II. von Rügen, stammt Wartislaw IV., welcher ihm in der Regierung von Pommern-Wolgast folgte.

Vgl. Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern III. 1—85. Häckermann.

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Dieser Artikel beruht auf dem gleichnamigen Artikel von Alberdingk Thijm in der Allgemeinen Deutschen Biographie, Band 3, S. 42. Die Urheberrechte sind abgelaufen.


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