- Bombenpaß – Ausweis für Fliegergeschädigte
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Der Bombenpaß – Ausweis für Fliegergeschädigte, kurz nur Bombenpaß genannt, war ein offizielles Ausweisdokument des Deutschen Reiches, das während des Zweiten Weltkrieges von den Sozialämtern an Personen ausgegeben wurde, die durch alliierte Bomben- bzw. Fliegerangriffe ihre Wohnungen entweder ganz oder teilweise verloren hatten.
Der Ausweis diente der verwaltungsmäßigen Erfassung und Behandlung (Versorgung, Wohnraumbeschaffung etc.) dieser Personen.
Aufbau des Bombenpasses
Das DIN-A6-große Papierdokument bestand aus ca. 10 Seiten. Die 1. Innenseite war das „Merkblatt für Fliegergeschädigte“, es richtete sich an die (ausgebombten) „Volksgenossen und Volksgenossinnen!“ und enthielt neben propagandistischen Durchhalteparolen (z. B. Punkt 8: „Vergeßt nie, daß Ihr zur großen Front der Kämpfer um eine bessere Zukunft unseres deutschen Volkes gehört.“), unverblümten Warnungen (Punkt 2: „Hütet Euch vor Übertreibungen, denn die Erfahrung lehrt, daß Ihr damit der wilden Gerüchteküche Tor und Tür öffnet …“) auch Verhaltenshinweise für den Umgang mit den „Quartierleuten“, so z. B. Punkt 4: „Achtet Eigenheiten Eurer Gastgeber ...“ oder Punkt 5: „Deshalb geht mit den Gegenständen … sorgsam um …“.
Auf der 2. Seite folgten die Personalangaben wie Name, Geburtsdatum und –ort, (alte und neue) Anschrift, Schadensart sowie weitere Informationen (z. B. Anzahl der Kinder oder vermisste Angehörige). Weitere Seiten enthielten Essenmarken für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie „Eintragungen des Wirtschafts- und Ernährungsamtes“. Die letzte Seite war eine Postkarte zum Heraustrennen. Sie war adressiert „An die Zentralnachweisstelle“, an welche die neue Anschrift bei Umquartierung mitgeteilt werden sollte.
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