- Bordpersonal (Luftfahrt)
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Das fliegende Personal ist ein Teil der Belegschaft einer Fluggesellschaft und arbeitet in Flugzeugen, die sich im Flug befinden.
Es zählt zum Luftfahrtpersonal und besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern:
- Pilot (amtliche Bezeichnung des Luftfahrerscheines: „Verkehrsflugzeugführer“, gesetzliche Bezeichnung in Deutschland: „Flugzeugführer“; ugs. auch „Flugkapitän“)
- Kopilot (gesetzliche deutsche Bezeichnung: „Zweiter Flugzeugführer“, auch: „Co-Pilot“, „First Officer“)
- Flugingenieur (nur in einigen, meist älteren, Typen)
- Flugbegleiter
- In der Militärluftfahrt u. a. Waffensystemoffizier, Navigator, Lademeister, Beobachter, Bordschütze, Bordfunker
Wie auch das Bodenpersonal (sofern mit Publikumskontakt) trägt das fliegende Personal in aller Regel eine Berufskleidung (Uniform).
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