Bosnisch-Kroatische Föderation

Bosnisch-Kroatische Föderation
Federacija Bosne i Hercegovine
Федерација Босне и Херцеговине

Föderation Bosnien und Herzegowina
Amtssprachen Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Hauptstadt Sarajevo
Präsident Präsidentin Borjana Krišto
Regierungschef Premierminister Nedžad Branković
Gründung 18. März 1994
Fläche 25.779 km²
Einwohnerzahl 2.323.339 (amtliche Schätzung 31. Dezember 2003)
Bevölkerungsdichte 89 Ew. pro km²
Währung konvertible Mark
Zeitzone MEZ UTC+1
Die Föderation Bosnien und Herzegowina

Die Föderation Bosnien und Herzegowina (Federacija Bosne i Hercegovine), früher auch bekannt als Bosniakisch-Kroatische Föderation, ist eine der beiden durch den Dayton-Vertrag von 1995 anerkannten Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina. Die zweite Entität ist die Republika Srpska. Hauptstadt der Föderation Bosnien-Herzegowina ist Sarajevo.

Inhaltsverzeichnis

Bevölkerung

Die Föderation hat 2,3 Millionen Einwohner, darunter 1,7 Millionen (72,9 %) Bosniaken, 500.000 (21,6 %) Kroaten, 100.000 (4,5 %) Serben und etwa 25.000 (1,0 %) Sonstige (u. a. bosnische Roma und Sinti). (amtliche Schätzung für den 31. Dezember 2003).

Die Bosniaken stellen die absolute Mehrheit im östlichen Teil Mittelbosniens, im nordöstlichen Teil Bosniens und im zur Föderation gehörenden Teil Westbosniens, die Kroaten im westlichen Teil der Herzegowina. In den beiden Kantonen mit Sonderstatus (Herzegowina-Neretva und Mittelbosnien) sind die Mehrheitsverhältnisse von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Im Westen Bosniens (Kanton 10) gibt es auch einige Gemeinden mit serbischer Mehrheit.

Politische Gliederung

Die Föderation ist in zehn Kantone unterteilt.

Zwei der Kantone (Mittelbosnien und Herzegowina-Neretva) haben einen Sonderstatus als binationale Kantone, in denen für wichtige Beschlüsse die Zustimmung sowohl der kroatischen als auch der bosniakischen Mandatsträger erforderlich ist.

Die Kantone sind ihrerseits in Gemeinden (općine oder opštine) untergliedert.

Siehe: Liste der Kantone der Föderation Bosnien und Herzegowina

Geographie

Das Gebiet der Föderation umfasst seit dem Dayton-Vertrag ca. 51 % der Fläche von Bosnien und Herzegowina.

Die Föderation umfasst den Süden und Südwesten des Landes bis zum im äußersten Westen gelegenen Bihać sowie das Zentrum des Landes fast bis an den Fluss Save im Norden. Von diesem wird sie jedoch durch den Brčko-Distrikt getrennt, der als Kondominium beider Entitäten direkt dem Gesamtstaat Bosnien-Herzegowina untersteht. An der Save existieren zwei Exklaven (der Kanton Posavina), die ebenfalls zur Föderation gehören und von der Republika Srpska und dem Brčko-Distrikt auf der einen Seite und von kroatischem Staatsgebiet jenseits der Save auf der anderen Seite umschlossen werden.

Die größten Städte sind Sarajevo, Mostar, Tuzla, Zenica und Bihać.

Geschichte

Die Föderation Bosnien-Herzegowina wurde durch die Verträge von Washington vom 18. März 1994, die die militärischen Auseinandersetzungen zwischen kroatischen und bosniakischen Truppen in einigen Teilen von Bosnien und Herzegowina beendeten, als gemeinsamer politischer Rahmen für die bosniakisch und kroatisch besiedelten Gebiete des Landes geschaffen. Die Föderation beanspruchte alle vor dem Krieg mehrheitlich von diesen beiden Völkern bewohnten Gebiete des Landes (insgesamt ca. 60 % des Territoriums von Bosnien und Herzegowina) für sich, umfasste de facto jedoch zunächst nur die etwa 30 % von bosniakischen und kroatischen Truppen kontrollierten Gebiete.

Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sollten die höchsten Staatsorgane der Föderation paritätisch bzw. proportional mit Angehörigen beider Nationalitäten besetzt werden. Die Kantone sollten weitgehende Autonomie erhalten, in den vorher umkämpften Gebieten in Zentralbosnien und der mittleren Herzegowina wurden zwei Kantone mit Sonderstatus gebildet, in denen ähnlich wie auf föderaler Ebene die Parität der Nationalitäten gewährleistet wurde.

Die 1994 neu gebildete Regierung der Föderation fungierte zunächst gleichzeitig als Regierung des weiterbestehenden bosnisch-herzegowinischen Gesamtstaates, dessen Rest-Parlament (ohne die Mehrheit der serbischen Abgeordneten) wurde zum provisorischen Parlament der Föderation. Der Aufbau der Staatsorgane der Föderation ging jedoch unter anderem aufgrund der institutionellen Beharrungskräfte der in vielen Bereichen bestehenden Parallelstrukturen nur schleppend voran.

Als eine mögliche Lösung des Bosnien-Konfliktes wurde damals ein Beitritt der bosnisch-herzegowinischen Serben zur Föderation in Form von zusätzlichen serbischen Kantonen angesehen. Dazu kam es jedoch nicht.

Vielmehr wurde durch das Abkommen von Dayton von 1995 die Föderation zu einer von zwei Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina, während die Republika Srpska die zweite Entität wurde. Das Territorium der Föderation beträgt nach dem Abkommen von Dayton 51 % des Territoriums der Republik Bosnien-Herzegowina, wobei sich die Grenzziehung zur Republika Srpska nur teilweise an den Bevölkerungsverhältnissen vor dem Krieg, oft jedoch am Verlauf der Frontlinien im Spätsommer 1995 orientiert.

Nach dem Abkommen von Dayton wurden die Staatsorgane der Föderation von denen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina getrennt, an denen nun auch Vertreter der Republika Srpska beteiligt wurden.

1996 fanden die ersten direkten Wahlen zu den Parlamenten der Föderation und ihrer Kantone statt.

Im Jahr 2001 kam es im Zuge der Affären um die Absetzung des Politikers Ante Jelavić und die Schließung der Hercegovačka banka zu Konflikten zwischen bosnischen Kroaten und den Vereinten Nationen.

Einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes von Bosnien und Herzegowina von 2001 zufolge haben - in Abweichung vom Abkommen von Dayton - in der Föderation neben den Bosniaken und den Kroaten auch die Serben den Status eines konstitutiven Volkes, was umgekehrt auch für Bosniaken und Kroaten in der Republika Srpska gilt.

Aufgrund einer vom Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina dekretierten Verfassungsänderung ist seit 2002 Serbisch als Amtssprache der Föderation mit Bosnisch und Kroatisch gleichgestellt und das kyrillische ebenso wie das lateinische Alphabet als offizielle Schrift der Föderation anerkannt.[1]

Präsidenten der Föderation Bosnien und Herzegowina

  • Krešimir Zubak (1994-1997)
  • Vladimir Šoljić (1997)
  • Ejup Ganić (1. Amtsperiode) (1997-1999)
  • Ivo Andrić Lužanski (1. Amtsperiode) (1999-2000)
  • Ejup Ganić (2. Amtsperiode) (2000-2001)
  • Ivo Andrić Lužanski (2. Amtsperiode) (2001)
  • Karlo Filipović (2001-2002)
  • Safet Halilović (2002-2003)
  • Niko Lozančić (2003-2007)
  • Borjana Krišto (seit Februar 2007)

Symbole

Flagge der Föderation
Wappen der Föderation
(Details) (Details)

Flagge und Wappen der Föderation Bosnien und Herzegowina wurden vom Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina in seiner Entscheidung vom 31. März 2006 für verfassungswidrig erklärt.[2] In der Föderation läuft seither ein Wettbewerb zur Gestaltung neuer Symbole. Ergebnisse wurden jedoch bislang noch nicht veröffentlicht. Übergangsweise werden anstelle der alten Symbole Flagge und Wappen des Gesamtstaates verwendet. Seit dem 14. Juni 2007 sind Wappen und Flagge abgeschafft. Seitdem verfügt die Föderation weder über das eine, noch über das andere.[3]

Siehe auch

Portal
 Portal: Bosnien und Herzegowina – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Bosnien und Herzegowina

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Amendment XXIX (Verfassungsänderung vom 19. April 2002)
  2. Entscheidung U-4/04
  3. The Flags & Arms of the Modern Era

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