Brandbettelbrief

Brandbettelbrief

Mit der Bezeichnung Brandbrief können unterschiedliche Begriffe gemeint sein:

  • Der Große Brandbrief war ein Gesetzeswerk von 1374 zur Bestrafung von Dieben und Brandstiftern. Er wurde von Stephan II., Herzog von Bayern, zusammen mit seinem Sohn und Nachfolger Stephan III. zur Sicherung der Straßen und des Warenverkehrs erlassen.
  • Die auch heute noch gebräuchliche Benutzung der Bezeichnung Brandbrief als eine Ein- und Aufforderung zur schnellen Hilfe geht auf das als Brandbettelbrief (lateinisch literae incendiariae, litterae indictionis incendij) bekannt gewordene Schriftstück seit dem 16. Jahrhundert zurück. Dieser Brandbettelbrief war ein Schreiben von Behörden, das sogenannten Abgebrannten, also Menschen die Hab und Gut und Haus durch einen Brand verloren hatten, nicht nur zum Zwecke der Bettelei ausgegeben wurde, sondern der auch die Gewährung freien Bauholzes und zur Annahme von Geldschenkungen berechtigte. Diese Brandbriefe wurden mit Beginn der ins Leben gerufenen öffentlichen Feuerversicherungsanstalten abgeschafft, da auch teilweise Missbrauch damit einherging. Geblieben ist die Bedeutung als eine dringende und mahnende Bitte um Hilfe.
  • Laut Meyers Enzyklopädie von 1888 war der Brandbrief eine Schrift, durch welche Einzelne oder eine Gesamtheit mit Brandstiftung bedroht wurden. Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 126) bestrafte Ende des 19. Jahrhunderts die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens, wobei namentlich die Bedrohung mit Brandbriefen dazugehörte, mit Gefängnis bis zu einem Jahr. Geregelt ist dies im deutschen Strafgesetzbuch nun unter § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
  • Brandbrief kann auch einen flammenden Appell meinen, der Missstände aufzeigt oder anprangert.

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