Brautunterricht

Brautunterricht

Das Brautexamen der römisch-katholischen Kirche ist eine der Eheschließung vorausgehende kirchenrechtlich vorgeschriebene Prüfung. Ein trauungsberechtigter katholischer Priester oder Diakon stellt die Personalien der Brautleute, ihre Freiheit von Ehehindernissen (z. B. Blutsverwandtschaft oder eine bereits bestehende Ehe) und den Ehewillen auf einem kirchenamtlichen Formular fest. Dazu gehört, dass die Brautleute eine unauflösliche und ausschließliche Ehe eingehen möchten, die auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Ursprünglich war damit auch der sogenannte Brautunterricht als religiöse Unterweisung über Ehe und Ehesakrament verbunden.


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  • Brautexamen — Braut|ex|a|men 〈n. 14; kath. Kirche〉 kurze Prüfung u. Unterweisung des Brautpaares durch den Geistlichen * * * Brautexamen,   katholische Kirche: kirchenrechtlich vorgeschriebene Prüfung vor einer Eheschließung. Ein trauungsberechtigter Pfarrer… …   Universal-Lexikon

  • Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht,   die sich auf …   Universal-Lexikon

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