- Britische Königin
-
Der britische Monarch oder Souverän (engl. sovereign) ist das Staatsoberhaupt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. Bis zum Ende des Mittelalters regierten die britischen Monarchen als alleinige Herrscher. Ihre Macht wurde jedoch mit der Zeit immer mehr eingeschränkt, zuerst durch den Adel, danach im zunehmenden Maße durch das immer demokratischer werdende Parlament. Ab 1603 regierte der schottische Monarch in Personalunion auch über das Königreich England. Im Jahr 1707 wurden die Königreiche England und Schottland zum Vereinigten Königreich verschmolzen, das heute eine konstitutionelle Monarchie ist.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Der amtierende Monarch ist Königin Elisabeth II, die seit dem 6. Februar 1952 herrscht. Sie ist zudem Vorsitzende (head) des Commonwealth of Nations und Staatsoberhaupt von fünfzehn weiteren Staaten (Antigua und Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Grenada, Jamaika, Kanada, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Salomonen, St. Lucia, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen sowie Tuvalu). Darüber hinaus unterstehen ihr direkt die Kronbesitztümer; auf den Kanalinseln trägt sie den Titel „Duke of Normandy“ (Herzog der Normandie) und auf der Isle of Man den Titel „Lord of Mann“. Obwohl sie formell auch Oberhaupt der Church of England ist, obliegt die spirituelle Führung dem Erzbischof von Canterbury. Der Kronprinz ist ihr ältester Sohn Charles, Prince of Wales, der Gemahl der Königin ist Prinz Philip, Herzog von Edinburgh.
Die königlichen Hoheitsrechte sind heute noch sehr umfangreich, zumindest theoretisch. Die meisten werden jedoch direkt durch die Minister ausgeübt, beispielsweise die Organisation des Staatsdienstes und das Ausstellen von Pässen. Einige Hoheitsrechte werden formell durch den Monarchen direkt ausgeübt, gemäß dem Gewohnheitsrecht, das den Charakter von Verfassungsartikeln besitzt, sowie dem Rat des Premierministers und des Kabinetts folgend. Ein Beispiel dafür ist das Recht, das Parlament aufzulösen. Die Krone kann von sich aus keine neuen Hoheitsrechte einführen, und das Parlament ist berechtigt, die Hoheitsrechte jederzeit abzuschaffen oder zu ersetzen.
Es ist durch Gewohnheitsrecht festgeschrieben, dass der Monarch ein unparteiischer, weitgehend auf zeremonielle Funktionen beschränkter Bestandteil des Staates ist. Die eigentliche politische Macht liegt beim Premierminister, dem Kabinett, dem House of Commons und dem House of Lords. Der Verfassungstheoretiker Walter Bagehot bezeichnete 1867 in seinem Werk The English Constitution die Monarchie als den „würdevollen Teil“ des Staates, die Regierung und das Parlament hingegen als den „arbeitenden Teil“.
Geschichte
Englische Monarchie
Siehe auch: Liste der Herrscher Englands, Geschichte Englands
Auf der Insel Großbritannien gab es bereits vor der römischen Invasion Monarchen; diese keltischen Häuptlinge verbündeten sich mit den Römern oder wurden von diesen unterworfen. Zu Beginn des 5. Jahrhunderts zogen sich die Römer endgültig aus Britannien zurück. Darauf folgten die so genannten dunklen Jahrhunderte, der Übergang der Spätantike ins Frühmittelalter. Die keltischen Stämme wurden von den einwandernden Angeln, Sachsen und Jüten an die Ränder der Insel verdrängt. Die drei Völker gründeten mehrere Königreiche, wobei die sieben mächtigsten als Heptarchie bezeichnet werden. Dieser Begriff ist allerdings etwas irreführend, da er nicht genau die komplizierten politischen Verhältnisse jener Zeit wiedergibt. Jedes Königreich hatte einen eigenen Monarchen und zeitweise war einer dieser Könige derart mächtig, dass er die anderen dominierte. Jedoch gab es keine „britische Monarchie“ im heutigen Sinne; der Bretwalda war somit eher ein prestigeträchtiger Ehrentitel, mit dem keine eigentliche Macht verbunden war.
Nach den Raubzügen und der darauf folgenden Besiedlung der Wikinger stieg das Königreich Wessex während des 9. Jahrhunderts zum dominierenden englischen Königreich auf. Alfred der Große sicherte die Vormachtstellung von Wessex und erlangte die Kontrolle über das westliche Mercia. Trotzdem war er nicht König von England, sein Titel kann am ehesten mit „König der Angelsachsen“ umschrieben werden. Es waren seine Nachfolger, die während des 10. Jahrhunderts allmählich ein englisches Königreich schaffen konnten. Dieses war allerdings bei weitem noch nicht gefestigt, so dass sich immer wieder einzelne Teilreiche abspalteten. Während des 11. Jahrhunderts herrschten beispielsweise die Dänen über weite Teile Englands (Danelag).
Die Eroberung Englands durch die Normannen im Jahr 1066 war sowohl in politischer wie auch in gesellschaftlicher Hinsicht ein bedeutendes Ereignis. Wilhelm I. The Conqueror (Guillaume le Conquérant) vereinigte die einzelnen Königreiche endgültig, trieb die Zentralisierung weiter voran und führte den Feudalismus französischer Prägung ein.
Auf Wilhelm I. folgten zwei seiner Söhne, Wilhelm II. "Rufus" und Heinrich I. Beauclerc. Letzterer traf eine folgenschwere Entscheidung, indem er Mathilde, sein einziges überlebendes Kind, zur Thronerbin erklärte. Nach Heinrichs Tod im Jahr 1135 machte Stephan, einer seiner Enkel, seinen Anspruch auf den Thron geltend. Mit der Unterstützung der meisten Barone gelangte er an die Macht. Stephans Herrschaft war jedoch schwach, so dass Mathilde ihn herausfordern konnte. England versank in eine Periode des Chaos, die auch als „Die Anarchie“ bekannt ist. Stephan klammerte sich für den Rest seines Lebens an die Macht. Allerdings ging er einen Kompromiss ein und akzeptierte Mathildes Sohn, den späteren König Heinrich II. Curt Mantle, als Thronerben. Dieser wurde 1154 der erste König des Hauses Plantagenet (auch Haus Anjou genannt).
Die Herrschaft der meisten Plantagenet-Könige war geprägt von Unruhen und Konflikten zwischen dem Monarchen und dem Adel. Heinrich II. sah sich mit Rebellionen seiner eigenen Söhne konfrontiert, den späteren Königen Richard I. und Johann Ohneland. Trotzdem gelang es Heinrich, sein Reich zu erweitern. Hervorzuheben ist die Eroberung von Irland, das vorher aus einer Vielzahl von konkurrierenden Königreichen bestanden hatte. Heinrich übergab die Insel seinem jüngeren Sohn Johann, der in der Folge als „Lord von Irland“ herrschte.
Nach Heinrichs Tod folgte sein älterer Sohn Richard Löwenherz Cœur de Lion auf den Thron. Dieser war jedoch während fast seiner gesamten Herrschaftszeit außer Landes, da er sich am dritten Kreuzzug beteiligte. Nach Richards Tod fiel die Königswürde an seinen Bruder Johann Ohneland Lackland, womit England und Irland unter einem einzigen Herrscher vereinigt waren. Johanns Herrschaft war geprägt von Auseinandersetzungen mit den Baronen, die ihn 1215 zur Unterzeichnung der Magna Carta drängten, die die Rechte und Freiheiten des Adels garantierte. Kurz darauf widerrief Johann die Carta und stürzte England in einen Bürgerkrieg, der als Erster Krieg der Barone bekannt ist. Der Krieg endete abrupt, als Johann im Jahr 1216 starb und sein neunjähriger Sohn Heinrich III. König wurde. Die von Simon de Montfort angeführten Barone erhoben sich später erneut gegen die Herrschaft des Königs, was zum Zweiten Krieg der Barone führte. Dieser Krieg endete mit einem klaren Sieg der Royalisten und der Exekution zahlreicher Rebellen.
Der nächste Monarch, Eduard I. Longshanks war weitaus erfolgreicher bei den Bemühungen, die königliche Macht aufrecht zu erhalten. Er eroberte Wales und dehnte den englischen Einfluss auf Teile von Schottland aus. Sein Nachfolger Eduard II. unterlag jedoch 1314 in der Schlacht von Bannockburn, worauf die Schotten ihre vollständige Unabhängigkeit erkämpften. Eduard II. war auch in Konflikte mit dem Adel verwickelt. 1311 wurde er gezwungen, einen Großteil seiner Macht an ein aus Baronen zusammengesetztes Komitee abzutreten. Nach einigen militärischen Erfolgen konnte er sich jedoch 1322 wieder durchsetzen. Er wurde jedoch 1327 von seiner Ehefrau Isabella und seinem Sohn Eduard III. entmachtet und daraufhin ermordet.
Der neue Monarch beanspruchte den französischen Thron für sich und löste den Hundertjährigen Krieg zwischen England und Frankreich aus. Die Feldzüge von Eduard III. waren meist erfolgreich und führten zur Eroberung weiter französischer Gebiete. Unter seiner Herrschaft entwickelte sich auch das Parlament weiter, das sich in zwei Kammern aufteilte. Eduard III. starb 1377, auf ihn folgte Richard II., sein damals zehnjähriger Enkel. Wie zahlreiche seiner Vorgänger war auch Richard II. in Konflikte mit dem Adel verwickelt, weil er möglichst viel Macht in einer Hand vereinigen wollte. Als er 1399 einen Feldzug in Irland anführte, riss sein Cousin Henry Bolingbroke die Macht an sich. Richard wurde gefangen genommen und im darauf folgenden Jahr ermordet.
Henry Bollingbroke, nun König Heinrich IV., war der Enkel von Eduard III. und Sohn von John of Gaunt, dem Herzog von Lancaster. Aus diesem Grund wird seine Dynastie Haus Lancaster genannt. Während fast seiner gesamten Herrschaft war Heinrich damit beschäftigt, Verschwörungen aufzudecken und Rebellionen zu bekämpfen. Sein Erfolg ist vor allem auf die militärischen Fähigkeiten seines Sohnes, dem späteren König Heinrich V., zurückzuführen. Die Herrschaft von Heinrich V., die 1413 begann, war weitgehend frei von inneren Konflikten; dies erlaubte es ihm, sein Hauptaugenmerk auf den noch immer andauernden Hundertjährigen Krieg zu richten.
Heinrich V. war militärisch erfolgreich, doch starb er 1422 völlig unerwartet, worauf ihm sein Sohn Heinrich VI., der damals noch ein Kleinkind war, auf den Thron folgte. Dies gab den Franzosen die Möglichkeit, die englische Herrschaft abzuschütteln. Die Unbeliebtheit der Regenten und später Heinrichs eigene ineffektive Führung hatten eine Schwächung des Hauses Lancaster zur Folge. Richard Plantagenet, 3. Herzog von York, Oberhaupt des Hauses York und Nachkomme von Eduard III., machte seinen Anspruch auf den Thron geltend und löste damit die Rosenkriege aus. Obwohl Richard 1460 auf dem Schlachtfeld starb, führte sein Sohn Eduard IV. im Jahr 1461 das Haus York zum Sieg. Die Rosenkriege dauerten aber auch noch während der Herrschaft Eduards und seines Bruders Richard III. weiter an. Schließlich endete der Konflikt 1485 mit dem Sieg des Hauses Tudor, einer Seitenlinie des Hauses Lancaster in der Schlacht von Bosworth Field. Richard III. wurde in der Schlacht getötet; Henry Tudor bestieg als König Heinrich VII den Thron und begründete das Haus Tudor.
Das Ende der Rosenkriege bildet einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der englischen Monarchie. Der größte Teil des Adels war entweder auf dem Schlachtfeld gefallen oder war hingerichtet worden; viele adlige Besitztümer gingen an das Königshaus verloren. Darüber hinaus zerfiel das Feudalsystem und die von den Baronen kontrollierten Armeen erwiesen sich als überflüssig. Die Tudor-Monarchen konnten ihren absoluten Herrschaftsanspruch durchsetzen und die Konflikte mit dem Adel nahmen ein Ende. Die Macht der Krone erreichte unter der Herrschaft des zweiten Tudor-Königs, Heinrich VIII., ihren Höhepunkt. Unter seiner Herrschaft wandelte sich England von einem schwachen Königreich zu einer europäischen Großmacht. Religiöse Spannungen führten zum Bruch mit dem Papst und der Römisch-Katholischen Kirche sowie zur Bildung der Church of England. Ein weiterer Meilenstein war die formelle Vereinigung von Wales mit England durch den Act of Union 1536.
Heinrichs Sohn, der junge Eduard VI., führte die Reformation weiter. Sein früher Tod im Jahr 1553 löste eine Krise in der Frage der Thronfolge aus. Er hatte die Machtübernahme seiner katholischen Halbschwester Maria I. verhindern wollen und testamentarisch Lady Jane Grey zu seiner Erbin bestimmt, obwohl noch nie zuvor eine Frau das Land regiert hatte. Ihre Herrschaft dauerte aber lediglich neun Tage. Maria entmachtete Lady Jane Grey mit Unterstützung der öffentlichen Meinung, widerrief die Proklamation zur Königin, ließ ihre Konkurrentin hinrichten und bezeichnete sich als rechtmäßige Thronerbin. Maria wollte mit aller Macht den katholischen Glauben wieder einführen und ließ unzählige Protestanten hinrichten, was ihr den wenig schmeichelhaften Spitznamen „Bloody Mary“ eintrug. Nach Marias Tod im Jahr 1558 übernahm Elisabeth I. den Thron und führte England zum Protestantismus zurück. Unter ihrer Herrschaft stieg England zu einer Weltmacht auf, dank des Siegs im Englisch-Spanischen Krieg, der Zerstörung der Armada im Jahr 1588 und der Kolonialisierung von Nordamerika. Ihre Herrschaftszeit wird oft auch als „goldenes Zeitalter“ bezeichnet, nicht zuletzt wegen der kulturellen Verdienste von William Shakespeare, Francis Bacon und anderen.
Schottische Monarchie
Siehe auch: Liste der Herrscher Schottlands, Geschichte Schottlands
Als sich die Römer von der Insel Großbritannien zurückzogen, lebten zwei Hauptstämme in Schottland: Einerseits die Pikten im nördlichen Königreich Pictavia, andererseits die Britannier, die im Süden in mehreren Königreichen lebten, darunter dem Königreich Strathclyde. Ende des 5. Jahrhunderts wanderten von Irland aus die Skoten ein, von denen später der Name des Landes abgeleitet wurde. Die Skoten gründeten das Königreich Dalriada. Im Jahr 843 übernahm der skotische König Kenneth MacAlpin die piktische Krone; er gilt als Begründer des vereinigten Schottlands und des Hauses Alpin. Mit der Zeit vergrößerte sich das skotische Reich, als andere Territorien wie Strathclyde unterworfen wurden.
Die frühen schottischen Monarchen erbten die Krone nicht direkt, stattdessen wurden sie gemäß dem Tanistry-Brauch gewählt. Obwohl dies nicht die ursprüngliche Absicht gewesen war, entwickelte sich Tanistry zu einem System, bei dem sich zwei Linien des Hauses MacAlpin gegenseitig an der Macht ablösten. Als Folge davon kam es oft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den rivalisierenden Linien der Dynastie. Zwischen 942 und 1005 gab es nicht weniger als sieben Könige, die alle entweder ermordet wurden oder auf dem Schlachtfeld ums Leben kamen. Nachdem Malcolm II. im Jahr 1005 den Thron bestiegen hatte, wurde das Tanistry-System und damit die Rotation zwischen verschiedenen Linien abgeschafft. Demzufolge war Malcolms Enkel Duncan I. im Jahr 1034 der erste erbliche Monarch Schottlands. Duncan war zuvor König von Strathclyde geworden und so war der Großteil des heutigen Schottlands unter einer Hand vereinigt; nur einige Gebiete im Norden verblieben unter der Herrschaft der Wikinger.
Im Jahr 1040 wurde Duncan in einer Schlacht durch Macbeth getötet. William Shakespeare verarbeitete dieses Ereignis über fünfhundert Jahre später zum berühmten Drama The Tragedy of Macbeth. Im Jahr 1057 rächte Malcolm Canmore den Tod seines Vaters, indem er Macbeth besiegte und tötete. Nach der Ermordung von Macbeths Sohn Lulach bestieg Malcolm Canmore als Malcolm III. den schottischen Thron und begründete das Haus Dunkeld. Um seinen Sieg zu ermöglichen, hatte Malcolm auf englische Hilfe zurückgegriffen, was den Beginn einer langen Ära englischen Einflusses auf die schottische Politik markierte. Nach Malcolms Tod im Jahr 1093 kam es zu einer Reihe von Erbfolgekriegen zwischen Malcolms Söhnen einerseits und Malcolms Bruder Donald III. andererseits.
Von 1107 an war Schottland für kurze Zeit zweigeteilt, dem letzten Willen von König Edgar entsprechend. Dieser hatte das Reich zwischen seinem älteren Sohn Alexander I. (der über den nördlichen Teil als König herrschte) und seinem jüngeren Sohn David I. (der als Earl über den südlichen Teil herrschte) aufgeteilt. Nach Alexanders Tod im Jahr 1124 erbte David die nördliche Reichshälfte und Schottland war wieder vereint. Auf David folgte im Jahr 1142 Malcolm IV., auf diesen wiederum Wilhelm der Löwe.
Wilhelm regierte ab 1165 während 49 Jahren und ist damit der am längsten herrschende aller schottischen Monarchen. Er beteiligte sich an der Rebellion gegen den englischen König Heinrich II.; die Rebellion schlug jedoch fehl und Wilhelm geriet in englische Gefangenschaft. Um seine Freilassung zu erreichen, musste er den englischen König als obersten Lehnsherrn anerkennen. Richard I. willigte 1189 ein, die Vereinbarung aufzulösen, als Gegenleistung verlangte er eine große Geldsumme für die Finanzierung der Kreuzzüge. Wilhelm starb im Jahr 1214. Sein Sohn Alexander II. und sein Enkel Alexander III. versuchten, die Äußeren Hebriden zu erobern, die noch immer unter der Herrschaft Norwegens standen. Während der Herrschaft von Alexander III. scheiterte eine norwegische Invasion Schottlands. Der im Jahr 1266 geschlossene Frieden von Perth bestätigte die schottische Herrschaft über die Äußeren Hebriden, die Isle of Man und Caithness.
Nach Alexanders Tod im Jahr 1286 folgte seine dreijährige norwegische Enkelin Margarete auf den Thron. Sie starb jedoch 1290 während der Überfahrt nach Schottland. Ihr Tod löste einen Erbfolgestreit aus, nicht weniger als 13 Anwärter auf den schottischen Thron machten ihren Anspruch geltend. Mehrere dieser Anwärter riefen den englischen König Eduard I. als Schiedsrichter an. Dieser entschied sich für John Balliol. Eduard behandelte danach John Balliol als Vasallen und mischte sich in die inneren schottischen Angelegenheiten ein. Als Balliol im Jahr 1295 den Treueschwur gegenüber England brach, eroberten Eduards Truppen große Teile Schottlands.
Während der ersten zehn Jahre des Schottischen Unabhängigkeitskrieges besaß Schottland keinen Monarchen, sondern wurde informell durch den Rebellen William Wallace angeführt. Nach dessen Hinrichtung im Jahr 1305 übernahm Robert the Bruce die Macht und ernannte sich selbst zum König. Mit der Declaration of Arbroath riefen die Schotten 1320 ihre Unabhängigkeit aus, die 1328 durch England mit dem Abkommen von Edinburgh und Northampton bestätigt wurde. Doch nur ein Jahr später starb Robert und die Engländer fielen erneut in Schottland ein, um Edward Balliol, den angeblich „rechtmäßigen“ Erben John Balliols, als Monarchen einzusetzen. Nach weiteren kriegerischen Auseinandersetzungen konnte Schottland seine Unabhängigkeit unter David II., dem Sohn von Robert the Bruce, wieder erlangen.
David II. starb 1371, auf ihn folgte Robert II., ein Enkel von Robert the Bruce, der das Haus Stewart (später Stuart) begründete. Unter seiner Herrschaft und der seines Sohnes Robert III. nahm die königliche Macht immer mehr ab. Nach dem Tod von Robert III. im Jahr 1406 wurde das Land von Regenten regiert, da sein Sohn Jakob I. von den Engländern gefangen genommen worden war. Nach der Zahlung eines hohen Lösegeldes kehrte Jakob I. 1424 nach Schottland zurück. Um seine Autorität wiederherzustellen, ging er sehr gewaltsam vor und ließ zahlreiche seiner Gegner hinrichten. Sein Sohn Jakob II. führte diese Säuberungspolitik fort. Zur selben Zeit jedoch wurden die „Estates of Scotland“ (das schottische Parlament) immer mächtiger und widersetzten sich immer häufiger offen dem König. Während der Herrschaft des schwachen Jakob III. erreichte die Macht des Parlaments ihren Höhepunkt. Jakob IV. und seine Nachfolger zogen es deshalb vor, das Parlament gar nicht erst einzuberufen und die Staatsmacht bei sich zu konzentrieren.
1513 wollte Jakob IV. die Abwesenheit des englischen Königs Heinrich VIII. ausnutzen und England erobern. Seine Truppen erlitten jedoch in der Schlacht von Flodden Field eine vernichtende Niederlage. Der König, viele ranghohe Adlige und über zehntausend Soldaten wurden getötet. Da der Nachfolger Jakob V. noch ein Kleinkind war, herrschten Regenten über das Land. Nach Erreichen der Volljährigkeit regierte Jakob V. relativ erfolgreich, bis zu einem weiteren verheerenden Krieg im Jahr 1542. Thronerbin war seine sechs Tage alte Tochter Maria Stuart, erneut wurde das Land einige Jahre lang von Regenten verwaltet. Die römisch-katholische Maria herrschte während einer Zeit religiöser Spannungen. Nach den Bemühungen der Reformatoren um John Knox legte das Parlament fest, dass nur ein Protestant Anspruch auf den schottischen Thron erheben konnte.
Nachdem sie bereits zwei Jahre lang mit dem französischen König Franz II. verheiratet gewesen war, heiratete Maria 1565 den ebenfalls katholischen Lord Darnley. Nach Darnleys Ermordung im Jahr 1566 ging sie eine noch unpopulärere Verbindung mit dem Earl of Bothwell ein, den man in weiten Kreisen für Lord Darnleys Mörder hielt. Der Adel lehnte sich gegen die Königin auf und zwang sie zur Abdankung und zur Flucht nach England. Dort ließ Elisabeth I. sie gefangen nehmen und später hinrichten. Die schottische Krone ging an Marias Sohn Jakob VI., der noch ein Kleinkind war und von einem Protestanten erzogen wurde.
Personalunion und republikanische Phase
Als Elisabeth I. im Jahr 1603 starb, endete die Herrschaft des Hauses Tudor, da sie keine Nachkommen hatte. Nach ihr folgte der schottische Monarch Jakob VI., der nun als Jakob I. auch über England herrschte. Obwohl England und Schottland in Personalunion verbunden waren, blieben sie getrennte Königreiche. Jakob gehörte zum Haus Stuart, eine Dynastie, deren Monarchen regelmäßig Konflikte mit dem englischen Parlament austrugen. Dabei ging es stets um die Machtverteilung zwischen Krone und Parlament, vor allem aber um das Recht, Steuern zu erheben. Der Konflikt verschärfte sich unter der Herrschaft von Jakobs Sohn Karl I., der von 1629 bis 1640 allein regierte, ohne je das Parlament einzuberufen (die „Elfjährige Tyrannei“). Karl erhob von sich aus Steuern und erließ umstrittene Gesetze (wovon viele sich gegen die schottischen Presbyterianer und die englischen Puritaner richteten).
Der Konflikt zwischen Königshaus und Parlament erreichte 1642 den Höhepunkt, als der Englische Bürgerkrieg ausbrach. Der Krieg endete mit der Exekution des Königs, der Abschaffung der Monarchie und der Einführung einer Republik, die unter dem Namen Commonwealth bekannt ist. 1653 riss Oliver Cromwell, der bedeutendste militärische und politische Führer, die Macht an sich, ernannte sich selbst zum Lordprotektor und regierte als eine Art Militärdiktator. Oliver Cromwell blieb bis zu seinem Tod im Jahr 1658 an der Macht und wurde von seinem Sohn Richard Cromwell abgelöst. Der neue Lordprotektor zeigte wenig Interesse am Regieren und trat nach kurzer Zeit zurück. Das Fehlen einer klaren Herrschaft führte zu Unruhen und im Volk verbreitete sich der Wunsch zur Wiedereinführung der Monarchie. Die Restauration erfolgte im Jahr 1660, als Karl II., der Sohn des hingerichteten Karl I., zum König ernannt wurde. Die Einführung des Commonwealth und des Protektorats wurden für illegal befunden und Karl II. de jure als rechtmäßiger König seit dem Tod seines Vaters im Jahr 1649 erklärt.
Unter Karls Herrschaft entstanden die Vorläufer der modernen politischen Parteien. Karl hatte keine legitimen Kinder, sein römisch-katholischer Bruder Jakob, Herzog von York war somit Thronfolger. Im Parlament gab es Bestrebungen, Jakob von der Thronfolge auszuschließen. Die „Verabscheuer“ (abhorrers) waren gegen den Ausschluss und formierten sich zu den Tories, wohingegen die „Petitionäre“ (petitioners), die den Ausschluss befürworteten, sich zu den Whigs zusammenschlossen. Der Exclusion Bill erhielt jedoch keine Mehrheit. Mehrmals löste Karl das Parlament auf, weil er befürchtete, das Gesetz könnte doch noch angenommen werden. Nach der Parlamentsauflösung 1681 regierte Karl bis zu seinem Tode im Jahr 1685 als absolutistischer Monarch.
Der katholische Herzog von York folgte als Jakob II. auf den Thron; Karl war auf dem Sterbebett zum Katholizismus konvertiert. Jakob verfolgte eine Politik der religiösen Toleranz, was jedoch den Zorn zahlreicher protestantischer Untertanen heraufbeschwörte. Es erwuchs Widerstand gegen seine Entscheidungen, ein stehendes Heer zu schaffen, Katholiken in hohe politische und militärische Ämter zu befördern und Kleriker der Church of England zu verhaften, die seine Politik bekämpften. Daraufhin lud eine Gruppe von protestantischen Adligen (bekannt als die Unsterblichen Sieben) Jakobs Tochter Maria II. und deren Ehemann Wilhelm III. von Oranien-Nassau ein, den König abzusetzen. Wilhelm traf am 5. November 1688 in England ein. Jakob sah sich mit der Untreue zahlreicher seiner protestantischen Beamten konfrontiert und floh am 23. Dezember. Das Parlament setzte am 12. Februar 1689 die Flucht mit der Abdankung gleich und erklärte, dass Jakobs katholischer Sohn James Francis Edward Stuart keinen Anspruch auf den Thron mehr hatte. Wilhelm von Oranien-Nassau (nun Wilhelm III.) und Maria II. waren jetzt gemeinsam Staatsoberhaupt von England und Irland. Das schottische Parlament erteilte seine Zustimmung am 10. April.
Die Absetzung Jakobs ist als Glorious Revolution bekannt geworden und war einer der wichtigsten Meilensteine in der Ausdehnung der parlamentarischen Macht. Die 1689 verabschiedete Bill of Rights legte fest, dass das englische Volk gewisse Rechte besaß, insbesondere die Freiheit von solchen Steuern, die ohne Zustimmung des Parlaments erhoben wurden. Das Gesetz verlangte auch, dass künftige Monarchen protestantisch sein müssen. Außerdem wurde bestimmt, dass nur die Kinder von Wilhelm und Maria oder aber Marias Schwester Anne Anspruch auf den Thron erheben durften. Maria starb kinderlos im Jahr 1694, wodurch Wilhelm alleiniger Monarch wurde. 1700 gab es erneut eine Krise, nachdem alle Kinder von Prinzessin Anne verstorben waren und sie nun die einzige Person in der Thronfolge war. Das Parlament befürchtete, dass Jakob II. oder einer seiner katholischen Verwandten erneut ihren Anspruch geltend machen würden und verabschiedete 1701 den Act of Settlement. Eine entfernte protestantische Cousine Wilhelms, Sophie von der Pfalz, wurde zur Thronerbin bestimmt. Kurz nach Verabschiedung des Gesetzes starb Wilhelm, wodurch seine Schwägerin Anne Königin wurde.
Nach der Vereinigung der Königreiche
Siehe auch: Geschichte des Vereinigten Königreiches
Nach Annes Thronbesteigung war die Thronfolge bald wieder ein politisches Thema. Das schottische Parlament war verärgert darüber, dass das englische Parlament eigenmächtig Sophie von der Pfalz zur Thronerbin erklärt hatte. Es erließ den Act of Security und drohte, die Personalunion von Schottland und England aufzulösen. Das englische Parlament wiederum reagierte 1705 mit dem Alien Act und drohte damit, die schottische Wirtschaft durch den Ausschluss vom Freihandel kollabieren zu lassen. Als Folge davon nahm das schottische Parlament gezwungenermaßen den Act of Union 1707 an. Mit diesem Gesetz wurden England und Schottland zu einem einzigen Königreich Großbritannien vereinigt, wobei für die Thronfolge weiterhin die im Act of Settlement aufgestellten Regeln galten.
Nach Annes Tod im Jahr 1714 folgte Georg I. auf den Thron, der Sohn der seit wenigen Wochen verstorbenen Sophie von der Pfalz und Begründer des Hauses Hannover. Georg festigte seine Machtposition mit der Niederschlagung zweier jakobitischer Aufstände in den Jahren 1715 und 1719. Der neue Monarch war in Regierungsangelegenheiten weit weniger aktiv als die meisten seiner Vorgänger und widmete sich stattdessen lieber der Verwaltung seiner deutschen Besitztümer. Georg überließ einen Großteil seiner Macht seinen Ministern, insbesondere Robert Walpole, der als erster (inoffizieller) Premierminister Großbritanniens gilt. Der Machtrückgang des Monarchen sowie der Machtzuwachs des Premierministers und seines Kabinetts setzten sich unter der Herrschaft von Georg II. fort. Georg III. hingegen war bestrebt, möglichst viele der Machtbefugnisse, die seine hannoveranischen Vorfahren abgegeben hatten, wieder zu erlangen. Er sorgte auch dafür, dass die Tories wann immer möglich länger an der Macht blieben als die Whigs, da erstere einen stärkeren königlichen Einfluss in der Regierung befürworteten. Mit dem Act of Union 1800 wurden die Königreiche von Großbritannien und Irland vereinigt; gleichzeitig gab Georg seinen theoretischen Anspruch auf den französischen Thron auf.
Von 1811 bis 1820 war Georg III. geisteskrank, wodurch sein Sohn, der spätere König Georg IV., gezwungen war, als Prinzregent zu herrschen. Während der Regentschaft und später während seiner eigenen Herrschaft hielt Georg IV. an seinen Machtbefugnissen fest, anstatt diese an das Parlament und das Kabinett abzutreten. Sein Nachfolger Wilhelm IV. versuchte dasselbe mit weit weniger Erfolg. Nach politischen Differenzen entließ er Lord Melbourne, den Premierminister der Whig-Partei und ernannte stattdessen Robert Peel von der Tory-Partei. Bei den nachfolgenden Wahlen behielten die Whigs jedoch ihre Mehrheit im Unterhaus und blockierten den größten Teil von Peels Gesetzgebung. Der Monarch hatte keine andere Wahl, als Lord Melbourne wieder einzusetzen. Seit 1834 hat kein Monarch mehr gegen den Willen des demokratisch gewählten Parlaments einen Premierminister ernannt oder entlassen. Darüber hinaus wurde der Reform Act 1832 verabschiedet, der die vielen rotten boroughs auflöste. Weitere Gesetze führten schrittweise zu einer Anhebung der Zahl der Wahlberechtigten und zu einer stärkeren Legitimation des House of Commons als den wichtigeren Teil des Parlaments.
Der letzte Schritt hin zu einer konstitutionellen Monarchie wurde während der langen Herrschaft von Wilhelms Nachfolgerin, Königin Victoria, vollzogen. Gemäß der Lex Salica durfte sie als Frau nicht über das Königreich Hannover herrschen; dies beendete die Personalunion des Vereinigten Königreichs mit Hannover. Die viktorianische Ära war geprägt von raschem technologischen Fortschritt und dem Aufstieg Großbritanniens zur führenden Weltmacht. Victorias Gemahl Albert von Sachsen-Coburg und Gotha starb 1861. Im Jahr 1876 wurde ihr der Titel einer Kaiserin von Indien verliehen.
Victorias Sohn, Eduard VII., wurde 1901 der erste Monarch des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha. Sein Sohn Georg V. änderte jedoch 1917 den Familiennamen in Windsor, dies wegen der antideutschen Stimmung in der Bevölkerung während des Ersten Weltkriegs. 1922 erfolgte die Trennung Irlands in Nordirland (das Teil des Vereinigten Königreichs blieb) und den unabhängigen Irischen Freistaat. 1931 verabschiedete das Parlament das Statut von Westminster, welches zahlreichen Territorien im Britischen Empire die Selbstverwaltung gewährte. Vorher waren sämtliche Dominions unter derselben Krone vereinigt. Nachher war Georg V. König des Vereinigten Königreichs, König von Kanada, König von Australien, König von Neuseeland und so weiter.
Vom Kaiserreich zur Nationengemeinschaft
Nach dem Tod von Georg V. im Jahr 1936 folgte Eduard VIII. auf den Thron. Er verursachte einen Skandal, als er den Wunsch äußerte, die geschiedene US-Amerikanerin Wallis Simpson zu heiraten; dies obwohl die Church of England sich dagegen aussprach, ihr die Heirat zu erlauben. Eduard beschloss, auf die Krone zu verzichten und abzudanken. Die Parlamente Großbritanniens und der anderen Commonwealth-Staaten entsprachen diesem Begehren. Eduard VIII. und sämtliche allfällige Kinder seiner neuen Ehefrau wurden von der Thronfolge ausgeschlossen. Stattdessen wurde sein Bruder Georg VI. zum König ernannt. Dieser beschloss, während des Zweiten Weltkriegs in der Heimat zu bleiben und nicht in Kanada Zuflucht vor den Kriegsereignissen zu suchen. Georg VI. war auch der letzte Monarch, der den Titel „Kaiser von Indien“ trug; dieser Titel erlosch nach der Unabhängigkeit Indiens im Jahr 1947.
Als Georg VI. 1952 starb, trat seine Tochter und heutige Monarchin Elisabeth II. die Nachfolge an. Während ihrer Herrschaft stieg die Unterstützung für die republikanische Bewegung, insbesondere wegen des schlechten Images der britischen Königsfamilie, das durch negative Ereignisse wie der Scheidung von Kronprinz Charles und Prinzessin Diana hervorgerufen wurde. Trotz allem bleibt die Treue zum Königshaus bei einer großen Mehrheit der Bevölkerung ungebrochen.
Nachfolge
Siehe auch: Krönung britischer Monarchen, Thronfolge (Großbritannien)
Die Nachfolge wird durch verschiedene Gesetze geregelt, wovon die Bill of Rights und der Act of Settlement die wichtigsten sind. Die Regeln für die Nachfolge können durch einen Parlamentsbeschluss jederzeit geändert werden. Die Nachfolge folgt dem Prinzip der Primogenitur. Männliche Blutsverwandte haben Vorrang vor weiblichen: Söhne erben vor Töchtern, die Erstgeborenen vor den jüngeren Geschwistern des gleichen Geschlechts. Der Act of Settlement beschränkt jedoch die Nachfolge auf die natürlichen, nichtadoptierten und legitimen Nachkommen von Sophie von der Pfalz, der Kurfürstin von Hannover.
Die Bill of Rights und der Act of Settlement beinhalten auch Einschränkungen religiöser Art, die wegen des Misstrauens der englischen Bevölkerung gegenüber der römisch-katholischen Kirche eingeführt wurden. Nur Personen, die protestantisch sind, besitzen einen Anspruch auf den Thron. Personen, die eine Zeit lang dem katholischen Glauben nachgingen oder einen Katholiken heiraten, sind von der Nachfolge ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht automatisch für die Nachkommen der betreffenden Person, falls diese die Richtlinien erfüllen; ebenso nicht, wenn der Ehegatte während des Bestehens der Ehe konvertiert (siehe z. B. der jetzige Herzog von Kent).
Beim Zeitpunkt der „Übertragung der Krone“ (d. h. dem Tod des Monarchen), tritt der Erbe oder die Erbin direkt die Nachfolge an, ohne dass eine Bestätigung oder eine weitere Zeremonie nötig ist. Somit ist auch die Bedeutung des Ausspruchs „Der König ist tot, lang lebe der König!“ geklärt. Jedoch ist es Brauch, dass die Nachfolge durch den Accession Council öffentlich verkündet wird, einem Rat, der sich im St. James's Palace versammelt. Nach Verstreichen einer angemessenen Trauerzeit wird der neue Monarch in der Westminster Abbey gekrönt, üblicherweise durch den Erzbischof von Canterbury. Eine Krönung ist aber für das Herrschen nicht unbedingt erforderlich; beispielsweise ist Eduard VIII. nie gekrönt worden, doch war er während seiner kurzen Herrschaft zweifellos König.
Nach der Thronbesteigung herrscht der Monarch bis zu seinem Tode. Es ist den Monarchen nicht gestattet, einseitig abzudanken. Der einzige, der freiwillig auf die Krone verzichtete, war Eduard VIII. im Jahr 1936; dazu war jedoch die Genehmigung des Parlaments erforderlich. Die Herrschaft zahlreicher Monarchen endete jedoch nicht aufgrund eines natürlichen Todes. Vor allem vom 14. bis zum 16. Jahrhunderts wurden mehrere Monarchen getötet, entmachtet oder zur Abdankung gezwungen. Der letzte Monarch, der gegen seinen Willen die Macht abtreten musste, war Jakob II., der 1688 während der Glorious Revolution floh; das Parlament interpretierte die Flucht als Abdankung.
Regentschaft
Siehe auch: Regency Act, Staatsrat
Gemäß dem Regency Act von 1937 und 1953 wird die Macht dann durch einen Reichsverweser (Regenten) ausgeübt, wenn der Monarch entweder noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hat oder aber wenn der Monarch körperlich oder geistig dazu nicht in der Lage ist. Eine körperliche oder geistige Einschränkung muss von mindestens drei der folgenden Personen festgestellt werden; dem Ehegatten des Monarchen, dem Lordkanzler, dem Speaker, dem Lord Chief Justice von England und Wales und dem Master of the Rolls. Die Bestätigung von drei oder mehr der obgenannten Personen ist auch nötig, um die Regentschaft zu beenden und um die Rückkehr des Monarchen zur Macht zu ermöglichen.
Ist eine Regentschaft notwendig, so wird die nachfolgende geeignete Person in der Thronfolge zum Regenten; dazu ist kein Parlamentsbeschluss oder sonst ein Bestätigungsprozedere notwendig. Der Regent muss mindestens 21 Jahre alt sein (im Falle des direkten Thronfolgers auch 18 Jahre) und ein britischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich sein. Der einzige britische Regent war der spätere König Georg IV., der von 1811 bis 1820 die Amtsgeschäfte von seinem geisteskranken Vater Georg III. übernahm.
Im Falle einer vorübergehenden Krankheit oder eines Auslandaufenthaltes kann der Monarch seine Aufgaben kurzfristig auf den Staatsrat übertragen. Dieser besteht aus dem Ehegatten des Monarchen und vier nachfolgenden geeigneten Personen in der Thronfolge. Die aktuellen Staatsräte sind der Herzog von Edinburgh, der Prince of Wales, Prinz William, Prinz Harry und der Herzog von York.
Politische Rolle
Obwohl die Machtbefugnisse des Monarchen in der Theorie umfangreich sind, sind sie in der Praxis sehr eingeschränkt. Als konstitutioneller Monarch bewegt sich der Souverän innerhalb der Beschränkungen von Gewohnheitsrecht und Präzedenzfällen. Er übt die Hoheitsrechte (royal prerogative) fast nur gemäß dem Rat des Premierministers oder anderer Minister aus. Der Premierminister und die Minister sind wiederum dem demokratisch gewählten House of Commons (und damit dem Volk) gegenüber verantwortlich.
Wann immer nötig, ist der Monarch verantwortlich für die Ernennung des Premierministers. Die Ernennung ist in einer Zeremonie namens Kissing Hands formalisiert. In Übereinstimmung mit ungeschriebenem Gewohnheitsrecht mit Verfassungscharakter muss der Monarch diejenige Person ernennen, die am wahrscheinlichsten die Unterstützung des House of Commons genießt; üblicherweise ist es der Vorsitzende jener Partei, die die Mehrheit der Sitze hat. Erreicht keine Partei die absolute Mehrheit, was beim britischen Mehrheitswahlrecht höchst selten vorkommt, bilden zwei oder mehr Parteien eine Koalition, die sich dann auf einen Kandidaten für das Amt des Premierministers einigen.
Kommt keine Einigung zustande, erhöhen sich theoretisch die Auswahlmöglichkeiten für den Monarchen. Dennoch ist es üblich, den Vorsitzenden der größten Partei auszuwählen. Beispielsweise wurde Harold Wilson kurz nach den Unterhauswahlen im Februar 1974 zum Premierminister ernannt, obwohl seine Labour Party keine Mehrheit hatte. Theoretisch hätte Königin Elisabeth II. in dieser Situation die Möglichkeit gehabt, die Auflösung und Neuwahl des Parlaments zu verhindern. Harold Wilsons Regierung konnte jedoch im Oktober 1974 Neuwahlen ansetzen und erreichte eine regierungsfähige Mehrheit.
Der Monarch ernennt und entlässt Kabinettsmitglieder, tut dies jedoch nur gemäß dem Rat des Premierministers. Somit übt in der Praxis der Premierminister, und nicht der Monarch, die Kontrolle über die Zusammensetzung des Kabinetts aus. Der Monarch kann theoretisch einseitig den Premierminister entlassen, doch Gewohnheitsrecht und Präzedenzfälle verhindern eine solche Aktion. In der Praxis endet die Amtszeit des Premierministers, wenn er stirbt, seinen Rücktritt einreicht oder die Unterstützung seiner Partei bzw. seiner Koalitionspartner verliert.
Jede Woche trifft sich der Monarch mit dem Premierminister zu vertraulichen Sitzungen, um über die aktuellen Regierungsgeschäfte zu diskutieren (in regelmäßigen Abständen auch mit anderen Mitgliedern des Kabinetts). Der Monarch kann seine Ansichten äußern, muss aber als konstitutioneller Herrscher letztendlich die Entscheidungen des Premierministers und des Kabinetts akzeptieren. Je länger ein Monarch im Amt ist, desto größer werden seine Erfahrung und sein Wissen, wodurch die Sitzungen für beide Seiten mit der Zeit immer nützlicher werden. Walter Bagehot fasste dieses Konzept folgendermaßen zusammen: „In einer konstitutionellen Monarchie... hat der Monarch drei Rechte; das Recht, angehört zu werden, das Recht, Rat zu erteilen und das Recht zu warnen.“
Zu den dezentralisierten Regierungen von Schottland und Wales besteht ein ähnliches Verhältnis. Der Monarch ernennt den Ersten Minister von Schottland und folgt dabei der Nomination durch das schottische Parlament. Der Erste Minister von Wales hingegen wird direkt durch die Walisische Nationalversammlung gewählt. In schottischen Angelegenheiten agiert der Monarch gemäß dem Rat der schottischen Exekutive. Weil die Dezentralisierung in Wales weniger stark ausgeprägt ist, handelt der Monarch in walisischen Angelegenheiten gemäß dem Rat des britischen Premierministers und des Kabinetts. Nordirland besitzt zurzeit keine dezentralisierte Regierung und kein Parlament, so dass die gleichen Regeln wie für das gesamte Vereinigte Königreich zur Anwendung kommen.
Der Monarch besitzt auch einen hohen symbolischen Stellenwert. Treueide werden auf den Namen der Königin abgelegt, nicht gegenüber dem Parlament oder der Nation. Darüber hinaus ist „God Save the Queen“ (bei einem männlichen Monarchen „God Save the King“) die britische Nationalhymne. Das Porträt des Monarchen erscheint auf Briefmarken, auf Münzen und auf Banknoten, die von der Bank of England herausgegeben werden. Banknoten anderer Banken wie der Bank of Scotland oder der Ulster Bank besitzen kein Porträt des Monarchen.
Hoheitsrechte
Die Macht der Krone wird mit dem Sammelbegriff Royal Prerogative (Hoheitsrecht) umschrieben. Der Royal Prerogative umfasst zahlreiche Machtbefugnisse wie das Abschließen von Staatsverträgen oder das Entsenden von Botschaftern, aber auch einige Pflichten wie die Verteidigung des Reiches oder das Bewahren des inneren Friedens (Queen's Peace respektive King's Peace). Da die britische Monarchie konstitutionell ist, übt der Monarch seine Rechte und Pflichten gemäß den Ratschlägen der Minister aus. Für die Ausübung des Royal Prerogative ist die Zustimmung des Parlaments nicht erforderlich. Überdies müssen beide Parlamentskammern die Zustimmung der Krone einholen, wenn sie über ein Gesetz beraten, das auf die Hoheitsrechte oder die Interessen des Monarchen einen Einfluss hat. Die Hoheitsrechte sind zwar umfangreich, jedoch nicht unbegrenzt. Beispielsweise besitzt der Monarch nicht das Recht, Steuern zu erheben und einzukassieren. Eine solche Maßnahme erfordert die Genehmigung durch das Parlament.
Der Monarch gilt als eine von drei Komponenten des Parlaments, die beiden anderen sind das House of Commons und das House of Lords - die Gesamtheit dieser Komponenten wird als Queen-in-Parliament resp. King-in-Parliament bezeichnet. Es ist das Recht des Monarchen, das Parlament einzuberufen, zu vertagen und aufzulösen. Jede Parlamentssession beginnt mit der feierlichen Parlamentseröffnung (State Opening of Parliament), in dessen Verlauf der Monarch im Saal des House of Lords die Thronrede (Speech from the Throne) hält und dabei das Gesetzgebungsprogramm der Regierung für das folgende Jahr bekannt gibt. Die Vertagung erfolgt etwa ein Jahr nach Beginn einer Session und beendet diese formell. Die Auflösung beendet eine Legislaturperiode, die maximal fünf Jahre dauert und hat Neuwahlen für sämtliche Sitze des House of Commons zur Folge. Diese Rechte werden jedoch immer in Übereinstimmung mit den Ratschlägen des Premierministers ausgeübt. Der Monarch besitzt rein theoretisch die Möglichkeit, die Auflösung des Parlaments zu verweigern.
Alle Gesetze werden im Namen des Monarchen erlassen. Folgende Worte, die so genannte Verfügungsformel, bilden stets einen Teil eines vom Parlament erlassenen Gesetzes: „Im Namen Ihrer Majestät der Königin (des Königs), durch und mit dem Rat und der Zustimmung der Lords Spiritual, der Lords Temporal und der Commons, die in diesem Parlament zusammengetreten sind und mit der Autorität desselben, sei folgendes erlassen“ (Be it enacted by the Queen's [King's] most Excellent Majesty, by and with the advice and consent of the Lords Spiritual and Temporal, and Commons, in this present Parliament assembled, and by the authority of the same, as follows). Bevor ein Beschluss Gesetzeskraft erlangen kann, ist die Zustimmung des Monarchen, Royal Assent genannt, erforderlich. Theoretisch kann der Monarch die Zustimmung entweder gewähren, verschieben oder verweigern. Gemäß Gewohnheitsrecht gewährt der Monarch stets die Zustimmung, womit seine Rolle rein zeremoniell ist. Der letzte Monarch, der die Zustimmung verweigerte, war Königin Anne, die 1708 das Gesetz über die schottischen Bürgerwehren ablehnte.
Die Hoheitsrechte in inneren Angelegenheiten sind umfangreich. Der Monarch ist verantwortlich für die Ernennung und Entlassung von Ministern, von Mitgliedern des Privy Council und von anderen hohen Beamten. Effektiv werden diese Personen aber vom Premierminister ernannt, bei weniger wichtigen Posten von anderen Ministern. Darüber hinaus ist der Monarch der Oberbefehlshaber der Truppen, bestehend aus der British Army, der Royal Navy und der Royal Air Force. Er besitzt das Recht, Krieg zu erklären, Frieden zu schließen und die Truppen anzuführen; wie gewöhnlich aber nur gemäß dem Rat der Minister.
Die Hoheitsrechte umfassen auch die Beziehungen zu anderen Staaten. Der Monarch kann Staatsverträge, Bündnisse und internationale Abkommen aushandeln und ratifizieren, wozu es keiner parlamentarischen Zustimmung bedarf. Der Monarch kann sich von dem Premierminister, einem Minister, Botschafter oder sonstigen Beamten beraten lassen. Nach der sogenannten Ponsonby-Regel, einer Verfassungskonvention, wird der Monarch den Vertrag im Allgemeinen nicht unterzeichnen, bevor 21 Sitzungstage des Parlaments verstrichen sind. Staatsverträge werden nicht automatisch Teil des Rechts (außer wenn es um Verträge der Kriegsführung handelt) des Vereinigten Königreichs; sollte eine Rechtsänderung notwendig sein, ist ein Parlamentsbeschluss notwendig. Wenn der Parlamentsbeschluss nicht zustande kommt, ist ein Vertrag dennoch völkerrechtlich bindend für das Vereinigte Königreich. Der Monarch akkreditiert britische Hochkommissare und Botschafter und empfängt auch ausländische Diplomaten. Zusätzlich werden alle britischen Reisepässe im Namen des Monarchen ausgestellt.
Darüber hinaus wird der Monarch als „Quell der Gerechtigkeit“ (fount of justice) bezeichnet und ist theoretisch dafür verantwortlich, über alle Untertanen Recht zu sprechen. Der Monarch ist bei Gerichtsfällen jedoch nicht persönlich anwesend, stattdessen werden alle juristischen Tätigkeiten in seinem Namen ausgeführt. Das Common Law besagt, dass der Monarch kein Unrecht begehen kann (can do no wrong) und demzufolge im Falle eines Verbrechens nicht in seinem eigenen Namen angeklagt werden kann. Der Crown Proceedings Act von 1947 erlaubt Zivilklagen gegen den Monarchen in seiner öffentlichen Funktion (das heißt gegen die Regierung). Klagen gegen den Monarchen als Privatperson hingegen können vor Gericht nicht erhoben werden. Der Monarch übt auch das „Hoheitsrecht der Barmherzigkeit“ (prerogative of mercy) aus und kann Vergehen gegen die Krone begnadigen. Begnadigungen können vor, während oder nach einem Gerichtsprozess ausgesprochen werden, üblicherweise jedoch nur gemäß dem Rat der Minister.
Der Monarch ist auch der „Quell der Ehre“ (fount of honour) und vergibt in dieser Funktion alle Ehren und Würden des Vereinigten Königreichs. Die Krone erschafft sämtliche Adelstitel, ernennt alle Mitglieder von Ritterorden, gewährt alle Ritterwürden und andere Ehrungen. Adelstitel und sonstige Ehrungen werden gemäß dem Rat des Premierministers verliehen. Einige Ehrungen hingegen gelten als persönliches Geschenk des Monarchen. Demzufolge ernennt der Monarch in alleiniger Kompetenz die Mitglieder des Hosenbandordens, des Ordens von der Distel, des Royal Victorian Order und des Order of Merit.
Schließlich ist der Monarch das Oberhaupt (Supreme Governor) der Church of England, der offiziellen Staatskirche Englands. Als solcher besitzt er das Recht, Erzbischöfe und Bischöfe zu ernennen. Der Premierminister trifft zwar die endgültige Entscheidung, muss aber aus einer Namensliste auswählen, die vom Nominationskomitee der Krone zusammengestellt wurde. Die Rolle des Monarchen beschränkt sich auf diejenige des Kirchenpatrons. Der ranghöchste Kleriker, der Erzbischof von Canterbury, gilt als spirituelles Oberhaupt der Church of England und allen weiteren Anglikanischen Kirchen. In der Church of Scotland ist der Monarch hingegen nur ein gewöhnliches Mitglied. Allerdings ernennt er den Lordhochkommissar (Lord High Commissioner) der Generalversammlung. In der Church in Wales und in der Church of Ireland hat der Monarch keine formelle Rolle, da beide keine anerkannten Staatskirchen sind.
Mit dem Großen Reichssiegel (Great Seal of the Realm) werden wichtige offizielle Dokumente beglaubigt, darunter Adelspatente (letters patent), Proklamationen und Erlasse zur Durchführung von Neuwahlen (writs of election). Das Große Reichssiegel befindet sich in der Obhut des Lordkanzlers. Für Angelegenheiten, die lediglich Schottland oder Nordirland betreffen, werden das Große Siegel Schottlands (Great Seal of Scotland) bzw. das Große Siegel Nordirlands (Great Seal of Northern Ireland) verwendet.
Rolle im Commonwealth
Der britische Monarch ist nicht nur der Monarch des Vereinigten Königreichs, sondern auch von mehreren Commonwealth Realms. Obwohl seine verfassungsgemäßen Rechte in jedem dieser Länder praktisch identisch mit jenen im Vereinigten Königreich sind, nimmt er dort keine politischen oder zeremoniellen Aufgaben als Staatsoberhaupt wahr. Stattdessen vertritt ein Generalgouverneur den Monarchen. In jedem Land agiert der Generalgouverneur ausschließlich gemäß dem Rat des jeweiligen Premierministers und Kabinetts. Folglich übt auch die Regierung des britischen Königreichs keinerlei Einfluss auf die Politik von Commonwealth Realms aus.
Einst war jedes Mitgliedsland des Commonwealth of Nations auch ein Commonwealth Realm. Als jedoch Indien 1950 die Republik als Staatsform wählte, wurde entschieden, dass das Land trotzdem ein Mitglied des Commonwealth bleiben darf, obwohl der britische Monarch nicht mehr das Staatsoberhaupt ist. Seither gilt der britische Monarch in allen Mitgliedsländern als „Oberhaupt des Commonwealth“ (Head of the Commonwealth), sei er nun auch Staatsoberhaupt oder nicht. Diese Position ist rein zeremonieller Natur und beinhaltet keinerlei politische Macht.
Finanzen
Das Parlament finanziert die Ausgaben des Monarchen mit öffentlichen Geldmitteln. Die Zivilliste (civil list) ist die Summe, welche die meisten Ausgaben deckt, darunter Personalkosten, Staatsbesuche, öffentliche Auftritte und offizielle Unterhaltung. Die Größe der Zivilliste wird alle zehn Jahre durch das Parlament neu festgelegt, allerdings dürfen alle nicht ausgegebenen Geldmittel in die nächste Zehnjahresperiode übertragen werden. Im Jahr 2003 betrug die Summe der Zivilliste 9,9 Millionen Pfund. Darüber hinaus erhält der Monarch einen jährlichen Zuschuss für den Unterhalt der königlichen Residenzen (15,3 Millionen Pfund im Fiskaljahr 2003/04) sowie einen jährlichen Zuschuss für die Reisekosten (5,9 Millionen Pfund im Fiskaljahr 2003/04).
Einst deckte der Monarch alle offiziellen Ausgaben mit vererbten Einkünften und den Profiten aus den königlichen Ländereien (crown estates). Im Jahr 1760 verzichtete jedoch König Georg III. auf die vererbten Einkünfte; seither werden die Ausgaben mit der Zivilliste bestritten. In jüngerer Zeit überstiegen die Profite aus den königlichen Ländereien die Einkünfte aus der Zivilliste und den Zuschüssen um ein Vielfaches. Im Fiskaljahr 2003/04 betrugen die Einkünfte aus den königlichen Ländereien über 170 Millionen Pfund, während die Summe der Zivilliste und der Zuschüsse weniger als 40 Millionen Pfund betrug. Der Monarch kann die königlichen Ländereien nicht verkaufen, sondern muss sie jeweils seinem Nachfolger übertragen.
Neben den crown estates besitzt der Monarch auch das Herzogtum Lancaster. Das Herzogtum ist Privateigentum des Monarchen (die crown estates gehören dem Monarchen nur im Rahmen seiner offiziellen Tätigkeit). Doch auch das Herzogtum Lancaster kann nicht durch den Monarchen verkauft werden und wird treuhänderisch verwaltet. Die Einkünfte aus dem Herzogtum Lancaster gehen nicht in die Staatskasse, sondern bilden einen Teil der Privy Purse und werden für Ausgaben verwendet, die nicht durch die Zivilliste gedeckt sind. Das Herzogtum Cornwall ist ein ähnliches Gut, das im Namen des ältesten Sohnes des Monarchen verwaltet wird.
Der Monarch ist verpflichtet, indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer zu bezahlen, ist aber von der Einkommenssteuer und der Kapitalgewinnsteuer befreit. Seit 1993 zahlt die Königin jedoch freiwillig Steuern auf ihre persönlichen Einkünfte. Da die Zivilliste und die Zuschüsse ausschließlich für offizielle Ausgaben verwendet werden, werden sie bei der Berechnung des Steuerbetrags nicht mitberücksichtigt.
Residenzen
Die offizielle Hauptresidenz des britischen Monarchen ist Buckingham Palace in der City of Westminster, einem Stadtbezirk von London. Hier finden die meisten Staatsbankette, Amtseinsetzungen, königlichen Taufen und weitere Zeremonien statt. Darüber hinaus wohnen hier die Staatsoberhäupter auf Besuch. Windsor Castle, das größte bewohnte Schloss der Welt, liegt in Windsor, Berkshire und dient als Residenz an Wochenenden sowie während der Pferderennen in Ascot. Die offizielle Residenz des Monarchen in Schottland ist der Palace of Holyroodhouse in Edinburgh, besser bekannt unter dem Namen Holyrood Palace. Der Monarch weilt dort jedes Jahr mindestens während einer Woche sowie beim Besuch von Staatsanlässen in Schottland.
Es gibt eine Anzahl weiterer Paläste, die nicht als königliche Residenz genutzt werden. Der Palace of Westminster war bis 1530 die offizielle Hauptresidenz der englischen Könige; obwohl er formell noch immer ein königlicher Palast ist, dient er heute den beiden Parlamentskammern. Danach war der Palace of Whitehall die Londoner Hauptresidenz. Er brannte 1698 bis auf die Grundmauern nieder und wurde durch den St. James's Palace ersetzt. Obwohl der Buckingham Palace seit 1837 die königliche Hauptresidenz ist, wird der St. James's Palace noch immer für offizielle Anlässe und als Wohnsitz von Mitgliedern der königlichen Familie verwendet. Weitere Wohnsitze der königlichen Familienmitglieder sind Clarence House und Kensington Palace.
Die oben erwähnten Residenzen befinden sich im Besitz der Krone. Diese werden für künftige Herrscher treuhänderisch verwaltet und der Monarch darf sie nicht verkaufen. Allerdings gehören einige Häuser zum Privatbesitz des Monarchen. Sandringham House, ein Landsitz in der Nähe des Dorfes Sandringham in der Grafschaft Norfolk wird üblicherweise von Weihnachten bis Ende Januar bewohnt. Im August und September residiert der Monarch im Balmoral Castle, einem Schloss in der schottischen Grafschaft Aberdeenshire.
Titel
Der vollständige Titel der amtierenden Monarchin lautet: „Elisabeth die Zweite, durch die Gnade Gottes, Königin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie ihrer anderen Länder und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth, Verteidigerin des Glaubens“ (Elizabeth the Second, by the Grace of God, of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of Her other Realms and Territories Queen, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith). Der Titel „Head of Commonwealth“ wurde von der Königin persönlich gewählt und ist nicht fester Bestandteil der britischen Krone, obschon bereits ihr Vater Georg VI. sich so nannte. Papst Leo X. verlieh im Jahr 1521 König Heinrich VIII. den Titel „fidei defensor“ (Verteidiger des Glaubens) für seine Unterstützung des Papsttums in den ersten Jahren der Reformation. Allerdings sagte sich Heinrich VIII. später von der römisch-katholischen Kirche los und gründete die Church of England. Papst Paul III. entzog ihm diesen Titel zwar wieder, doch das Parlament erließ ein Gesetz, das die weitere Verwendung erlaubte.
Der Monarch wird als „His Majesty“ oder „Her Majesty“ angesprochen; jedoch wird unter gewissen formellen Umständen auch die Anrede „Most Gracious Majesty“ oder „Most Excellent Majesty“ verwendet. Die Form „Britannic Majesty “ erscheint auf internationalen Abkommen und auf Pässen, um den britischen Monarchen von fremden Staatsoberhäuptern unterscheiden zu können. Königsgattinnen (Queen Consort) und Königswitwen (Queen Dowager) werden auch als „Majesty“ bezeichnet, nicht aber die Ehegatten weiblicher Monarchen (Prince Consort - Prinzgemahl). Aus diesem Grund wird der Gatte der amtierenden Königin, der Herzog von Edinburgh, lediglich als „Königliche Hoheit“ (Royal Highness) bezeichnet.
Die Ordnungszahlen der Monarchen berücksichtigen nur die Herrscher seit der normannischen Invasion im Jahr 1066. Falls nur ein Monarch einen bestimmten Namen verwendet hat, wird keine Ordnungszahl angehängt. Beispielsweise wird Königin Victoria nie als „Victoria I.“ bezeichnet. Seit der Vereinigung von England und Schottland im Jahr 1707 basieren die Ordnungszahlen ausschließlich auf den früheren englischen Königen, nicht aber auf den schottischen. 1953 klagten schottische Nationalisten gegen das Recht der neuen Königin, sich „Elisabeth II.“ nennen zu dürfen, mit der Begründung, dass es in Schottland nie eine „Elisabeth I.“ gegeben hat. Im Fall „MacCormick vs. Lord Advocate“ wies der Court of Session, das oberste schottische Zivilgericht, die Klage jedoch ab. Das Gericht befand, dass die Namenswahl die Privatangelegenheit der Königin sei und auch den Herrschaftsrechten entspricht. In Zukunft werden aber sowohl die englischen wie auch die schottischen Ordnungszahlen berücksichtigt. Für vergangene Monarchen hat diese Regelung jedoch keine Auswirkung auf die Nummerierung.
Traditionellerweise besteht die Unterschrift des Monarchen aus seinem eigenen Königsnamen (ohne Ordnungszahl), gefolgt von einem R. Der Buchstabe steht für rex oder regina (König und Königin auf Latein). Folglich unterschreibt die amtierende Königin mit „Elizabeth R“. Von der Herrschaft Victorias bis zu jener von Georg VI. wurde auch ein I für imperator (bzw. "imperatrix") angehängt, aufgrund des Status als Kaiser von Indien. Victoria unterschrieb also mit „Victoria RI“.
Wappen und Flagge
Siehe auch: Wappen des Vereinigten Königreichs, Royal Standard
Das Wappen des Vereinigten Königreichs, das gleichzeitig Wappen des Königshauses und Staatswappen ist, existiert in seiner heutigen Form seit der Thronbesteigung von Königin Victoria im Jahr 1837. Es zeigt im 1. und 4. Quadrat drei schreitende goldene Löwen auf rotem Grund (England), im 2. Quadrat einen roten aufrechten Löwen auf goldenem Grund (Schottland) und im 3. Quadrat eine goldene Harfe auf blauem Grund (Irland bzw. Nordirland). Wappenträger sind der Löwe und das Einhorn. Der Wahlspruch lautet: Dieu et mon droit (französisch für „Gott und mein Recht“).
In Schottland verwendet der Monarch ein leicht abgewandeltes Wappen, bei dem das 1. und 4. Viertel Schottland repräsentieren, das 2. Viertel England und das 3. Viertel Nordirland. Der Wahlspruch lautet: Nemo me impune lacessit (Latein für „Niemand erzürnt mich ungestraft“). Die Wappenträger sind das Einhorn und der Löwe.
Die offizielle Flagge des Monarchen im Vereinigten Königreich ist der Royal Standard und zeigt die Wappen der Teilstaaten. Der in Schottland verwendete Royal Standard stellt die schottische Version des Königswappens dar. Diese Flagge wird nur auf Gebäuden und Fahrzeugen gehisst, in denen sich der Monarch aufhält; ansonsten weht die Union Flag. Der Royal Standard weht niemals auf Halbmast, weil es immer einen Monarchen gibt; im Todesfall übernimmt automatisch sein Nachfolger das Amt.
Siehe auch
- Britische Königsfamilie
- Britische Kronjuwelen
- Monarchie
- Monarchisten
- Reichsapfel britischer Monarchen
- Stammliste von England
Weblinks
Literatur
- John Cannon, Ralph Griffiths: The Oxford Illustrated History of the British Monarchy. Oxford University Press, Oxford 2000. ISBN 0192893289 (Illustrierte Geschichte der britischen Monarchie)
- Antonia Fraser (Hrsg.): The Lives of the Kings & Queens of England. University of California Press, Berkeley 1998. ISBN 0520219384 (Biografien der englischen und britischen Monarchen)
- Thomas Erskine, D.W. Limon, W.R. McKay: Parliamentary Practice. Butterworths Tolley, London 1997. ISBN 0406895872 (Arbeitsweise des britischen Parlaments, u.a. mit Rolle des Monarchen im Parlamentsbetrieb)
- Thomas Erskine: Constitutional History of England since the Accession of George the Third. Longmans, Green and Co., London 1896. (Verfassungsgeschichte seit der Thronbesteigung von Georg III.)
Wikimedia Foundation.