- Brut- und setzzeit
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Die sogenannte Brut- und Setzzeit ist eine Zeit der besonderen Aufsichtspflicht für Hunde auf und an allen Grünflachen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Sie dauert grundsätzlich vom 1. April bis zum 15. Juli. In ganz Niedersachsen[1] und (schon ab dem 13. März) Bremen[2] nicht aber in den anderen Ländern, herrscht in dieser Zeit pauschal Leinenzwang an Grünflächen aller Art, in anderen Bundesländern sind es nur einzelne Kommunen, die diesen allgemeinen Zwang vorsehen. Ein Verstoß wird mit bis zu 5000 Euro Strafe geahndet.[3]
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung
Der Begriff bezeichnet zwar eindeutig die Zeit des Brütens; das Setzen ist weniger weitläufig vertraut und bezeichnet in der Jägersprache die Zeit des Bekommens von Jungen bei Tieren.[4]
Begründung
Die Brut- und Setzzeit wurde eingeführt mit der Begründung, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden, vor allem nachsetzenden Hunden zu schützen.[5] Die niedersächsische Sonderform eines ganzflächigen Leinenzwangs ohne Ausnahmen wird von Hundehaltern als nicht artgerecht kritisiert. Außerdem werden einige Flächen in dieser Zeit voll bewirtschaftet, also gemäht bzw. gefällt, ohne dass der Leinenzwang hier entfällt, obwohl weder Brüten noch Setzen möglich sind.
Ausnahmen
Ausnahmen gelten per Gesetz für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) §42, Abs.3, 1&2
- ↑ Landesjägerschaft Bremen
- ↑ Hannoversche Allgemeine Zeitung, 1.4.2009
- ↑ J.G. Krünitz, Oeconomischen Encyclopädie, 1773 - 1858, Setzzeit
- ↑ Begründung der BSZ
- ↑ Polizei Niedersachsen, Ausnahmeregelungen zur Brut- und Setzzeit
Literatur
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