- Bummelzug (Kraftfahrzeug mit Anhängern)
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Ein Bummelzug besteht aus einem Kraftfahrzeug und einem oder mehreren Anhängern und wird zum Personentransport verwendet. Im Gegensatz zum sprichwörtlich Bummelzug genannten Nahverkehrszug ist er kein Schienenfahrzeug.
Verwendet werden diese Bummelzüge im Freizeitbereich, oft für Rundfahrten mit mehreren Haltestellen, etwa bei ausgedehnten Veranstaltungen wie Messen und Volksfesten oder als gemütliche Ausflugsfahrt.
In Österreich sind die Rahmenbedingungen mit Erlass vom 2. Mai 2002 (GZ 179711/6-II/B/7/02) festgelegt: Für Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h ist eine Bewilligung nach § 106 Abs. 8a KFG erforderlich. Die höchstzulässige Länge beträgt 18,75 Meter. Es darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Es sind nur (fest montierte) Sitzplätze zugelassen. Die Einstiege sind mindestens mittels Ketten zu sichern. Der Erlass regelt noch weitere Einzelheiten wie Aufbau, Beleuchtung, Bremsen und Personal.
Quellen
Erlass vom 2. Mai 2002 (GZ 179711/6-II/B/7/02) des österreichischen Verkehrsministeriums
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