- Bund deutscher Frauenvereine
-
Der Bund deutscher Frauenvereine (BDF) wurde als Dachorganisation der bürgerlichen Frauenbewegung am 28./29. März 1894 gegründet.
Inspiriert wurde die Gründung von der Generalversammlung des International Council of Women anlässlich der Weltausstellung 1893 in Chicago.
Inhaltsverzeichnis
Vereinsstruktur
Der Vorstand repräsentierte die Hauptarbeitsgebiete und die wichtigsten Mitgliedervereine des BDF und führte zwischen den anfangs jährlich, ab 1898 alle zwei Jahre stattfindenden Generalversammlungen die Verbandsgeschäfte. Beschlüsse mussten von der Generalversammlung gefasst oder von allen Mitgliedervereinen bestätigt werden. Die Arbeitsgebiete wurden durch Kommissionen repräsentiert. Publikationsorgan des Vereins war das Centralblatt des Bundes Deutscher Frauenvereine, das ab 1899 erschien.
Vorstand
Der erste Vorstand setzte sich zusammen aus:
- Auguste Schmidt: 1. Vorsitzende bis 1899
- Anna Schepeler-Lette: 2. Vorsitzende; Vorsitzende des Lette-Vereins
- Anna Simson
- Hanna Bieber-Böhm, als Vorsitzende des Vereins Jugendschutz Vertreterin der Sittlichkeitsbewegung
- Auguste Förster
- Ottilie Hoffmann
- Helene von Forster, Vorsitzende des Nürnberger Vereins Frauenwohl
- Helene Lange
- Betty Naue
- Jeanette Schwerin: im Vorstand ab 1896; Leiterin der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit
- Marie Stritt: im Vorstand ab 1896, ab 1899-1910 erste Vorsitzende; Gründerin des ersten Rechtschutzvereins für Frauen in Deutschland.
1910 ging das Amt der ersten Vorsitzenden an Gertrud Bäumer über. Ab 1919 bis 1924 wurde es von Marianne Weber, von 1924 bis 1931 von Emma Ender und von 1931 bis zur Auflösung des BDF im Jahre 1933 von Agnes von Zahn-Harnack bekleidet. Gertrud Bäumer blieb während der ganzen Zeit als stellvertretende Vorsitzende im Vorstand.
Generalversammlung
Die Anzahl stimmberechtigter Delegierten pro Verein wurde aufgrund der Höhe der Mitgliederbeiträge berechnet. Durch zusätzliche Beiträge konnten zudem Zusatzstimmen erworben werden. Vorschläge, die einer Benachteiligung ärmerer Vereine entgegenwirken sollten, konnten sich nicht durchsetzen.
Mitglieder
- 1895: 65 Vereine
- 1901: 137 Vereine mit 70.000 Mitgliedern
- 1913: 2.200 Vereine mit ca. 500.000 Mitgliedern.
Mitgliedschaften
1897 trat der BDF dem Frauenweltbund (International Council of Women) bei.
Finanzierung
Der BDF finanzierte sich fast ausschließlich durch Mitgliederbeiträge. Spenden waren selten. Weitere Einnahmequellen waren der Vertrieb von Zeitschriften und Jahrbüchern und der Frauenkongress von 1912, der Gewinn abwarf. Das in Wertpapieren angelegte Vereinsvermögen ging während der Inflation verloren.
Ziele und Arbeitsgebiete
Um möglichst viele Frauenvereine in den BDF und damit in die Frauenbewegung integrieren zu können, sollte der BDF eine möglichst gemäßigte Linie verfolgen. Fraueninteressen oder Frauenrechte wurden lange Zeit nicht explizit gefordert. Im Programm des BDF sollte nur stehen, was alle Mitgliedervereine unterstützen konnten und der BDF sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedervereine einmischen. Nach einer Einschätzung von Gertrud Bäumer zählten sich viele Mitglieder nicht zur Frauenbewegung, sondern verfolgten primär karitative oder berufsbezogene Ziele.
Ihre Interessen durchsetzen konnten vor allem Vereine, die ein Mitglied im Vorstand hatten. Unter dem Vorsitz von Marie Stritt waren deshalb auch radikalere Positionen im BDF vertreten, während sie unter dem Vorsitz der konservativeren Gertrud Bäumer zugunsten gemäßigter Ansichten zurück gedrängt wurden.
Kommissionen
Die inhaltliche Arbeit des BDF fand in den Kommissionen statt. Sie umfassten folgende Arbeitsgebiete:
- Recht, insbesondere Familienrecht im Zusammenhang mit der Reform des BGB. Mitglieder der Rechtskommission waren unter anderem Marie Stritt und Anita Augspurg
- Arbeiterinnenschutz, hier besonders die Einstellung von Gewerbeinspektorinnen um einerseits Arbeiterinnen weibliche Ansprechpartner zu geben und andererseits neue Arbeitsmöglichkeiten für Frauen aus der Mittelschicht zu schaffen. Diese Kommission wurde bis zu ihrem Tod 1899 von Jeanette Schwerin geleitet.
- Hebung der Sittlichkeit, was vor allem durch den Kampf gegen die sogenannte "reglementierte Prostitution" erreicht werden sollte
- Erziehungswesen
- Förderung der Mäßigkeit, vor allem durch Maßnahmen zur Einschränkung des Alkoholkonsums, wie etwa die Einrichtung alkoholfreier Gaststätten
- Förderung von Erwerbstätigkeit und wirtschaftlicher Selbständigkeit der Frau, etwa durch Verbesserung von Ausbildung- und Arbeitsbedingungen
- Kinderschutz
Verhältnis zur Arbeiterinnenbewegung
Bereits auf der Gründungsversammlung des BDF im März 1894 war die Beziehung der bürgerlichen Frauenbewegung zur Arbeiterinnenbewegung Gegenstand heftiger Debatten. Die Vorsitzende Auguste Schmidt erklärte in ihrer einleitenden Ansprache, dass Arbeiterinnenvereine im Bund willkommen seien, solange sie keine politischen Tendenzen hätten. Hintergrund dieser Unterscheidung war das noch bis 1908 gültige Vereinsgesetz, das Frauen die Betätigung in politischen Vereinen verbot. Einige Mitglieder des BDF (unter ihnen Minna Cauer) protestierten in Zeitungsartikeln gegen den Ausschluss sozialdemokratischer Frauen, diese - allen voran Clara Zetkin - lehnten eine Zusammenarbeit mit den bürgerlichen Frauen von sich aus ab, weil es der bürgerlichen Frauenbewegung nur darauf ankomme, Reformen innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu bewirken, während die proletarische Frauenbewegung darauf abziele, gemeinsam mit den Männern die Gesellschaft zum Wohle beider Geschlechter zu verändern. Zu einer öffentlichen Konfrontation zwischen Führerinnen der bürgerlichen und der proletarischen Frauenbewegung kam es nur ein einziges Mal, anlässlich eines internationalen Frauenkongresses im Rahmen der Berliner Gewerbeausstellung 1896.
Verhältnis gegenüber konfessionellen Verbänden
Die konfessionellen Verbände waren insgesamt eher konservativ geprägt. Mit Ausnahme des jüdischen Frauenbundes standen sie dem BDF eher ablehnend gegenüber. Der protestantische Deutsch-Evangelische Frauenbund trat 1908 gezielt in den BDF ein, um in der Diskussion um die Reform des §218 die Konservativen im BDF zu stärken. Als der BDF sich schließlich dazu durchrang, das Wahlrecht für Frauen zu fordern, trat der DEF 1918 wieder aus dem BDF aus. Das katholische Pendant des DEF, der Katholische Frauenbund Deutschlands trat dem BDF nie offiziell bei, arbeitete aber zum Beispiel in Frauenbildungs- und Rechtsfragen mit diesem zusammen.
Auflösung
1933 löste sich der Bund Deutscher Frauenvereine auf, um einer Unterstellung unter die NSDAP zu entgehen.
Nach dem Krieg entstand 1951 aus einem Zusammenschluss von vierzehn Frauenverbände auf Bundesebene der "Informationsdienst für Frauenfragen". Aus ihm entwickelte sich im Laufe der Zeit der Deutsche Frauenrat, der sich in der Tradition des BDF sieht[1].
Literatur
- Dölle, Gilla. Der Bund deutscher Frauenvereine: eine Dachorganisation in ständigen Finanznöten. In: Dölle, Gilla. Die (un)heimliche Macht des Geldes. Finanzierungsstrategien der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland zwischen 1865 und 1933. Frankfurt am Main 1997. S. 106-121.
- Gerhard, Ute. Blütezeit und Richtungskämpfe. In: Gerhard, Ute. Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung. Hamburg 1990. S. 169-213.
- Greven-Aschoff, Barbara. Die bürgerliche Frauenbewegung in Deutschland 1894-1933. Göttingen 1981.
Quellen
Wikimedia Foundation.