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Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist der zivile österreichische Inlandsgeheimdienst. Die Behörde wurde 2002 aus der Staatspolizei sowie einigen Sondereinheiten (EDOK, EBT), die wie das heutige Bundesamt direkt dem Bundesministerium für Inneres unterstanden, gegründet.
Organisation
Gesetzliche Grundlage für das Bundesamt ist das „Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei“ (Sicherheitspolizeigesetz). Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gliedert sich in das Bundesamt selbst sowie neun Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in den jeweiligen Bundesländern. In der Regel befinden sich die Landesämter am Sitz der entsprechenden Sicherheitsdirektion in der Landeshauptstadt.
Geschichte
Gegründet wurde das Bundesamt im Jahr 2002 durch die Zusammenlegung verschiedenster Sondereinheiten des Innenministeriums sowie vorrangig der ehemaligen Staatspolizei als Reaktion auf die zunehmende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den internationalen Terrorismus. Im Angesicht der Ereignisse nach rund um die Terroranschläge am 11. September 2001 gab Innenminister Ernst Strasser den Auftrag zur Neustrukturierung der österreichischen Terrorabwehr.
Zum Direktor der Behörde wurde zunächst Gert-René Polli, ein Offizier des Heeresnachrichtenamtes, ernannt. Kritiker sahen in der Positionierung Pollis eine ernsthafte Gefährdung der Bürgerrechte, da in Hinkunft der Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den militärischen Geheimdiensten Heeresnachrichtenamt und Abwehramt mit dem zivilen BVT intensiviert werden sollte. Nachfolger Pollis wurde nach dessen Rücktritt im Oktober 2007 Peter Gridling, der zuvor bereits die EBT (Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus) leitete und bei der Europol zuständig für Analysen im Terrorbereich gewesen war.
Weblinks
- Gesetzestext des Sicherheitspolizeigesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts.
- Falter-Artikel (Ausgabe 03/03), der sich kritisch mit der Polizeireform 2002 und den möglichen Konsequenzen beschäftigt.
- Rechnungshof Bericht vom 13. Januar 2009[1]
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