- COCOM
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CoCom (Coordinating Committee on Multilateral Export Controls; dt.: Koordinationsausschuss für mehrseitige Ausfuhrkontrollen; vorher: Coordinating Committee for East West Trade Policy) wurde am 22. November 1949 gegründet und nahm zum 1. Januar 1950 die Arbeit auf. Der Ausschuss mit Sitz in Paris wurde auf Betreiben der USA initiiert und sollte verhindern, dass die Länder unter sowjetischem Einfluss (RGW-Staaten) und die Volksrepublik China – zunächst im Rahmen von ChinCom – Zugang zu moderner Technologie bekommen. Dies betraf die Gebiete Waffen, Kernenergieanlagen und Industrieanlagen. Besondere Auswirkungen hatte dies neben reiner Rüstungstechnologie bei der damit verbundenen Mikroelektronik. Oft wurde dieser westliche Technologieboykott nur kurz als „CoCom-Liste“ bezeichnet, da darin die verbotenen Technologien aufgelistet wurden. Dabei wurde ältere Technologie freigegeben und neueste Technologie stattdessen aufgenommen. Aufgrund der den Ostblockstaaten entstehenden zusätzlichen Kosten und zunehmenden Entwicklungsrückstandes kann dieses Embargo als erfolgreich bezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Arbeit basierte auf drei Hauptrichtungen – Erarbeitung von Verbotslisten, Konsultationen zu Aktualisierungen für neueste Technologien, Tagungen zur Prüfung der Effizienz der Handelsbeschränkungen. Die Wirtschaftsministerien der Mitgliedsländer konnten Ausnahmegenehmigungen aus wirtschaftspolitischen Gründen beantragen.
Wichtigstes Machtmittel waren Sanktionsdrohungen: Schwarze Liste zu meidender Firmen (circa 200), so genannte vertrauliche denial orders, für US-Firmen weltweit verbindlich, damit Ausschluss von Regierungsaufträgen. Insbesondere unter US-Präsident Ronald Reagan wurde in den 1980er Jahren die Abwehr gegen östliche Wirtschaftsspionage und illegale Technologieexporte verstärkt. Den Behörden der westlichen Exportkontrolle, in der Bundesrepublik das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, musste ein plausibler Verbleibnachweis geliefert werden. Gegen Zahlung eines hohen Boykottzuschlags waren einige westliche Firmen dennoch bereit, Hochtechnologie an den Ostblock zu liefern. Für den Verbleibsnachweis wurden teilweise Scheinfirmen in westlichen Ländern gegründet.
In der DDR befasste sich der Bereich KoKo und die HVA des MfS mit der konspirativen Beschaffung von technischen Unterlagen und Embargoware, also Hochleistungsrechnern, Anlagen zur Speicherchipherstellung und Militärtechnik.
Auf gemeinsamen Beschluss der Mitglieder wurde CoCom als Ausschuss am 31. März 1994 aufgelöst, die Exportkontroll-Listen wurden aber noch weiter gepflegt. Im Dezember 1995 trat das Wassenaar-Abkommen die Nachfolge an. Ihm gehören neben ehemaligen Ostblockstaaten auch Russland an.
Mitgliedsstaaten
Der CoCom bestand aus 17 Mitgliedsstaaten: Australien, Belgien, Dänemark, Westdeutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Wichtige Nichtmitglieder, die aber unter CoCom-Einfluss durch die USA standen, waren Finnland, Österreich, Schweden, die Schweiz und Taiwan.
Literatur
- Hans-Jürgen Lambers: Das kollektive Handelsembargo als Institut des Völkerrechts. Göttingen 1956.
- Gunnar Adler-Karlsson: Western Economic Warfare 1947–1967. Almqvist & Wiksell, Stockholm 1968.
- Bernhard Großfeld & Abbo Junker: Das CoCom im internationalen Wirtschaftsrecht. Mohr Siebeck, Tübingen 1991, ISBN 3161456742.
Siehe auch
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