- Atompool
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Ein Atompool ist ein Versicherungspool, der Risiken rund um den Betrieb von Kernkraftwerken abdeckt.
Atompools wurden in den 1950er Jahren gegründet, da die traditionellen Versicherungsmechanismen für den Betrieb von Kernkraftwerken mit potentiell katastrophalen Schäden und einer nicht zuverlässig einschätzbaren Eintrittswahrscheinlichkeit für eine begrenzte Zahl von Versicherten nicht geeignet waren.[1]
Inhaltsverzeichnis
Deutschsprachige Atompools
- Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG)
- Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken
Kritik
Im Vergleich zum maximalen Risiko eines Super-GAU decken Atompools nur einen Bruchteil des möglichen Schadens ab. Zum Beispiel ist im deutschen Atomgesetz nur eine Deckungsvorsorge in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorgeschrieben, die bis zu einer Höhe von 256 Mio. Euro von der Versicherungswirtschaft, darüber hinausgehende durch eine Solidarvereinbarung der Kraftwerksbetreiber abgedeckt wird.[2]
Kritiker der Atomkraft sehen hierin eine massive verdeckte staatliche Subvention der Atomindustrie. Eine adäquate zu versichernde Schadenssumme würde einen vielfach höheren Versicherungsbeitrag benötigen.[3] Für Schäden die darüber hinausgehen, haftet die Atomindustrie – außer bei Folgen bewaffneter Konflikte und schwerer Naturkatastrophen außergewöhnlicher Art[4] – direkt mit ihrem Firmenvermögen, es besteht allerdings keine Pflicht, dafür Rücklagen zu bilden.
Weblinks
- nuclearpools.com
- atomhaftpflicht.com − Website atomkraftkritischer Organisationen
Atompools im Internet
- Belgischer Atompool
- Englischer Atompool
- Schwedisch / Finnischer Atompool
- Schweizer Atompool
- Tschechischer Atompool
- US-Amerikanischer Atompool
Einzelnachweise
- ↑ nuclearpools.com: The insurance of nuclear installations and associated risks
- ↑ http://www.gdv.de/Publikationen/Periodika/Zeitschrift_Positionen/Positionen_55/inhaltsseite21780.html
- ↑ http://www.aspect-online.de/finanztipps/haftung-kernreaktor-versicherung-in-deutschland-15032011.htm
- ↑ moz.de: Haftungsgrenzen für Atomunfälle auch in Deutschland, 17. März 2011
Kategorien:- Nuklearunfall
- Versicherungswesen
- Energierecht
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