- Aufgabenneuzuordnung
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Der Begriff Aufgabenneuzuordnung wird in der Verwaltungspraxis für die Neuzuordnung von öffentlichen Aufgaben
- innerhalb von Verwaltungsträgern (z. B. innerhalb der Bundesverwaltung oder einer Landesverwaltung),
- zwischen Verwaltungsträgern (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) und
- zwischen Verwaltungsebenen
verwendet.
Der Begriff „Aufgabenneuzuordnung“ ist damit weiter als der Begriff Funktionalreform, der nur die Zuordnung von öffentlichen Aufgaben zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern und zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen betrifft.
Kategorien:- Verwaltung
- Staatliche Organisation
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