Aufgabenneuzuordnung

Aufgabenneuzuordnung

Der Begriff Aufgabenneuzuordnung wird in der Verwaltungspraxis für die Neuzuordnung von öffentlichen Aufgaben

  • innerhalb von Verwaltungsträgern (z. B. innerhalb der Bundesverwaltung oder einer Landesverwaltung),
  • zwischen Verwaltungsträgern (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) und
  • zwischen Verwaltungsebenen

verwendet.

Der Begriff „Aufgabenneuzuordnung“ ist damit weiter als der Begriff Funktionalreform, der nur die Zuordnung von öffentlichen Aufgaben zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern und zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen betrifft.


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