Bundesforstverwaltung

Bundesforstverwaltung

Die Bundesforstverwaltung - früher ein Teil der Bundesvermögensverwaltung - betreut seit 1953 den Staatswald des Bundes, den sogenannten Bundesforst. Als Ortsbehörden bestanden zunächst Forstämter und Oberförstereien, die ab 1971 bis Ende 2004 die Bezeichnung Bundesforstämter führten.

Ebenfalls bis Ende 2004 bestanden drei Forstinspektionen bei den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Berlin, Magdeburg (Außenstelle Hannover) und Nürnberg, denen die bis dahin 36 Bundesforstämter unterstellt waren. Zu jedem Amt gehörten jeweils sechs bis zehn Forstreviere.

Seit 1. Januar 2005 bildet die Bundesforstverwaltung die Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts. Die ehemals 36 Bundesforstämter wurden zunächst sogenannte „Bundesforst-Hauptstellen“, bis sie zum 1. Oktober 2009 zu 17 Bundesforstbetrieben zusammengeführt wurden. Diese sind wiederum in insgesamt 272 Forstreviere gegliedert. Die drei Forstinspektionen wurden aufgelöst. Sitz der Zentrale Bundesforst als Teil der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist Bonn.

Das Aufgabenportfolio hat sich seit der Gründung der Bundesforstverwaltung insbesondere mit dem Übergang in die Bundesanstalt stetig erweitert. Kernaufgabe ist nach wie vor die Gestaltung und Pflege des Waldes nach spezifischen Vorgaben auf den Liegenschaften, die von den Bundesressorts zur Erfüllung ihrer meist hoheitlichen Aufgaben benötigt werden. Dabei bilden die forstlichen und naturschutzfachlichen Dienstleistungen auf den von der Bundeswehr und den in Deutschland stationierten Gaststreitkräften genutzten militärischen Liegenschaften (v. a. Truppen- und Standortübungsplätze) den Schwerpunkt (rund 320.000 ha). Darüber hinaus stellt der Bundesforst vermehrt Flächen für naturschutzrechtlich geforderte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung. Deren Notwendigkeit ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Bundesfernstraßenbau und sonstigen Baumaßnahmen des Bundes.

Besondere Herausforderungen ergeben sich auch im Zusammenhang mit der Überführung ehemals militärisch genutzter, meist mit Altlasten behafteter Großliegenschaften in eine zivile Anschlussnutzung (Konversion). Diese Liegenschaften zeichnen sich meist durch eine besonders wertvolle Naturausstattung aus. Nicht zuletzt deswegen hat die Bundesregierung beschlossen, 125.000 ha nicht mehr benötigter Bundesliegenschaften als „Nationales Naturerbe“ langfristig dem Naturschutz zu widmen und nicht zu veräußern. Auf rund 50.000 ha hat die "Deutsche Bundesstiftung Umwelt - DBU Naturerbe GmbH" dem Bundesforst die Betreuung des Nationalen Naturerbes bereits übertragen.

Die Bundesförsterinnen und Bundesförster tragen eine Dienstkleidung. Zu förmlichen Anlässen wird auch weiterhin die traditionelle „Waldbluse“ oder der „A-Rock“ getragen. Im täglichen Dienst hingegen steht eine Auswahl funktioneller Dienstkleidungsstücke zur Verfügung. Bundesforst hat sich entschieden, auf der Dienstkleidung auch weiterhin Rangabzeichen zu tragen, weil dies im Umgang mit den vorwiegend uniformierten Adressaten der forstlichen Dienstleistungen vorteilhaft ist. Die Angestellten mit forstlicher Ausbildung tragen die Schulterstücke des ihrer Eingruppierung entsprechenden Amtes.

Dienstgradabzeichen der Bundesforsten (geflochtene Schulterstücke oder Aufschieblinge)

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Bundesforstverwaltung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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