Bundesgesetz über Geoinformation

Bundesgesetz über Geoinformation
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über Geoinformation
Kurztitel: Geoinformationsgesetz
Abkürzung: GeoIG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie:
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
510.62
Datum des Gesetzes: 5. Oktober 2007
Inkrafttreten am: 1. Juli 2008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, Geoinformationsgesetz) regelt die Rechtsgrundlagen der Landesvermessung, Landesgeologie, der amtlichen Vermessung, deren Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten in der Schweiz.

Weblinks

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