Einheitlicher Ansprechpartner Brandenburg

Einheitlicher Ansprechpartner Brandenburg

Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg gemäß § 13 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz)[1]. Der EAP Brandenburg wurde durch Erlass des brandenburgischen Ministers für Wirtschaft vom 6. Oktober 2009 mit Wirkung zum 1. November 2009 errichtet[2].

Die Einrichtung des "Einheitlichen Ansprechpartners" basiert auf der EG-Dienstleistungsrichtlinie[3]. Er steht europaweit als Unternehmensservice zur Verfügung. Durch den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg wird es in- und ausländischen Dienstleistern aus dem europäischen Wirtschaftsraum erleichtert, sich in Brandenburg niederzulassen.

Als "Dienstleister für die Dienstleister" bietet der EAP umfassende Informationen zu den Formalitäten und Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten. Neu ist die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch über das Online-Portal eap.brandenburg.de abzuwickeln. Mit Hilfe eines Fragenkataloges können Anträge online ausgefüllt und an das EAP-Team übermittelt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, elektronisch signierte Dokumente zu erstellen. Unabhängig von Entfernungen und Öffnungszeiten können derzeit Verfahren für 843 verschiedene Dienstleistungstätigkeiten online abgewickelt werden. Zudem finden sich auf dem Portal auch zahlreiche weitere Informationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger wie eine persönliche Checkliste, die Kontaktdaten der zuständigen Behörden oder Informationen zum Verbraucherschutz.

Die Nutzung des EAP Brandenburg ist in Nutzungsbedingungen für das Portal des EAP Brandenburg geregelt[4].

Hinsichtlich der Informationsangebote auf dem elektronischen Portal ist die Nutzung gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei ist die Erteilung von mündlichen, einfachen schriftlichen und einfachen elektronischen Auskünften durch das Team des EAPBbg. Die Koordination der Verwaltungsverfahren (Verfahrensabwicklung) durch den EAP ist gebührenpflichtig. Die Gebühr entsteht erst nach Einreichung des Falles beim EAP. Die Höhe der Gebühr ist verfahrensabhängig und richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 7. Juli 2009[5] in Verbindung mit der jeweils einschlägigen Gebührenordnung i. S. d. § 3 GebGBbg[6].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landesorganisationsgesetz Brandenburg
  2. Amtsblatt mit Errichtungserlass (PDF; 624 kB)
  3. EG-Dienstleistungsrichtlinie pdf
  4. EAP-Brandenburg Nutzungsbedingungen (PDF; 71 kB)
  5. Gebührengesetz Brandenburg
  6. Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft Brandenburg

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