- Abgabe (Verwaltung)
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Abgabe bezeichnet in der Verwaltung das Weiterreichen eines Verfahrens und der zu diesem Verfahren gehörenden Akten an eine andere Behörde, weil diese zuständig geworden ist oder weil sie die Akten vorübergehend für ein anderes Verfahren benötigt. Von Abgabe spricht man auch, wenn Akten zum endgültigen Verbleib einem Archiv übergeben werden.
In der Justiz wird der Begriff in einer engeren Bedeutung verwendet. Von Abgabe spricht man dort nur beim Weiterreichen eines Verfahrens innerhalb desselben Gerichts. Das Weiterreichen an ein anderes Gericht wird als Verweisung bezeichnet und kann nur aufgrund eines förmlichen Beschlusses erfolgen.
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