Carl Friedrich Heinrich Graf von Wylich und Lottum

Carl Friedrich Heinrich Graf von Wylich und Lottum

Carl Friedrich Heinrich Graf von Wylich und Lottum (* 5. November 1767 in Berlin; † 14. Februar 1841 ebenda) war preußischer Minister in mehreren Funktionen.

Inhaltsverzeichnis

Militärische Laufbahn

Nach seiner Ausbildung an der Ritterakademie in Berlin wurde er am 9. April 1784 Fähnrich des Infanterie-Regiments von Anhalt-Bernburg, wo er am 26. Oktober 1786 auch das Leutnantspatent erhielt. 1787 wechselte er zum neuen Füsilier-Bataillon von Schenck nach Halle. Mit dieser Formation nahm er am Feldzug gegen die Niederlande teil. Im Ersten Koalitionskrieg war von Wylich und Lottum Ordonnanzoffizier von General Schulenburg-Renert. Bereits am Anfang des Krieges 1793 brach er sich bei einem Sturz vom Pferd einen Fuß, so dass er nicht mehr verwendungsfähig für den Kriegsdienst war. Noch im gleichen Jahr kehrte er nach Berlin zurück und trat in das Ober-Kriegs-Collegium ein.

Nach dem Frieden von Tilsit schied er 1807 aus dem Gremium aus und wurde zu einem der militärischen Berater von König Friedrich Wilhelm III. Mit seiner konservativen Haltung, die einen Großteil der Preußischen Reformen ablehnte, erlangte er schnell das Wohlwollen des Monarchen, der ihn zunächst zum Vorsitzenden des Komitees für die Reorganisation der Armee und Dezember 1808 zum Abteilungsleiter im Kriegsministerium machte. Mit diesem Wechsel in die Verwaltung legte von Wylich und Lottum auch seinen militärischen Rang ab. Schon 1810 kehrte er aber als Generalmajor wieder in den Militärdienst zurück. Im gleichen Jahr wurde er Vorsitzender des Direktoriums des Großen Potsdamer Militär-Waisenhauses. 1812 reiste er nach Warschau, um dort über den geplanten Durchzug von Napoleons I. Truppen auf dem Feldzug gegen Russland zu verhandeln.

Staatsregierung

Ab dem Frühjahr 1813 gehörte Carl Friedrich Heinrich von Wylich und Lottum dem Regierungskollegium zur Führung der Staatsgeschäfte in Abwesenheit des Königs an. 1814 bis 1818 hielt er sich als Diplomat in Paris auf, um Kriegsabgaben des geschlagenen Landes einzutreiben. Ab 1817 kehrte er nach Berlin zurück, verließ erneut den Militärdienst und gehörte ab diesem Zeitpunkt als Staatsminister dem Staatsrat an. 1818 wurde er Innenminister und verwaltete in dieser Funktion auch die Königlichen Finanzen. 1822 übernahm er die Nachfolge Hardenbergs als Staatskanzler. 1823 wurde Graf von Wylich und Lottum Minister für Staatsschatz und Münzwesen, gleichzeitig übernahm er den Vorsitz des Staatsrats, den er bis zu seinem Tod inne hatte. Ab 1825 war er Leiter des Rechnungshofs, der Generalkontrolle. 1828 erhielt er für seine Verdienste den Rang eines Generals der Infanterie.

Berlin

Seine Dienstwohnung befand sich im Schatzministerium, Wilhelmstraße 79. Ab 1820 wohnte er in der Leipziger Straße 2. 1834 wurde er anlässlich seines 50. Dienstjubiläums als neunter Träger dieses Titels zum Ehrenbürger Berlins ernannt. Zugleich verlieh ihm die juristischen Fakultät der Berliner Universität die Ehrendoktorwürde. Sein Grab ist unbekannt. Die Grabkapelle der Familie von Lottum an der Dorfkirche von Buchholz wurde 1937 abgerissen und die enthaltenen Särge nahe dem Kircheneingang beigesetzt. Die Lottumstraße im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg wurde nach ihm benannt, da sie 1860 auf seinem Grundbesitz angelegt wurde.

Siehe auch

Weblinks

Bernhard von Poten: Karl Friedrich Heinrich Graf von Wylich und Lottum. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 44, Duncker & Humblot, Leipzig 1898, S. 394 f.


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