- Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
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Die Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.
Die Ausbildungszeit zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsgebiete
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice arbeiten in Unternehmen des Küchen- und Möbelhandels sowie in Möbelspeditionen. Sie sind meist bei Kunden im Wohn- und Geschäftsbereich tätig.
Berufliche Fähigkeiten
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
- montieren Küchen- und Möbelteile und bauen Küchen und Möbel auf und ab,
- kontrollieren und sichern Warenbestände,
- bearbeiten Küchen- und Möbelteile,
- installieren elektrische Einrichtungen und Geräte,
- stellen Anschlüsse an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen her,
- holen Küchen, Möbel und Geräte oder Umzugsgut ab und liefern aus,
- führen Verpackungs-, Lager- und Transportarbeiten durch,
- handhaben Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Transporthilfsmittel und Transportmittel, bedienen diese und halten sie in Stand,
- be- und verarbeiten Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe,
- prüfen Rechnungen sowie Lieferunterlagen und nehmen Zahlungen entgegen
- planen ihre Arbeit, dokumentieren sie und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz,
- verarbeiten Daten,
- richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese,
- führen ihre Arbeiten selbstständig, kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Beteiligten,
- behandeln Reklamationen,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.
Erprobungsverordnung
Die Ausbildungsordnung ist zum 1. August 2006 in Kraft getreten. Da kein Vorgängerberuf existierte und sowohl der Bedarf wie auch der Zuschnitt für die betroffenen Branchen nicht genau definiert werden konnte, wurde dieser Beruf als Erprobungsverordnung erlassen. Die Erprobung läuft bis zum 31. Juli 2011.
Bereits im ersten Jahr wurden 459 Ausbildungsverträge abgeschlossen.[2]. Die Erprobung wurde durch einen wissenschaftlichen Beirat begleitet. Unternehmen, Auszubildende und Berufsschullehrer wurde nach ihren Erwartungen und Verbesserungswünschen befragt[3]. Diese Erkenntnisse flossen in die Überarbeitung des Berufes ein. Am 1. August 2011 tritt eine Regelausbildungsordnung in Kraft.[4]
Einzelnachweise
- ↑ [1] Ausbildungsordnung auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Abgerufen am 3. September 2010.
- ↑ [2] Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Abgerufen am 3. September 2010.
- ↑ [3] Evaluation der Erprobungsverordnung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung. Abgerufen am 3. September 2010.
- ↑ [@attr_id='bgbl111s0558.pdf' Ausbildungsordnung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 6. April 2011], abgerufen auf Bundesgesetzblatt Online am 14. April 2011.
Literatur
- BiBB (Hrsg.): Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice - Erläuterungen und Praxishilfen zur Ausbildungsordnung 1. Auflage 2006. BW Bildung und Wissen GmbH, Nürnberg 2006, ISBN 3-8214-7181-6.
Weblinks
- Berufsbild beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Abgerufen am 7. September 2010.
- Webseite der beteiligten Branchenverbände mit weiteren Informationen. Abgerufen am 7. September 2010.
- Broschüre des BMBF mit Informationen für interessierte Betriebe. Abgerufen am 7. September 2010.
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