- Grunderwerb
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Als Grunderwerb wird der Kauf von Flurgrundstücken für den Bau von Verkehrswegen bezeichnet. Bei Neubau oder Ausbau eines Verkehrsweges kann es erforderlich sein, zusätzlichen Grund für die Bebauung zu erwerben. Der Bedarf an Grunderwerb wird in der Planung ermittelt (auch mit Hilfe des so genannten Grunderwerbsplans) und monitär bewertet. Anschließend erfolgen die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Dieser erhalten für den Ankauf des Grundstücks eine Entschädigung. Scheitert die einvernehmliche Einigung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Enteignungsverfahren beantragt werden.
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