- Handelsgewichtszuschlag
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Als Handelsgewichtszuschlag bezeichnet man einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz des im Handel üblichen Feuchtigkeitsgehalts textiler Faserstoffe, der als Basis der Gewichtsbestimmung dient. Der Handelsgewichtszuschlag wird auch als Feuchtigkeitszuschlag bezeichnet. Die Handelsgewichtszuschläge der einzelnen Faserstoffe sind im Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) und internationalen Normen festgelegt. Bei Wolle ist dieses z. B. 18,25 % (Gewichtsprozent zulässiger Feuchtigkeitsgehalt). Ist das Fasermaterial trockener als hier z. B. die 18,25 %, wird die tatsächliche Feuchte mit Hilfe des Konditionierverfahrens bestimmt. Preisbasis ist dann nicht das gemessene Nettogewicht, sondern das berechnete, auf den Handelsgewichtszuschlag hoch gerechnete Konditioniergewicht. Bei Fasermischungen wird deren Handelsgewichtszuschlag anteilig gerechnet.
Kategorie:- Textilwarenkunde
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