- Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens
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Das Düsseldorfer Abkommen, auch Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens genannt, ist eine von der Kultusministerkonferenz am 17. Februar 1955 in Düsseldorf beschlossene und am 1. April 1957 in Kraft getretene Übereinkunft zwischen allen Ländern der damaligen Bundesrepublik Deutschland zur bundesweiten Vereinheitlichung des allgemein bildenden Schulwesens. Grundlage der Vereinbarung waren von der Kultusministerkonferenz im Sommer 1954 in Feldafing erarbeitete Vorschläge sowie frühere Abkommen. Sie betraf vor allem Gymnasien und Mittel- bzw. Realschulen, weniger dagegen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen).
Das Abkommen beinhaltete folgende zentrale Reformen, die zunächst für zehn Jahre Gültigkeit haben sollten:
- Alle Höheren Schulen erhielten die Bezeichnung Gymnasium; die Schulformen Realgymnasium und Oberrealschule wurden damit abgeschafft.
- Englisch wurde generell Pflichtfremdsprache.
- Bis zum Abitur mussten obligatorisch nur zwei Fremdsprachen erlernt werden, was den Wegfall der Pflichtbelegung von Altgriechisch an einigen Schulen bedingte.
Es enthielt ferner Bestimmungen über den Schuljahresbeginn, die Gesamtdauer der Ferien und den Zeitraum für die Sommerferien, die Bezeichnungen, Organisationsformen und Schultypen der bis 1964 als Mittelschule bezeichneten Realschule, die Anerkennung von Prüfungen und die Bezeichnungen der Notenskala.
Das Düsseldorfer Abkommen trug wesentlich zur Beruhigung der Debatte um den deutschen „Schulwirrwarr“ bei, obgleich die Forderung nach Schaffung eines Bundeskultusministeriums auch danach noch erhoben wurde. Es war der Vorläufer des Hamburger Abkommens von 1964.
Literatur
- Peter Lundgreen: Sozialgeschichte der deutschen Schule im Überblick. Teil Ⅱ: 1918–1980, Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht, 1981 ISBN 3-525-33454-0
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