Identitätszeuge

Identitätszeuge
QS-Recht

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Ein Identitätszeuge ist im österreichischen Recht eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) notariell oder vor Ämtern[1] bestätigen kann.

Der Zeuge muss zur bezeugenden Person in einem Naheverhältnis stehen – (z. B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte), eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

Bei Vorlage eines amtlichen Dokuments (z. B.Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde) genügt ein Identitätszeuge.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Passgesetz-Durchführungsverordnung
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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