- Immaterielles Gut
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Immaterielle Güter sind nicht gegenständliche Vermögensgegenstände, werden in Dienstleistungen und Rechte unterschieden und gehören neben den materiellen Gütern zu dem Oberbegriff der wirtschaftlichen Güter. Dienstleistungen und Rechte lassen sich jeweils in Produktions- und Konsumgüter unterteilen (vgl. die materiellen Güter; siehe auch Güterarten nach der Gegenständlichkeit). Die hierarchischen Beziehungen nachfolgend als Baumdiagramm:
/ Produktionsgüter / Dienstleistungen < / \ Konsumgüter / immaterielle Güter < wirtschaftliche Güter < \ / Produktionsgüter \ materielle Güter ⋯ \ Rechte < \ Konsumgüter
Die Produktionsgüter dienen Unternehmungen oder dem Staat beispielsweise zur Erstellung von Konsumgütern, während die Konsumgüter unter den immateriellen Gütern vom Privathaushalt zum Zwecke der direkten Bedürfnisbefriedigung konsumiert werden.
Als Beispiel für Dienstleistungen, die als Konsumgüter verwendet werden, gelten menschliche Leistungen für den privaten Haushalt (bereitgestellt durch Rechtsanwalt oder Arzt). Dienstleistungen, die den Produktionsgütern zugeordnet werden, können zum Beispiel Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer sein.
Für den Bereich Rechte sind Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte zu erwähnen.
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