- Investitionsdeckung
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Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Investitionsdeckung = Nettosachanlagenivestitionen / Jahresabschreibung des Sachanlagevermögens[1]
Nettosachanlageninvestition = Sachanlageinvestition – Abgang zu Buchwerten; Abgang Sachanlagen zu Buchwerten = Buchwert Sachanlagen zum 1.1. + Zugänge – Jahresabschreibung – Buchwert Sachanlagen zum 31.12.
Interpretation
Eine Investitionsdeckungsquote zeigt, ob die Investitionen ausreichen, um den abschreibungsbedingten Werteverzehr innerhalb einer Periode auszugleichen. Eine Investitionsdeckungsquote unter 100 % bedeutet eine Unterinvestition in der beobachteten Periode. Aussagekraft erhält die Kennzahl erst bei einer mehrjährigen Betrachtungsweise, da unregelmäßige Investitionen möglich sind. Eine einjährige Betrachtungsweise würde hier zu einer deutlichen Verzerrung führen. Liegt die Investitionsdeckungsquote (längerfristig) über 1 (100 %) kann von einer Kapazitätsausweitung innerhalb des Unternehmens gesprochen werden.
Kritik bzw. Aussagekraftprobleme
Selbst bei einer Analyse über mehrere Perioden hinweg, ist die Kennzahl indogenen Verzerrungen unterworfen.
- Preisniveau: Abschreibungen leiten sich von historischen Kaufpreisen ab, Investitionen werden allerdings zu aktuellen Preisen berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Unschärfe, die umso stärker zu Tage tritt, je höher die (durchschnittliche) Inflationsrate im Beobachtungszeitraum ist. Je länger die Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es hier zu Verzerrungen kommt.
- Technischer Fortschritt: Bedingt durch den technologischen Wandel ist es möglich, dass gleiche Produktionskapazitäten durch geringere Investitionen möglich sind. So kann durch geringeren finanziellen Aufwand, dieselbe Arbeit verrichtet werden. Bleibt dieser Umstand unberücksichtigt, zeichnet die reine Analyse der Investitionsdeckungsquote ein negativeres Bild, als es der Realität entsprechen würde.
- Leasing: Werden Neuinvestitionen durch Leasingverträge getätigt, fallen anstelle von Abschreibungen Leasingaufwendungen an. Da einerseits die geleasten Sachanlagen nicht auf der Aktivseite der Bilanz aufscheinen (und somit nicht abgeschrieben werden), hingegen allerdings Leasingaufwendungen (in der GuV) anfallen, wird die Aussagekraft der Kennzahl reduziert.[2]
Quellen
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