Kampfzoll

Kampfzoll

Ein Kampfzoll ist ein Zoll, den ein Land als Reaktion auf die Handelspolitik eines anderen Landes einführt. Der Zweck eines solchen Zolls ist die Erhöhung der inländischen Wohlfahrt zulasten derjenigen des anderen Landes.

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  • Vergeltungszoll — Kampfzoll, Retorsionszoll; ⇡ Zoll, der in Erwiderung auf die Handelspolitik eines anderen Landes eingeführt wird. Dieser Zoll wirkt für sich genommen (d.h. bei gegebenem Zollsatz des anderen Landes) wohlfahrtsverbessernd zu Lasten des anderen… …   Lexikon der Economics

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