Liberierung

Liberierung

Als Liberierung bezeichnet man die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).[1]

Anlass

Dadurch erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.eskript.unibas.ch/gruendung/ag/aktienzeichnung_und_liberierung/
  2. http://www.ubs.com/1/g/about/bterms/content_l.html

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