- Liberierung
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Als Liberierung bezeichnet man die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).[1]
Anlass
Dadurch erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.[2]
Literatur
- Mosimann: Die Liberierung von Aktien durch Verrechnung, Helbing Lichtenhahn Verlag ISBN 978-3-7190-0704-1
Einzelnachweise
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