Liste der Baudenkmäler in Spardorf

Liste der Baudenkmäler in Spardorf

In der Liste der Baudenkmäler in Spardorf sind die Baudenkmäler der mittelfränkischen Gemeinde Spardorf aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Inhaltsverzeichnis

Baudenkmäler nach Straßen

Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Denkmal-Nummer Bild
Erlanger Straße 1 Gemeindehaus Sandsteinquaderbau, mit Dachreiter, 2. Hälfte 19. Jh. D-5-72-154-1 Transparent bar.gif
Erlanger Straße 3 Sandsteinquaderbau mit Frackdach, 1. Hälfte 19. Jh.
Kirschhäuschen Kirschhäuschen Soff kleiner Sandsteinquaderbau, bez. 1756 IB D-5-72-154-6
Kirschhäuschen Kirschhäuschen Sommerer kleiner Fachwerkbau, 18.Jh. D-5-72-154-7
Marloffsteiner Straße Ruhestein 17./18. Jh.; Staatsstraße 2242
Rathsberger Straße 2 Wohnstallbau mit Walmdach, um 1800; Hoftorpfeiler, gleichzeitig
Uttenreuther Straße 4 Dreiseithof Wohngebäude, mit verputztem Fachwerkgiebel, um 1800 D-5-72-154-5

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
    Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Literatur

Weblinks

  • BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”