Liste der Wappen im Landkreis Rostock

Liste der Wappen im Landkreis Rostock

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Blasonierungen

  1. Alt Bukow: „In Grün eine goldene Buche mit vier Wurzeln und vier beblätterten Ästen, begleitet: oben von einem von Rot und Gold geteilten Dreieckschild mit zwei schräg gekreuzten Bischofsstäben in verwechselten Farben; vorn von einem von Silber und Rot geteilten Dreieckschild; hinten von einem dreifach von Silber und Rot geteilten Dreieckschild.“
  2. Bad Doberan: „Geteilt durch einen silbernen Krummstab mit aufwärts gerichteter Krümme; oben in Gold ein springender roter Hirsch; unten in Blau ein flugbereiter silberner Schwan auf silbernen Wellen.“ Hauptsatzung § 1, Abs.2 (PDF)
  3. Bastorf: „In Gold auf grünem Hügel ein roter Leuchtturm mit silberner Laterne und silbernen Lichtstrahlen.“
  4. Bentwisch: „In Blau unter einem schreitenden, rot gezungten goldenen Greifen ein liegender goldener Eichenzweig mit sieben Blättern und sieben Früchten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF)
  5. Bernitt: „In Rot schräggekreuzt eine silberne Hacke und ein silberner Krummstab, begleitet oben und auf beiden Seiten von einem goldenen Apfel, unten von einer goldenen Pflugschar.“ Hauptsatzung § 1, Abs.2
  6. Blankenhagen: „In Grün zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken über sechs (3:2:1) goldenen Rapsblüten.“ Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen
  7. Börgerende-Rethwisch: „Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Silber zwei schräg gekreuzte rote Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen; unten in Blau ein silberner Fisch.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  8. Broderstorf: „In Blau über zwei erniedrigten silbernen Wellenfäden ein abgerissener, rot gezungter goldener Greifenkopf.“ Wappenbrief
  9. Bützow: „In Rot zwei schräg gekreuzte goldene Bischofsstäbe mit zugewendeten Krümmen, die Kreuzung überdeckt von einer goldenen Mitra.“ Vgl.: Flaggenkurier Nr. 21–22 2006, S. 5.
  10. Dahmen: „Gespalten; vorn in Blau zwei goldene Hasenköpfe übereinander; hinten in Gold ein pfahlweise gestellter blauer Fisch.“ Hauptsatzung § 1, Abs.1
  11. Diekhof: „In Rot ein schräg liegendes, gestürztes silbernes Schwert, begleitet beiderseits von zwei goldenen Kleeblättern.“
  12. Elmenhorst/Lichtenhagen: „Gespalten; vorn in Gold und hinten in Blau je eine Front einer Galerieholländerwindmühle in verwechselten Farben.“ Hauptsatzung § 1, Abs.2
  13. Gelbensande: „Gespalten; vorn in Gold am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, die abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckte Zinken zeigt; hinten in Grün eine aufrechte, linksgewendete goldene Hirschstange.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF)
  14. Gnoien: „Gespalten; rechts in Blau eine halbe silberne Lilie, aus der ein silbernes Kleeblatt hervor wächst, am Spalt; links in Gold ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul am Spalt.“ Hauptsatzung § 1, Abs.3
  15. Graal Müritz: „Gespalten; vorn in Blau einen senkrecht stehenden, nach außen gekehrten, silbernen Fisch, hinten in Gold ein grünes aufrecht stehendes Eichenblatt.“ Hauptsatzung § 1, Abs.2
  16. Groß Wokern: „Geteilt; oben in Grün ein schwebendes silbernes Balkenkreuz, bewinkelt von vier goldenen Ringen; unten in Gold ein schwarzer Lindenzweig mit sechs grünen Blättern.“ Hauptsatzung § 1, Abs.1
  17. Gülzow-Prüzen: „In Rot ein goldenes Nesselblatt belegt mit 11 roten Kugeln (3:3:3:2).“
  18. Güstrow: „In Gold ein stehender, nach links gewendeter, hersehender schwarzer Stier mit zwischen die Hinterfüße genommenem Schweif vor einem nach rechts gelehnten grünen Baum, oben mit vier fünfzackigen Blättern, unten mit einem fünfzackigen und einem dreizackigen Blatt.“ Hauptsatzung § 1, Abs.4
  19. Gutow: „In Blau über silbernem Wellenschildfuß ein vierspeichiges silbernes Rad, beheftet mit vier schragenweise angeordneten goldenen Ähren.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  20. Hohenfelde: „In Gold über grünem Hügel ein grünes Kastanienblatt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  21. Hohen Sprenz: „In Silber eine eingebogene blaue Spitze, belegt mit drei (2:1) nach links gewendeten silbernen Fischen; vorn zwei schräg gekreuzte schwarze Dreschflegel; hinten eine rote Kirche mit zwei Rundbogenfenstern und einem Hallenanbau mit einem rechteckigen Fenster.“
  22. Jürgenshagen: „In Grün über drei silbernen Wellenfäden ein schräg auffliegender natürlich tingierter Storch.“
  23. Krakow: „In Gold ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  24. Kritzmow: „Schräglinks geteilt; oben in Blau ein abgerissener, rot gezungter goldener Greifenkopf; unten in Gold ein schräglinks liegender, gestürzter roter Abtstab mit abgebrochenem Schaft.“ Hauptsatzung § 1, Abs.1
  25. Kröpelin: „In Blau einen nach links kriechenden Krüppel mit silbernen Gewand, natürlicher Fleischfarbe, mit goldenem Kegelhut, silbernem Haar und goldenen Klötzen an den Unterschenkeln und in den Händen; über dem Krüppel ein links gelehnter goldener Schild mit einem hersehenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern und einer goldenen Fürstenkrone, von der fünf Zinken sichtbar sind.“
  26. Kuchelmiß: „In Rot unter einem sechsblättrigen silbernen Buchenzweig ein aus zwei Tragsteinen und einem Deckstein bestehendes silbernes Steingrab.“ Hauptsatzung § 1, Abs.4
  27. Kühlungsborn: „In Blau drei nach rechts fliegende silberne Möwen mit aufgerichteten, schwarz auslaufenden Schwingen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3 (PDF)
  28. Laage: „In Gold ein herrschender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul und ausgeschlagener roter Zunge, zwischen dessen silbernen Hörnern eine rote Lilie aufwächst.“ Chronik Laage
  29. Lalendorf: „In Rot ein silberner Leistenschragen, bewinkelt von vier zweiblättrigen goldenen Eichenzweigen mit einer Eichel.“ Hauptsatzung § 1, Abs.3
  30. Lambrechtshagen: „In Blau ein goldener Wellenschrägfaden begleitet beiderseits von je einer ausgerissenen goldenen Kopfweide.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  31. Langhagen: „In Rot unter zwei schräggekreuzten goldenen Rodehacken eine goldene Lilie.“ Hauptsatzung § 1, Abs.2
  32. Mönchhagen: „In Blau ein schreitender goldener Mönch, beseitet von je einem goldenen Eibenzweig mit drei goldenen Früchten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF)
  33. Mühl Rosin: „Halbgespalten und geteilt von Gold, Rot und Blau; rechts oben eine rote Kirche mit drei balkenweise angeordneten Spitzbogenfenstern im unteren Teil, einem schwarzen Krückenkreuz am Dachgiebel und einem schwarzen Spitzbogenfenster über dem Kreuz; links oben ein goldenes Mühlrad; unten drei silberne Wellenbalken.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  34. Neubukow: „In Silber eine ausgerissene grüne Buche; zwischen den beiden Zweigen ein goldener Schild, darin ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern.“ Flaggenkurier Nr. 21–22 2006, Bl. 9. (PDF)
  35. Nienhagen: „In Blau über zwei erniedrigten silbernen Wellenfäden eine fliegende silberne Möwe mit aufgerichtetem Flug.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  36. Pölchow: „In Blau einen rechten goldenen Flankenpfahl, begleitet von einem rot gezungten goldenen Greifenkopf über drei (2:1) goldenen Ziegelsteinen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  37. Rerik: „In Rot eine dreimastige goldene Kogge mit je einem Kastell auf dem Vorder- und Achterdeck, die Masten mit geblähten Segeln, Mastkörben und Krönchen auf den Spitzen, der Hauptmast mit langem Wimpel.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF)
  38. Retschow: „Unter fünffach gezinnten roten Schildhaupt in Grün eine gestürzte, eingeschweifte goldene Spitze, belegt mit einem schreitenden schwarzen Hahn; vorn und hinten je eine schräg nach außen liegende goldene Ähre.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3 (PDF)
  39. Roggentin: „In Rot über einer silbernen Wellenleiste eine goldene Lilie.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  40. Rövershagen: „Geteilt von Blau und Gold; oben ein schreitender, rot gezungter goldener Greif;
  41. Sanitz: „In Grün ein liegender, mit der Krümme nach vorn und aufwärts gerichteter goldener Abtstab, begleitet: oben von drei (2:1) silbernen Apfelblüten mit goldenen Staubgefäßen, unten von einem sitzenden goldenen Hasen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.4 (PDF)
  42. Satow: „Unter einem goldenen Schildhaupt, worin balkenweise sieben grüne Eicheln, von Rot und Silber gespalten; vorn ein ausgerissener silberner Apfelbaum mit drei Früchten; hinten ein schreitender Mönch.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 (PDF)
  43. Schwaan: „In Blau ein rechts gekehrter silberner Schwan mit goldenem Schnabel und goldenen Füßen und mit goldener Krone um den Hals.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF)
  44. Stäbelow: „In Blau drei zusammengewachsene, fächerförmig gestellte goldene Ähren.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  45. Tessin: „Gespalten durch einen blauen Pfahl; rechts in Gold ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul am Spalt, überhöht von einem blauen sechsstrahligen Stern, links in Rot eine halbe silberne Lilie am Spalt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  46. Teterow: „In Gold ein vorwärts gekehrter blauer Topfhelm mit zwei an gekreuzten blauen Stäben befestigten grünen Pfauenfederrosetten mit goldenen Butzen, begleitet: oben von einem facettierten blauen Stern, beiderseits von einem roten Tatzenkreuz.“
  47. Thulendorf: „Unter silbernem Schildhaupt, darin drei rote Rosen balkenweise. In Rot eine silberne Holländerwindmühle.“ Wappenbrief
  48. Wiendorf: „In Blau über einem goldenen Schildfuß, darin fünf (3:2) rote Ziegelsteine, zwei schräg gekreuzte goldene Garben aus je sechs Ähren.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF)
  49. Wittenbeck: „Geteilt durch eine silberne Wellenschrägleiste; oben in Blau drei (2:1) silberne Muscheln; unten in Grün ein schräg liegender schwarzer Sanddornzweig mit sechs silbernen Blättern und sechs goldenen Früchten.“
  50. Landkreis Bad Doberan: „Geteilt durch einen liegenden, mit der Krümme nach vorn und oben gekehrten silbernen Abtstab; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind.“ Hauptsatzung § 2, Abs.1
  51. Landkreis Güstrow: „In geteiltem Schild oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, aufgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, beseitet von je einem roten Stern; unten in von Rot und Gold geteiltem Feld zwei schräggekreuzte Bischofsstäbe in verwechselten Farben.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  52. Bellin: „In Rot ein hersehender silberner Widderkopf, begleitet oben und beiderseits von einem schräglinks liegenden silbernen Eichenblatt.“
  53. Gülzow: „Geteilt; oben in rot-golden geteiltem Feld zwei schräg gekreuzte Bischofsstäbe in verwechselten Farben; unten in Rot fünf goldene Ähren balkenweise.“
  54. Wattmannshagen: „In Rot über einem dreimal silbern gewellten blauen Wellenschildfuß sechs (3:3) goldene Eichenblätter.“

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