- Abschottung Japans
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Die Abschließung Japans (jap. 鎖国 sakoku, wörtlich: Landesabschließung) steht für die europäische Wahrnehmung der Außenpolitik des Tokugawa-Shōgunates nach 1633. In mehreren Erlassen wurde zwischen 1633 und 1639 christlichen Missionaren sowie den sie unterstützenden Spaniern und Portugiesen die Einreise nach Japan verboten. Japaner, die länger als 5 Jahre im Ausland lebten (und dort möglicherweise zum Christentum konvertiert waren), durften nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren. Diese Bestimmung wurde 1635 zu einem allgemeinen Verbot für Japaner erweitert, ihr Land zu verlassen bzw. aus dem Ausland nach Japan zurückzukehren. Den Handel mit Europa beschränkten die Tokugawa auf die Hafenstädte Nagasaki und Hirado. Im Hintergrund dieser Maßnahmen findet sich u.a. der nur mit großer Mühe niedergeschlagene Aufstand der überwiegend christlichen Landbevölkerung von Shimabara 1639 (Shimabara no ran), aber auch das Bestreben, den lukrativen Überseehandel der Regionalfürsten im Westen des Landes zu unterbinden, die dem noch jungen Regime potentiell gefährlich werden konnten. Seit 1639 verblieb nach der Ausweisung der letzten Spanier und Portugiesen (nanbanjin, Südbarbaren) nur noch die Niederländische Ostindien-Kompanie (Verenigde Oostindische Compagnie, VOC) als europäischer Handelspartner. Durch das Ausbleiben der portugiesischen Schiffe brach die wirtschaftliche Basis der reichsunmittelbaren Domäne Nagasaki zusammen, weshalb die Niederländer 1640 gezwungen wurden, ihre Niederlassung von Hirado, wo der lokale Fürst Matsura ihnen freie Hand gewährt hatte, auf die künstliche Insel Dejima / Deshima im Hafen von Nagasaki zu verlegen. Die Faktorei von Dejima wurde so zur einzigen legalen Quelle für Waren und Informationen aus dem westlichen Ausland. Die dort eingesetzten japanischen Holland-Dolmetscher (oranda tsūji) sprachen noch viele Jahrzehnte lang vorwiegend portugiesisch, doch mit der Systematisierung ihrer Ausbildung und Laufbahn entwickelten sich die niederländischen Sprachkenntnisse. Dank des Einflusses fähiger Faktoreichirurgen wie Caspar Schamberger oder Engelbert Kaempfer und gebildeter Faktoreileiter (opperhoofden) wie Andreas Cleyer wurde Dejima auch zum Einfallstor für westliche Wissenschaft und Technik. Neben den Handelswaren gelangten Instrumente, Bücher, Modelle, Arzneimittel, Ölgemälde, Karten, Globen und andere Objekte als sogenannte Raritäten ins Land, welche das Interesse der Empfänger stimulierten und nach und nach zu dem führten, was seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Rangaku (Hollandkunde) genannt wird. Europäer, die illegal nach Japan einzureisen versuchten, mussten mit Todesstrafe oder lebenslanger Inhaftierung rechnen. Einer der wenigen Europäer, die während dieser Zeit illegal nach Japan gelangten, war im Jahr 1708 der italienische Jesuit Giovanni Battista Sidotti.
Auf die Europäer wirkten diese Maßnahmen wie eine bewusste Abschottung Japans von der westlichen Welt. Engelbert Kaempfer verteidigte sie in einem 1712 gedruckten Aufsatz als legitime Maßnahme gegen das Eindringen der westlichen Mächte.[1] Während der Aufklärungszeit wurde über diese Auffassung in Europa heftig und kontrovers diskutiert. Natürlich ließen katholische Autoren nach der Vertreibung der Missionare an dieser Politik kein gutes Haar. Aber auch die Aufklärer betonten den Austausch mit der Welt als unabdingbare Voraussetzung für den Fortschritt des Landes und der Menschheit.[2] In Japan erfuhr man von Kaempfers Einschätzung erst spät. Seine Abhandlung war im Anhang der niederländischen Ausgabe seines berühmten Japanbuchs ins Land gelangt.[3] 1801 übertrug dann der Dolmetscher Shizuki Tadao Kaempfers Text ins Japanische und komprimierte den langen, nahezu unübersetzbaren Titel auf das von ihm erdachte Wort sakoku (Landesabschließung). Auf diesem Weg wurde Kaempfer zum Vater eines Schlüsselbegriff späterer Beschreibungen der Edo-Zeit. Shizukis Übersetzung stieß auf Interesse, seine Handschrift wurde vielfach kopiert, die 1850 erschienene Druckausgabe[4] jedoch sofort verboten. Bis zur Öffnung des Landes hatte Shizukis Text keine direkte Wirkung auf die Entscheidungsträger in Edo. Auch in der japanischen Geschichtsschreibung dauerte es bis Anfang des 20. Jahrhunderts, dass der Terminus sakoku sich durchsetzte und über die Schulbücher ins allgemeine Geschichtsbild einfloss.[5]
Dessen ungeachtet schlugen japanische Politiker des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund des zunehmenden Interesses auf russischer, englischer und amerikanischer Seite an einer Öffnung des Landes eine bewusst isolationistische politische Linie ein. 1825 wurde der Befehl erlassen, ausländische Schiffe mit Gewalt zu vertreiben. Er wurde allerdings nur ein einziges Mal, 1838, praktiziert und nach dem Opium-Krieg 1842 aufgehoben.
Faktisch handelte es sich bei der Landesabschließung um eine angesichts der Lage in Ostasien keineswegs ungewöhnliche Haltung der selektiven Landesöffnung (Takeshi Hamashita). Nach der Bedrohung des Seehandels im westlichen Pazifikraum durch Piraten und westliche Mächte im 16. Jahrhundert schränkten China, Japan und Korea den Überseehandel fast gleichzeitig ein. Auch China öffnete nur einen einzigen Hafen, Kanton, für europäische Seefahrer. Der chinesisch-japanische und koreanisch-japanische Handel wurde fortgesetzt (China war besonders an japanischen Münzmetallen interessiert), jedoch in unterschiedlichen Formen lizenziert bzw. kontrolliert.
Japans Chinahandel wurde in Nagasaki abgewickelt, wo es neben der niederländischen Faktorei Dejima auch eine große Repräsentanz chinesischer Kaufleute gab (Tōjinyashiki). Das Fürstentum Tsushima handelte über eine Niederlassung (wakan) in der koreanischen Hafenstadt Busan (Pusan) mit Korea. Das Fürstentum Satsuma, das 1629 Teile des Königreiches Ryūkyū annektiert hatte, unterhielt über den pro forma unabhängig verblieben Teil weiterhin indirekte Handelsbeziehungen mit China und Südostasien. Das Fürstentum Matsumae auf der Südwestspitze der Insel Ezo trieb Handel mit den nicht zu Japan gehörenden Ainu und über diese indirekt mit Nordostasien. Die Sicherung der Küste wurde den angrenzenden Domänen überlassen, zu direkten Eingriffen der Regierung kam es nur bei besonderen Zwischenfällen. Schmuggel und heimlicher Tauschhandel auf See waren, soweit man das aus den Quellen erkennen kann, besonders im Raum um Kyushu weit verbreitet.
Auf diplomatischer Ebene gab es im 17. und 18. Jahrhundert wenig Aktivitäten. Zum Thronantritt eines neuen Shōgun schickte der koreanische Königshof eine Gesandtschaft nach Edo. Die japanische Seite interpretierte das als Huldigungreise, während die Koreaner das als Inspektionsreisen verstanden. Bei den Hofreisen der Niederländer handelte es sich bis zur Übernahme der Ostindien-Kompanie durch den Staat eigentlich nur um Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Japan. Doch behandelte man die nach Edo ziehenden Leiter der Niederlassung Dejima weit über ihren tatsächlichen Rang hinaus als Quasi-Gesandte. Der Status der gelegentlich in Edo eintreffenden Vertreter des Königreiches Ryūkyū wie auch der Ainu-Stämme von Ezo reichte indes nicht einmal für den Zutritt zum Audienzsaal.[6]
Korea und Japan tauschten häufig Seeleute aus, die schiffbrüchig geworden und an die Küsten des jeweils anderen Landes verschlagen worden waren. Seit Ende des 18. Jahrhunderts fand ein solcher Austausch auch mit Russland und später auch mit anderen europäischen Ländern statt. In den meisten Fällen fand die Abwicklung dieser Probleme nicht in Edo statt, sondern wurde dem Gouverneur von Nagasaki überlassen.
Nach ihrer Etablierung in den Schulbüchern während der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hielt sich die Vorstellung von einer weitgehenden "Abschließung" des Landes für geraume Zeit und beherrscht außerhalb der Fachkreise noch heute das Selbstverständnis vieler Japaner. Mit den Fortschritten in der Erforschung der japanischen "Randgebiete" Ezo (heute Hokkaidō), Ryūkyū und Tsushima kamen jedoch schon während der 70er Jahre erste Zweifel an diesem Bild auf, das besonders seit den 90er Jahren kräftig umgearbeitet wurde. Zumindest unter Historikern ist heute das Konzept der vier Münder (Matsumae, Tsushima, Nagasaki, Satsuma/Ryūkyū) weitgehend akzeptiert.
Einzelnachweise
- ↑ Engelbert Kaempfer: Amoenitatum exoticarum politico-physico-medicarum fasciculi 5. Lemgo, Meyer 1712, S. 478-502 (Regnum Japoniae optima ratione, ab egressu civium, & exterarum gentium ingressu & communione, clausum).
- ↑ Peter Kapitza: Engelbert Kaempfer und die europäische Aufklärung. Dem Andenken des Lemgoer Reisenden aus Anlaß seines 350. Geburtstags am 16. September 2001. – München: Iudicum Verlag, ISBN 3-89129-991-5
- ↑ Engelbert Kaempfer: De beschryving van Japan. 1729 u. 1733.
- ↑ Kurosawa Okinamaro: Ijin kyofu-den. 1850 (黒沢翁満『異人恐怖伝』嘉永3年)
- ↑ Akihide Oshima: Sakoku to iu gensetsu. Minerva Publisher, 2009 (大島明秀「鎖国」という言説 : ケンペル著・志筑忠雄訳『鎖国論』の受容史」ミネルヴァ書房、2009). ISBN 978-4-623-05312-4 ([1])
- ↑ Ronald P. Toby: State and Diplomacy in Early Modern Japan. Princeton: Princeton Univ. Press. 1984.
Siehe auch
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