Abstrichbesteck

Abstrichbesteck
Handelsübliches Wattestäbchen
Eine Packung Q-tips

Ein Wattestäbchen ist ein etwa sieben Zentimeter langes Stäbchen, dessen eines oder beide Enden mit Watte umwickelt sind.

Seit 1926 werden die Wattestäbchen, die von dem US-Amerikaner Leo Gerstenzang erfunden wurden, unter dem Namen „Q-tips“ vertrieben, es gibt aber auch andere Hersteller und Marken. Das „Q“ steht für „Qualität“ und „tips“ für die Enden aus Kunststoff- oder Baumwollwatte (engl. tip, „Spitze, Ende“). Dieser Name hat sich im Englischen für Wattestäbchen allgemein eingebürgert.

Die Stäbchen sind meist aus weißem oder farbigem Kunststoff oder Papier und seltener aus Holz gefertigt. Die Watte ist oft aus Kunststoff, manchmal aus Baumwolle. Wattestäbchen werden für die Schönheits- und Säuglingspflege oder zum Schminken, etwa für den Lidschatten eingesetzt.

Trotz entsprechender Warnhinweise werden handelsübliche Wattestäbchen nach wie vor von vielen Menschen zur Entfernung des Ohrenschmalz in den Gehörgängen eingesetzt. Hierdurch wird das Schmalz jedoch manchmal tiefer in das Ohr gedrückt und kann zu einem Ohrschmalzpfropfen verhärten, der unter Umständen Druck auf das Trommelfell ausübt und zu Schwerhörigkeit führen kann [1]. Man geht davon aus, dass die Bewegungen mit dem Stäbchen ein angenehmes Gefühl verursachen, weil bestimmte Nerven stimuliert werden. Zur Gehörgangsreinigung reicht es stattdessen die Ohren mit klarem Wasser, z.B. beim Duschen oder mit einer Ohrenspritze auszuspülen. Für Wattestäbchen besteht zwar eine Normung, diese hat aber nur empfehlenden, keinen bindenden Charakter.

Als sogenannte Abstrichbestecke eignen sich sterile, eigens für diesen Zweck hergestellte und einzeln verpackte Wattetupfer zum Abstrich von Speichelproben, etwa zur Bestimmung des genetischen Fingerabdrucks bei DNA-Reihenuntersuchungen. Der Einsatz von Wattestäbchen bei kriminalistischen Untersuchungen, insbesondere sensiblen Untersuchungen bei Gen-Tests, kann bei herstellungsbedingten Verunreinigungen zu Ermittlungsfehlern führen. Der bekannte Fall ist das sogenannte Phantom von Heilbronn.[2] Da eine Sterilisation nicht ausreicht, um DNA-Reste zu vernichten, wird eine Behandlung mit Ethylenoxid oder ein Abgleich der DNA aller im Herstellungsprozess beteiligten Personen empfohlen. [3]

Einzelnachweise

  1. „Wattestäbchen zur Ohrreinigung?“ auf aerztekammer-bw.de
  2. Barbara-Ellen Ross/Ulrike Winter, Die Pannen im Phantom-Fall, RP-Online vom 27, März 2009
  3. Forensische DNA-Analyse: Schwachstelle Wattestäbchen - Spiegel Online vom 26. März 2009
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