- Sołectwo
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Ein Sołectwo [sɔˈwɛt͡stfɔ]?/i (deutsch Schulzenamt) ist eine der Gmina (Gemeinde) untergeordnete Verwaltungseinheit in Polen. Üblicherweise ist diese Verwaltungsform auf ländlichen Regionen anzutreffen, es ist aber auch möglich, dass Städte über ein Schulzenamt verfügen. Zu einem Schulzenamt gehört in der Regel mindestens ein Dorf, häufig sind mehrere Dörfer zu einem Schulzenamt zusammengeschlossen. Zum 31. Dezember 2009 gab es in Polen 40.461 Schulzenämter.[1] Die entsprechenden Verwaltungseinheiten in Städten heißen Dzielnica oder Osiedle.
Dem Sołectwo steht der Sołtys (Schultheiß) vor, welchem ein Rada Sołecka (Dorfrat) zur Seite steht.[2] Sołtys und Rada Sołecka werden von den Einwohnern des Schulzenamtes in geheimer Abstimmung gewählt.[2]
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Schulzenamtes gehören:[3]
- die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen
- Aktivitäten zur Stärkung der Familie und der Kultur
- Organisation der Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche
- Maßnahmen für Sicherheit und öffentliche Ordnung
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden für die Bereiche Hygiene, Brandschutz und Sicherheit
- Entscheidungen über die Nutzung von Eigentum der Gemeinde welches sich auf dem Gebiet des Schulzenamtes befindet
- Festlegen von Richtung, Umfang und Form der kommunalen Aufgaben
- Wartung und Instandhaltung der kommunalen Einrichtungen.
Weiterhin haben die Schulzenämter Mitwirkung bei Entscheidungen der Gemeinde zu Entwicklungsplänen für das Schulzenamt, Investitionen, Reparatur und Instandhaltung von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen.[3]
Fußnoten
- ↑ Główny Urząd Statystyczny, Mały Rocznik Statystyczny Polski 2010, S. 80, stat.gov.pl (PDF)
- ↑ a b Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden vom 8. März 1990 (Ustawa z dnia 8 marca 1990 r. o samorządzie gminnym), Artikel 36. sejm.gov.pl
- ↑ a b Sołectwo i sołtys. Educentrum (wos.org.pl), abgerufen am 13. November 2010
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