Studienanfängerplatz

Studienanfängerplatz

Ein Studienanfängerplatz ist ein Begriff aus dem Kapazitäts-Management der Kultusministerien und Hochschulen der deutschen Bundesländer und dem praktizierten Kapazitätsrecht. Aufgrund der zu erwartenden Mehrstudenten infolge des Abiturs nach zwölf Jahren wird in mehreren Ländern eine Neuregelung angestrebt.[1].

Regelung

Das Kapazitätsrecht regelt an den Universitäten die Zahl der bereitgestellten Studienplätze. Studienanfängerplatz und Studienplatz sind im Sinne des Kapazitätsrechts zwei Größenordnungen zur Bezeichnung von Kapazitäten.[2] Ein Studienanfängerplatz entspricht danach dem 3- bis 4-fachen eines Studienplatzes. [3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2766184/2011-02-01-bwf-neuregelung-kapazitaetsrecht.html
  2. http://www.dhbw-mosbach.de/fileadmin/user/public/einheiten/studiengebuehren/Studiengebuehrenhandbuch_02.06.10.pdf
  3. http://www.doppeljahrgang2012.de/fragen/GespraechmitKuMi2009-03-20.pdf

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