Torkontrolle

Torkontrolle

Eine Torkontrolle ist eine Untersuchung und Durchsuchung der von Arbeitnehmern mitgeführten Sachen durch den Arbeitgeber. Durch Torkontrollen soll der Diebstahl von Eigentum des Arbeitgebers verhindert werden. Sie werden üblicherweise am Werkstor durchgeführt. Daher leitet sich auch ihre Bezeichnung ab.

Nach deutschem Recht sind Torkontrollen zulässig, wenn sie zur Diebstahlsverhütung – also verbeugend – erfolgen und unterschiedslos alle Arbeitnehmer davon betroffen sind. Torkontrollen betreffen eine „Frage zur Ordnung des Betriebs“ gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz und unterliegen deshalb der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Literatur

  • Jacob Joussen: Die Zulässigkeit von vorbeugenden Torkontrollen nach dem neuen BDSG. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2010, S. 254–259.

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