Tunnelverkehrszeichen

Tunnelverkehrszeichen
Innenbeleuchtete Zeichen

Tunnelverkehrszeichen sind eine Unterart der gebräuchlichen Verkehrszeichen, die speziell auf die Gegebenheiten eines Straßentunnels angepasst sind. Wegweiser, Richtzeichen wie Notruf oder das Zeichen für Notausgang sind daher meist von innen beleuchtet. Verkehrsbeeinflussungszeichen unterscheiden sich oft von ihrer Bauform, da die räumliche Enge meist nicht genug Platz bietet.

Innenbeleuchtete Zeichen

Die Zeichen sind mit Hilfe einer lichtdurchlässigen Folie auf eine milchige Plexiglasscheibe aufgebracht. Sie sind oft noch mit einfachen Leuchtstofflampen beleuchtet, modernere sind dagegen schon mit LEDs ausgerüstet.

Bei den Zeichen Notruf und Notausgang dienen gelbe Rundumkennleuchten im Gefahrenfall zur besseren Orientierung.

Fluchtweghinweise mit Entfernungsangaben zum nächsten Notausgang haben zusätzlich noch Fluchtwegsbeleuchtungen. Sie sind zwischen zwei Notausgängen angebracht und sollen helfen den kürzesten Weg aus der Gefahrenzone zu finden.

Verkehrsbeeinflussungszeichen

Die meist verwendeten Wechselverkehrszeichen in Straßentunnels sind Zeichen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie einige Gefahrenzeichen. An den Seiten sind oft Ampeln angebracht (rot = Halt, gelb (blinkend) = Gefahr / langsam fahren, grün = weiter fahren / Ende der Gefahrenstelle). In neueren Autobahntunnels findet man des Weiteren über jeder Fahrspur Dauerlichtzeichen über Fahrbahnfreigabe, Fahrbahnräumung oder Fahrbahnsperrung.

Leuchtende Fahrbahnrandmarkierung

Markierungsleuchten dienen der Markierung des Fahrbahnrandes.

In Deutschland sind diese nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) in Tunneln ab 400 m Länge in einem Abstand von höchstens 25 m anzubringen. Diese Markierungselemente müssen über mindestens zwei getrennte Lichtquellen verfügen und weißes Licht aussenden. Im Tunnel-Regelbetrieb werden nur die Markierungselemente auf der rechten Fahrbahnseite entgegen der Fahrtrichtung leuchtend betrieben. Im Brandfall werden alle Markierungselemente mit allen Lichtquellen betrieben, so dass sie sowohl entgegen als auch in Fahrtrichtung leuchten.

In der Schweiz und Österreich sind die Markierungen auf der rechten Seite rot oder grün und links weiß oder rot.


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