Urteilweib

Urteilweib

Als Urteilweib bezeichnete man ab dem 16. Jahrhundert Frauen, die ihren Lebensunterhalt durch die Bekanntmachung der Urteile in Aufsehen erregenden Prozessen verdienten. Die Urteile wurden im Druck auf einer Seite zusammengefasst und vor allem bei öffentlichen Hinrichtungen (gleichsam als Souvenir) feilgeboten. Die Urteilweiber verkauften aber auch Einblattdrucke über Naturkatastrophen und andere Aufsehen erregende Ereignisse. Es handelt sich um eine Variante der Zeitungssänger, die auf der vermehrten Schriftkenntnis der Bevölkerung beruhte und bis ins frühe 19. Jahrhundert Konjunktur hatte. Mit der Verbreitung der Pressefreiheit ab 1848 wurden die Urteilweiber und ihre Nachrichten obsolet und ihre Funktion wurde vom Sensationsjournalismus der Massenpresse übernommen.

Literatur

  • Felix Czeike (Hg): Historisches Lexikon Wien, Band 6, Wien 2004, S 234

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