- Abwasserverordnung
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Basisdaten Titel: Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Kurztitel: Abwasserverordnung Abkürzung: AbwV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: § 7a Abs. 1, 2 WHG und
§ 3 Abs. 4 AbwAGRechtsmaterie: Wasserrecht Fundstellennachweis: 753-1-5 Ursprüngliche Fassung vom: 21. März 1997
(BGBl. I S. 566)Inkrafttreten am: 1. April 1997 Neubekanntmachung vom: 17. Juni 2004
(BGBl. I S. 1108, ber. S. 2625)Letzte Änderung durch: Art. 20 G vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585, 2619)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. März 2010
(Art. 24 Abs. 2 G vom 31. Juli 2009)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Abwasserverordnung regelt die Mindestanforderungen, die für Erlaubnisse zum Einleiten von Abwasser in Gewässer festzusetzen sind. In zahlreichen Anlagen werden dabei für bestimmte Bereiche Regelungen getroffen. Zudem konkretisiert sie das Analyse- und Messverfahren.
Die Abwasserverordnung löste 1997 die Abwasserherkunftsverordnung vom 3. Juli 1987 (BGBl. I S. 1578) und die Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift (Rahmen-AbwasserVwV) ab. Die Anhänge der Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift wurden in Anhänge der Abwasserverordnng umgewandelt. Hintergrund ist, dass eine Verwaltungsvorschrift nur die Verwaltung und nicht den Bürger bindet und deshalb die Umsetzung von EU-Richtlinien nur durch ein Gesetz oder eine Verordnung erfolgen kann.
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