- Abweg
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Abweg im unfallrechtlichen Sinn
Ein Abweg liegt vor, wenn der Versicherte einen Weg einschlägt, der zunächst in die entgegengesetzte Richtung führt als zum versicherten Ziel oder an diesem vorbei weiterführt.
Siehe auch: Umweg, Unfallversicherung, Wegeunfall
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