- Clemens Otto
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Combat 18 Pinneberg war eine Neonazi-Gruppe aus dem Umland von Hamburg, die sich als Ableger der Neonazi-Terrorgruppe „Combat 18“ (C18) verstanden und unter anderem einen Anschlag auf einen jüdischen Friedhof in Neustadt/Holstein verübt hatte.
Inhaltsverzeichnis
Struktur und Führungskader
Vorbild war die britische Terrorgruppe „Combat 18“, der terroristische Arm des im Jahr 2000 in Deutschlands verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“. Der Name lässt sich mit „Kampftruppe Adolf Hitler Pinneberg“ übersetzen, da die Zahl „18“ in Neonazi-Kreisen für dessen Initialen steht.
Die Gruppe war im Raum Hamburg und Schleswig-Holstein zwischen 2001 und 2003 aktiv. Im Rahmen der späteren Ermittlungen wurden von der Polizei etwa 50 Wohnungen und Treffpunkte in Neumünster, Kiel, Hamburg, Husum, Rendsburg und im Raum Itzehoe durchsucht. Die Zahl der Mitglieder wird auf 20 bis 30 geschätzt.
Als ihr Anführer gilt Klemens Otto, nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde einer der bekanntesten norddeutschen Neonazis. Otto wurde 1998 vom Pinneberger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er zusammen mit drei Neonazis am Pinneberger Bahnhof einen Mann aus Togo fast zu Tode geprügelt hatte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil Klemens Otto angeblich der Neonazi-Szene um seinen Freund Christoph Otto (FAP) abgeschworen hatte. Danach trat Klemens Otto immer wieder bei Neonazi-Aufmärschen unter dem Banner des „Hamburger Sturms“ mit dem Zusatz „Pinneberg“ in Erscheinung und pflegte gute Kontakte zum Hamburger Neonaziführer Thomas Wulff. Otto wurde Anführer der „Kameradschaft Pinneberg“, die ebenfalls durch Drohungen gegen Gewerkschafter und Antifaschisten Bekanntheit erlangte und gehörte der Organisation Blood and Honour an.
Aktionsfelder
Die Gruppe „Combat 18 Pinneberg“ trat erstmals durch Aufnäher auf Bomberjacken, Graffiti und Transparente in die Öffentlichkeit. Später veröffentlichte sie eigene Propaganda-Broschüren und Flugblätter.
Ihr Schwerpunkt lag jedoch bei gewalttätigen und terroristischen Aktivitäten. Mitte 2000 gab es erste Hinweise auf eine "C18"-Gruppierung in Norddeutschland, als aus dem Umfeld der „Kameradschaft Pinneberg“ Morddrohungen gegen einen Chef der IG Metall aus Elmshorn auftauchten. Bei Farbanschlägen auf das Verlagsgebäude des Pinneberger Tageblatts und dem jüdischen Friedhof in Neustadt/Holstein war das Kürzel "C18" aufgefallen. C18 - Pinneberg sollen Kontakt zur Kameradschaft Süd um Martin Wiese gehalten haben, die im September 2003 ein Sprengstoffattentat bei der Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums am St.-Jakobs-Platz in München geplant hatte. Auf den Gruppentreffen von „C18 Pinneberg“ wurden, wie in dem Gerichtsverfahren dargelegt, Gewalttaten abgesprochen und Strafaktionen gegen vermeintliche „Verräter“ geplant. Im Rahmen der Wohungsdurchsuchungen bei den Mitgliedern konnte die Polizei umfangreiches Beweismaterial sicherstellen, darunter auch schussbereite Waffen und Anleitungen zum Herstellen von Sprengsätzen. Zahlreiche Gruppenmitglieder trainierten verschiedene Kampfsportarten. Im Rahmen der Anti-Antifa führten sie Dossiers über „Feinde der Bewegung“ und bedrohten diese. Zum Teil richten sich die gewalttätigen Aktivitäten auch gegen die eigene Szene. So erpresste die Gruppe von Rechtsrock-Händlern Schutzgeld und wollte offenbar ein Monopol beim Handel mit rechtsextremer Musik und Devotionalien errichten.
Das Gerichtsverfahren
Sieben Mitglieder der Gruppe „Combat 18 Pinneberg“ wurden im Oktober 2003 nach über einem Jahr verdeckter Ermittlungen festgenommen, gegen fünf wurde ein Haftbefehl erwirkt. Dabei rechnete die Polizei unter der Leitung des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein bei ihrem Einsatz mit massivem Widerstand und war mit mehr als 300 Beamte und Sondereinsatzkommandos aus vier Bundesländern im Einsatz.
Im März 2005 begann der Prozess gegen fünf Mitglieder im Alter von 23 bis 30 Jahren am Flensburger Landgericht wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und räuberischer Erpressung. Am 25. April wurden vier der Neonazis zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt, ein Fünfter freigesprochen. Das Gericht hatte zuvor signalisiert, dem Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht zu folgen, und Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich daraufhin, alleine erpresserische Handlungen, Körperverletzungen sowie illegalem CD-Handel zu verhandeln.
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