- Closet
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Als Wandschrank (nicht zu verwechseln mit Schrankwand) bezeichnet man einen verhältnismäßig kleinen Raum, der einem übergeordneten Raum als Nutzfläche zugeordnet ist. Wandschränke dienen ebenso wie das Möbel Schrank der Aufbewahrung, beispielsweise von Hausrat. Im Gegensatz zum Möbelstück sind sie aber fester und immobiler Bestandteil zum Beispiel eines Hauses oder einer Wohnung und an den Seiten von Wänden umschlossen. Oft werden für Wandschränke Restflächen verwendet, die sich innerhalb eines Grundrisses nicht anderweitig sinnvoll nutzen lassen.
Wandschränke können unterschiedlichste Größen und Formen besitzen. Eine genaue Abgrenzung zur Wand-Nische oder zu einer Kammer besteht nicht. Eine Wandnische, die als Schrankbett dient, wird als Alkoven bezeichnet.
In Deutschland fordern die unterschiedlichen Landesbauordnungen Abstellräume, die einer Wohnung zugeordnet sein müssen, aber auch außerhalb dieser, beispielsweise im Keller, liegen können. In einigen Bauordnungen wird auch eine Teil-Abstellfläche dezidiert innerhalb der Wohnung gefordert. Die in diesem Zusammenhang erstellten Kleinsträume, von beispielsweise 1 m² Fläche, können auch als Wandschränke betrachtet werden.
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