Clubkollektivgut

Clubkollektivgut
Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität
Rivalitätsgrad
= 0
Rivalitätsgrad
= 1
Exklusionsgrad
= 0
öffentliches Gut
(z. B. Deich)
Allmendegut
(z. B. überfüllte Innenstadtstraße)
Exklusionsgrad
= 1
Klubgut
(z. B. Pay-TV)
Privates Gut
(z. B. Speiseeis)

Als Klubgut, Klubkollektivgut oder Mautgut werden Güter bezeichnet, bei denen Ausschließbarkeit im Konsum oder von der Nutzung möglich ist und eine nur geringe Rivalität im Konsum vorliegt[1].

Beispiele für Klubgüter sind Fitnessstudios oder Golfklubs. Hier ist ein Ausschluss (Exklusion) für Nichtmitglieder grundsätzlich möglich. Normalerweise besteht hier keine Rivalität, weil diese Güter von mehreren Konsumenten gleichzeitig genutzt werden können. Bei steigender Mitgliederzahl kann allerdings bei derartigen Klubs durch Kapazitätsgrenzen Rivalität im Konsum auftreten.

Einzelnachweise

  1. http://www.ilr1.uni-bonn.de/agpo/courses/apo200/WS_05/Foederalismus.pdf

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