CoRegistrierung

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Co-Registrierung (kurz auch Coreg genannt) ist ein Begriff aus dem Bereich Direktmarketing und wird primär im Onlinemarketing genutzt.

Die Grundmethodik von Co-Registrierung gibt es schon lange und stellt keine Erfindung des Onlinemarketing dar, die Begrifflichkeiten an sich wurden jedoch klar im Onlinemarketing geprägt.

Inhaltsverzeichnis

Methodik

Es geht darum, vereinfacht ausgedrückt, in einem bestehenden Kundendialog weitere Angebote zu platzieren, mit dem Ziel, das der Kunde diese ebenfalls wahrnimmt/annimmt. Dies auch ohne vorher den konkreten Vorsatz gehabt zu haben, dies überhaupt bestellen zu wollen. Es ist somit eine Form der Prozessintegration von Produktwerbung innerhalb eigener oder auch fremder Prozesse zur aktiven Anforderungs- beziehungsweise Datengenerierung.

Diese zwei Grundprinzipien lassen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche in vielen Darstellungsvarianten integriert anwenden. Sei es zur Generierung zusätzlicher Bestellungen ergänzender eigener oder fremder Produkte, zur Gewinnung von E-Mail Adressen für Newsletter, Telefonnummern für Rückrufanforderungen für Beratungs-/Verkaufgesprächen, Produktinformationen per Post (Infoflyer, Kataloge), etc. - Es gibt viele weitere Möglichkeiten und Anwendungsweg.

Der Aktivitätsgrad der Endverbraucher im Dialogprozess ist bei der Co-Registrierung somit sehr aktiv. Zusätzlich kann auch das entsprechende Angebot passen der Affinität der Endverbraucher und vom Produktgeber festgelegten Zielgruppe (Geschlecht, Alter, Region, etc.) passend angezeigt werden.

Beispieleprozesse zur vereinfachten Methodenerläuterung

Sie begeben sich mit dem Wunsch, ein Konto zu eröffnen, auf die Webseite der Beispielbank. Innerhalb der Onlineanmeldung zum Konto, werden Sie von der Beispielbank gefragt, ob Sie nicht zusätzlich eine Kreditkarte des Anbieters Beispiel-Card zum Konto hinzubestellen möchten. Um dies zu tun, müssen Sie lediglich (und ohne erneute Dateneingabe) eine weitere Ceckbox anklicken, schon wird Ihr Wunsch an den Anbieter Beispielcard weitergeleitet. Dieses kurze Beispiel zeigt, wie man weitere Produkte verkaufen kann, ohne das dies der Endverbraucher vor dem Besuch des Onlineangebots bewusst geplant hatte. Solch eine Integration funktioniert im oben beschrieben Fall, durch das zum Thema passende Zweitprodukt, natürlich besonders gut.

Anwendungsgebiete

Diese Methoden lässt sich gut nutzen, um für seine eigenen Produkte Neukunden zu gewinnen. Zur groben Orientierung, kann man jedoch wie folgt verallgemeinern: Co-Registrierung macht Sinn wenn:

  • Wenn man sehr spezielles Produkt besitzen, das keine allgemeine Affinität besitzt und daher ganz explizit vom Endverbraucher gewählt werden muss/sollte und die ausdrückliche Erlaubnis benötigt.
  • Wenn mann hohen Wert auf eine langfristige Kundenbindung legen, wenig Streuverluste wünschen und man bereit ist, hierfür auch deutlich mehr zu zahlen als vergleichsweise beim Co-Sponsoring.

Es gibt natürlich verschiedene Formen der Integration. Ein guter Text, der einfach und in wenigen Worten die beworbene Dienstleistung heraus stellt, ist wichtig. Man sollte lange Sätze oder große Erklärungen vermeiden. Gerade bei der Co-Registrierung hängen die Qualität und das Volumen massiv von der Einbindungdarstellung ab. Man kann eine CoReg simpel als Grafik (meist 88×31 Pixel) und zweizeiligen Text inkl. Zustimmungskasten einbauen, oder auch per Options-Button im Ja-Nein-Frageprinzip, das Ganze eingebaut in eine Liste von dutzenden oder wenigen anderen CoRegs, einzeln oder auch als Integration auf eine Dankesseite mit einer großer Abbildung und umfangreicherem Text, und so weiter. Die Darstellungsvarianten und Extras sind sehr umfangreich.

Am weitverbreittesten ist die Methoden online auf Webseiten, die sich um die Themen Verlosung/Quiz und Marktumfragen drehen. Für sehr hochwertige Produkte oder auch sehr finanzaffine Dienstleistungen (Beispiel: Privatekrankenversicherung, Lebensversicherungen, etc.) sind optimal speziellere Quellen sinnvoll. Generell erfüllen auch Verlosungen/etc. durchaus Ihrem Zweck und haben, allen Vorurteilen zum trotz, einen guten gesellschaftlichen Schnitt im Kundenstamm. Lassen Sie sich im Vorfeld immer Details der Webseite zukommen, sprich: Zielgruppe, Seitenzugriffe und sonstige Soziodemografischeninformationen, die der Seitenbetreiber besitzt.

Rechtliche Aspekte, Grundlagen

Man muss hier erst einmal unterscheiden zwischen E-Mail-, Post- und Telefondaten sowie der Kombinationen aus diesen. Je nachdem welche Datenmerkmale man erheben möchte, gelten andere Regeln und Generierungswege. Da die Erläuterung dieser Rechtslage den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde, verkürzen wir dies auf die wesentlichste Aussage: Zu diesem Thema (beziehungsweise allgemein Datengenerierung) gibt es zwischen den Agenturen, Anwälten und sogar Richtern/Gerichten sehr viele unterschiedliche und sogar gegenläufige Auffassungen und Aussagen. Man sollte daher, im Zweifelsfall, immer den schwierigeren Weg gehen. Dies geht zwar oft zu Lasten der möglichen Menge an Neukunden, aber mit Sicherheit nicht zu Lasten der Qualität oder Rechtssicherheit. Siehe auch Weblinks für weiterführende Links zum Thema Rechtslage.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Jan-Philip Ziebold: Co-Sponsoring / Co-Registrierung, kurze Themeneinführung (OTRS-Ticketnummer 2009042810043879)
  • Torsten Schwarz: Leitfaden Online-Marketing: Das kompakte Wissen der Branche, ISBN 978-3-00020904-8
  • Bruns, Jürgen: Direktmarketing, 2. Aufl., Ludwigshafen Kiehl Verlag 2007
  • Holland, Heinrich: Direktmarketing, 3. Aufl., München 2009

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